Geschichte der Gemeinde Wegberg/057: Unterschied zwischen den Versionen
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{{NE}}Die Bewohner von Arsbeck sahen diesem Treiben untätig zu und schwiegen, weil sie die Rache der Scheerenschleifer fürchteten. Pohr wurde bei einem Raube in Amern-St.Georg in der Nacht zum 22. März 1797 in den Fuß geschossen und schleppte sich mit Brückmann nach Hardt, wo er festgenommen wurde. Es gelang danach, die sich nach ihm erkundigende Frau des Gerards ebenfalls festzunehmen, während Gerards selbst und Brückmann aus Arsbeck flüchteten. Als letztere beiden mit ihrer Schleifkarre nach Süchteln kamen, hatten Knaben in ihrer Abwesenheit eine Schublade der Schleifkarre herausgezogen. Die umstehenden Leute sahen nun, daß darin geschliffene Säbel und Dolche, Feilen, Knebelstricke, Brecheisen, und sonstiges Diebesgerät lagen. | |||
{{NE}}Das führte zu ihrer Verhaftung und Verurteilung zu 20 Jahren Galeerenstrafe. | |||
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Die Bewohner von Arsbeck sahen diesem Treiben untätig zu und schwiegen, weil sie die Rache der Scheerenschleifer fürchteten. Pohr wurde bei einem Raube in Amern-St.Georg in der Nacht zum 22. März 1797 in den Fuß geschossen und schleppte sich mit Brückmann nach Hardt, wo er festgenommen wurde. Es gelang danach, die sich nach ihm erkundigende Frau des Gerards ebenfalls festzunehmen, während Gerards selbst und Brückmann aus Arsbeck flüchteten. Als letztere beiden mit ihrer Schleifkarre nach Süchteln kamen, hatten Knaben in ihrer Abwesenheit eine Schublade der Schleifkarre herausgezogen. Die umstehenden Leute sahen nun, daß darin geschliffene Säbel und Dolche, Feilen, Knebelstricke, Brecheisen, und sonstiges Diebesgerät lagen.
Das führte zu ihrer Verhaftung und Verurteilung zu 20 Jahren Galeerenstrafe.
Die Raubüberfälle hörten aber immer noch nicht auf. Niemand fühlte sich mehr sicher. Erst die französische Okupation führte zu besseren Zuständen, als die Banden zerstreut und durch Verurteilung der Hauptführer aufgerieben waren, wenn auch noch immerhin einzelne Freveltaten vorkamen.
Die Unsicherheit auch noch anfangs des 19. Jahrhunderts war in hiesiger Gegend so groß, daß in jeder Ortschaft Bürgerwachen und Milizen eingerichtet wurden, welche eine ständige Wache, hauptsächlich aber den Nachtwachtdienst wahrnehmen mußten, um den Lokalbehörden in Handhabung der Polizei alle mögliche Unterstützung zu leisten. Die Wache trat abends um 10 Uhr „bewaffnet mit Lanzen, Gewehr, oder sonstigen Instrumenten“ an. Jeder Einwohner über 20 Jahre war wachtpflichtig. Stellvertretung war gestattet. Der Bürgermeister führte ein Verzeichnis der Wachtpflichtigen und bestimmte die Reihenfolge. Die Hälfte der Wache blieb auf der eingerichteten Wachtstube, während die andere Hälfte Patrouillengänge ausführte. Alle Stunden lösten sich die beiden Hälften ab. Für die Heizung und Beleuchtung der Wachtstube wurden für die Nacht 2 Sgr. 6 Pfg. gezahlt.
Diese Einrichtung bestand noch bis gegen 1840.
Als dieses nicht mehr ausreichend erschien, wurde im Januar 1822 ein Husaren-Kommando von 1 Offizier und