Vereinigte Abgaben
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Verwaltung der vereinigten Abgaben
Unter den Abgaben, die zu dieser Verwaltung gehören, sind vorzüglich begriffen: Abgabe
- Abgabe vom Verkaufe des Weins, Apfel-und Birnmost.
- Abgabe vom Bierbrauen und Brandteweinbrennen,
- Abgabe von der Freyheit Wein, Apfel-und Birnmost , Korn , Zuckersyrup , Kirschen, Erdäpfel und andere Säfte zu distilliren , die nach der Gährung eine weingeistige Flüssigkeit geben,
- Abgabe von öffentlichen Fuhrwerken und Miethwagen
- Stempelabgabe von Spielkarten und gestochenen Musiknoten.
- Abgabe von Versicherungsgebühren von Gold - und Silberarbeiten.
- Abgaben von der innern Schiffarth; von Fähren und Kähnen.
- Abgabe von Verpachtungen der Fischereyen in Kanälen.
- Die Salzsteuer
- Abgabe von Wegführungs- und Ortswechsel der Getränke.
- Diese Verwaltung hat allein das Recht Tabak fabriziren zu lassen
- und hat noch neuerdings durch das kayserliche Decret vom 08. Febr. 1812 die Befugnifs erhalten, sich die Erhebung der Octrois der Gemeinden beyzulegen.
Quelle
- Almanach des Lippe-Departements für das Jahr 1813, hrsg. v. J. v. Münstermann. Münster 1812 (mit Angaben über die Entstehung des Departements und Geschäftskreis der Behörden).