Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 1 (Strange)/029: Unterschied zwischen den Versionen

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6 Emund von Palant Herr zu Wildenberg. Derselbe wurde, wie schon bemerkt zum geistlichen Stande bestimmt, und war 1543 noch Canonicus zu Aachen, heirathete darnach aber Anna von Merode (Schwester des Heinrich von Merode Herrn zu Petersem). Seine Ehe blieb kinderlos, und er scheint 1559 gestorben zu sein.
7. Diederich von Palant Teutsch Ordens Ritter.
8. Reinhart von Palant Oberster Archidiacon und Domherr zu Trier. Bernhard Herr zur Veltz ernannte den Dom¬herrn im J. 1546 zum Regenten der in die Herrschaft Moerstorf gehörenden Pfarrkirche zu Waldorf. Da ich bemerkt fand , dass von den drei Söhnen, die zu Geist¬lichen bestimmt worden, auch Reinhart geheirathet habe, so war meine Meinung, dass er als Wittwer sich noch dem geistlichen Stande gewidmet habe.  Allein dem ist
Wittwe von Palant der Abtei Steinfeld auf zwölf Jahre. Das an¬dere Drittel, das Jacob von Roitkirchen Bürgermeister in Cöln 1628 mit Beschlag belegt hatte, und das dann 1645 zu Gunsten der Wittwe des Licentiaten Valkenberg in Cöln förmlich abgesplissen worden war, erwarb die Abtei im J. 1688 von den Gebrüdern Franz Ludwig und Johann Albrecht von Westerholt zu Willbrennig zu ihrem Eigenthum, verkaufte es aber 1703 wieder dem Kirchen¬vorstand zu St. Columba in Cöln. Eben derselben Kirche vermachte Wittwe von Palant im J. 1702 ihr Antheil des Hofs zu einer frommen Stiftung und insbesondere zur Errichtung eines Priester-hanses, und solle diese Fundation in Kraft treten, sobald sie dem Prälat zu Steinfeld seine Forderung an dem Hof zurückerstattet habe. Der Kirchenvorstand befriedigte unterdess den Abt selbst, und erklärte im J. 1707, dass er die Fundation selbst einrichten werde, es sei denn dass Wittwe von Palant das ausgelegte Capital refundire. Da diese nun aus Abgang erforderlicher Mittel ihre Jntention nicht erreichen konnte, so übertrug sie ihr Eigenthums-recht am Heckhof dem Hofrath Rudolph Adolph von Geyr, der dann aus der reichen hauptsächlich zu einer Armenstiftung bestimmten Verlassenschaft seines Oheims Domherrn Christoph Friedrich von Geyr, als darüber bestellter Jnspektor im J. 1713 zur Subsistcnz des Priesterhauses zu St. Columba das Notlüge herschoss. Nachdem •um auch der Kirchenvorstand auf seine Proprietät an dem Hofe verzichtet hatte, verblieb derselbe Eigenthum der Armenstiftung bis zum J. 1739, wo Hofrath von Geyr (der bereits seit dem 5. Sep¬tember 1707 Herr zu Müddersheim war), ihn seinem Sohn Ferdi¬nand von Geyr verkaufte.

Version vom 2. Mai 2008, 09:57 Uhr

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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange)
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6 Emund von Palant Herr zu Wildenberg. Derselbe wurde, wie schon bemerkt zum geistlichen Stande bestimmt, und war 1543 noch Canonicus zu Aachen, heirathete darnach aber Anna von Merode (Schwester des Heinrich von Merode Herrn zu Petersem). Seine Ehe blieb kinderlos, und er scheint 1559 gestorben zu sein. 7. Diederich von Palant Teutsch Ordens Ritter. 8. Reinhart von Palant Oberster Archidiacon und Domherr zu Trier. Bernhard Herr zur Veltz ernannte den Dom¬herrn im J. 1546 zum Regenten der in die Herrschaft Moerstorf gehörenden Pfarrkirche zu Waldorf. Da ich bemerkt fand , dass von den drei Söhnen, die zu Geist¬lichen bestimmt worden, auch Reinhart geheirathet habe, so war meine Meinung, dass er als Wittwer sich noch dem geistlichen Stande gewidmet habe. Allein dem ist Wittwe von Palant der Abtei Steinfeld auf zwölf Jahre. Das an¬dere Drittel, das Jacob von Roitkirchen Bürgermeister in Cöln 1628 mit Beschlag belegt hatte, und das dann 1645 zu Gunsten der Wittwe des Licentiaten Valkenberg in Cöln förmlich abgesplissen worden war, erwarb die Abtei im J. 1688 von den Gebrüdern Franz Ludwig und Johann Albrecht von Westerholt zu Willbrennig zu ihrem Eigenthum, verkaufte es aber 1703 wieder dem Kirchen¬vorstand zu St. Columba in Cöln. Eben derselben Kirche vermachte Wittwe von Palant im J. 1702 ihr Antheil des Hofs zu einer frommen Stiftung und insbesondere zur Errichtung eines Priester-hanses, und solle diese Fundation in Kraft treten, sobald sie dem Prälat zu Steinfeld seine Forderung an dem Hof zurückerstattet habe. Der Kirchenvorstand befriedigte unterdess den Abt selbst, und erklärte im J. 1707, dass er die Fundation selbst einrichten werde, es sei denn dass Wittwe von Palant das ausgelegte Capital refundire. Da diese nun aus Abgang erforderlicher Mittel ihre Jntention nicht erreichen konnte, so übertrug sie ihr Eigenthums-recht am Heckhof dem Hofrath Rudolph Adolph von Geyr, der dann aus der reichen hauptsächlich zu einer Armenstiftung bestimmten Verlassenschaft seines Oheims Domherrn Christoph Friedrich von Geyr, als darüber bestellter Jnspektor im J. 1713 zur Subsistcnz des Priesterhauses zu St. Columba das Notlüge herschoss. Nachdem •um auch der Kirchenvorstand auf seine Proprietät an dem Hofe verzichtet hatte, verblieb derselbe Eigenthum der Armenstiftung bis zum J. 1739, wo Hofrath von Geyr (der bereits seit dem 5. Sep¬tember 1707 Herr zu Müddersheim war), ihn seinem Sohn Ferdi¬nand von Geyr verkaufte.