Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/237: Unterschied zwischen den Versionen

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Die unter A und B aufgeführten Tarifsätze finden auch Anwendung auf Bau- und Nutzholz, welches unter der Flagge eines deutschen Rheinuferstaates oder unter einer anderen gleichgestellten Flagge verschifft oder verflößt wird.
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'''Verzeichniß rechtskräftig gewordener, nach Artikel 30 des Strafgesetzbuchs durch das Regierungsblatt bekannt zu machender, Straferkenntnisse der Gerichte der Provinz {{Sperrschrift|Starkenburg}}.'''
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Version vom 27. März 2011, 13:15 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1851.djvu
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No. 22.

D. Bau- und Nutzholz.

Die unter A und B aufgeführten Tarifsätze finden auch Anwendung auf Bau- und Nutzholz, welches unter der Flagge eines deutschen Rheinuferstaates oder unter einer anderen gleichgestellten Flagge verschifft oder verflößt wird.


Verzeichniß rechtskräftig gewordener, nach Artikel 30 des Strafgesetzbuchs durch das Regierungsblatt bekannt zu machender, Straferkenntnisse der Gerichte der Provinz Starkenburg.

Es wurden verurtheilt:
I. Von dem Gr. Assisenhofe der Provinz Starkenburg:

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