Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/476: Unterschied zwischen den Versionen

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Am 2. December wurde der Pflegetochter des Johann Carl SINN zu Mainz, Dorothea SCHLÜSSEL daselbst, Tochter des zu Oppenheim verstorbenen Rentmeisters SCHLÜSSEL, gestattet, den Namen „SINN“ zu führen.

Version vom 24. Juni 2008, 19:08 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1851.djvu
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Am 2. December wurde der Pflegetochter des Johann Carl SINN zu Mainz, Dorothea SCHLÜSSEL daselbst, Tochter des zu Oppenheim verstorbenen Rentmeisters SCHLÜSSEL, gestattet, den Namen „SINN“ zu führen.