Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/022: Unterschied zwischen den Versionen

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wohl durch Dankwerths Landesbeschreibung und die darin befindlichen Meierschen Karten veranlaßt, daran gewöhnt, unter dem eigentlichen Holstein alles Land zwischen der Dithmarscher Gränze, Eider, Schwentine und Stör zu begreifen, unter Stormarn aber was zwischen Stör, Trave, Bille und Elbe bis zum Einfluß der Störin diese liegt, wobei denn für Wagrien das von Schwentine, Trave und der Ostsee umschlossene Land übrig bliebe. Es sind dies Naturgränzen, die aber bei genauerer Erwägung nicht zutreffen Zuvörderst ist ein nicht unbeträchtlicher Landstrich westlich von der Schwentine und Trave noch für Wagrien auszuscheiden nach Maaßgabe der genau nachzuweisenden Lübecker Bisthumsgränze ''<sup>(5)</sup>'', die denn auch noch einen Strich südlich von der Trave einschließt. Jene angenommene Flußgränze aber würde die Kirchspiele ganz ungehörig durchschneiden. Nicht nur was von den Kirchspielen Preetz, Plön, Segeberg, Oldesloe westlich von der Schwentine und Trave liegt, sondern auch was zu den Kirchspielen Elmschenhagen, Barkau, Bornhörd, Leetzen und Eichede gehört, ist einst Slavischer Boden und lag außerhalb der alten Gau-Gränzen. Es werden dadurch Holstein und Stormarn nach Osten hin also etwas eingeschränkt. Für das eigentliche Holstein (Holsten-Land, latinisirt <tt>Holsatia</tt>) steht nun freilich die Gränze gegen Dithmarschen im Westen, und durch die Eider im Norden fast bis zum Nordsee und Flemhuder See; ob aber die alte Gränze wie die spätere in die Levensau und mit dieser zum Kieler Meerbusen gegangen, ist mehr als zweifelhaft, vielmehr höchst wahrscheinlich, daß sie der Eider noch weiter aufwärts folgte bis zu dem Punkte, wo das Slavische Gebiet an diese sich anschloß ''<sup>(6)</sup>''. Südwärts reichte dann aber Holstein noch über die obere Stör hinaus
wohl durch Dankwerths Landesbeschreibung und die darin befindlichen Meierschen Karten veranlaßt, daran gewöhnt, unter dem eigentlichen Holstein alles Land zwischen der Dithmarscher Gränze, Eider, Schwentine und Stör zu begreifen, unter Stormarn aber was zwischen Stör, Trave, Bille und Elbe bis zum Einfluß der Störin diese liegt, wobei denn für Wagrien das von Schwentine, Trave und der Ostsee umschlossene Land übrig bliebe. Es sind dies Naturgränzen, die aber bei genauerer Erwägung nicht zutreffen Zuvörderst ist ein nicht unbeträchtlicher Landstrich westlich von der Schwentine und Trave noch für Wagrien auszuscheiden nach Maaßgabe der genau nachzuweisenden Lübecker Bisthumsgränze,<ref>Pastor Kuß hat das Verdienst, wie durch so manche andere scharfsinnige Untersuchungen, auch hier zuerst mehr Licht über die alte Landeskunde verbreitet zu haben, indem er in dem Falder-Gau, dem Urkirchspiel Neumünster, die wahre Ostgränze Holsteins nachwies, auch dessen Ausdehnung bis an den Böterbek, mithin die Südgränze feststellte. – Genaue Nachweisung ist auch gegeben von Asmussen in seinen kritischen Untersuchungen über den Umfang der Hamburger Diöcese und Archidiöcese – im Archiv für St.- und K.-Gesch. 1. Heft S. 171 – 182.</ref> die denn auch noch einen Strich südlich von der Trave einschließt. Jene angenommene Flußgränze aber würde die Kirchspiele ganz ungehörig durchschneiden. Nicht nur was von den Kirchspielen Preetz, Plön, Segeberg, Oldesloe westlich von der Schwentine und Trave liegt, sondern auch was zu den Kirchspielen Elmschenhagen, Barkau, Bornhörd, Leetzen und Eichede gehört, ist einst Slavischer Boden und lag außerhalb der alten Gau-Gränzen. Es werden dadurch Holstein und Stormarn nach Osten hin also etwas eingeschränkt. Für das eigentliche Holstein (Holsten-Land, latinisirt <tt>Holsatia</tt>) steht nun freilich die Gränze gegen Dithmarschen im Westen, und durch die Eider im Norden fast bis zum Nordsee und Flemhuder See; ob aber die alte Gränze wie die spätere in die Levensau und mit dieser zum Kieler Meerbusen gegangen, ist mehr als zweifelhaft, vielmehr höchst wahrscheinlich, daß sie der Eider noch weiter aufwärts folgte bis zu dem Punkte, wo das Slavische Gebiet an diese sich anschloß.<ref>Nämlich bei dem Schulensee und Meimersdorf. Vgl. Anmerk. 5 bei dem vorigen Capitel</ref> Südwärts reichte dann aber Holstein noch über die obere Stör hinaus
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''<sup>(5)</sup> Pastor Kuß hat das Verdienst, wie durch so manche andere scharfsinnige Untersuchungen, auch hier zuerst mehr Licht über die alte Landeskunde verbreitet zu haben, indem er in dem Falder-Gau, dem Urkirchspiel Neumünster, die wahre Ostgränze Holsteins nachwies, auch dessen Ausdehnung bis an den Böterbek, mithin die Südgränze feststellte. – Genaue Nachweisung ist auch gegeben von Asmussen in seinen kritischen Untersuchungen über den Umfang der Hamburger Diöcese und Archidiöcese – im Archiv für St.- und K.-Gesch. 1. Heft S. 171 – 182.''
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''<sup>(6)</sup> Nämlich bei dem Schulensee und Meimersdorf. Vgl. Anmerk. 5 bei dem vorigen Capitel.''

Version vom 29. März 2008, 13:57 Uhr

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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wohl durch Dankwerths Landesbeschreibung und die darin befindlichen Meierschen Karten veranlaßt, daran gewöhnt, unter dem eigentlichen Holstein alles Land zwischen der Dithmarscher Gränze, Eider, Schwentine und Stör zu begreifen, unter Stormarn aber was zwischen Stör, Trave, Bille und Elbe bis zum Einfluß der Störin diese liegt, wobei denn für Wagrien das von Schwentine, Trave und der Ostsee umschlossene Land übrig bliebe. Es sind dies Naturgränzen, die aber bei genauerer Erwägung nicht zutreffen Zuvörderst ist ein nicht unbeträchtlicher Landstrich westlich von der Schwentine und Trave noch für Wagrien auszuscheiden nach Maaßgabe der genau nachzuweisenden Lübecker Bisthumsgränze,[1] die denn auch noch einen Strich südlich von der Trave einschließt. Jene angenommene Flußgränze aber würde die Kirchspiele ganz ungehörig durchschneiden. Nicht nur was von den Kirchspielen Preetz, Plön, Segeberg, Oldesloe westlich von der Schwentine und Trave liegt, sondern auch was zu den Kirchspielen Elmschenhagen, Barkau, Bornhörd, Leetzen und Eichede gehört, ist einst Slavischer Boden und lag außerhalb der alten Gau-Gränzen. Es werden dadurch Holstein und Stormarn nach Osten hin also etwas eingeschränkt. Für das eigentliche Holstein (Holsten-Land, latinisirt Holsatia) steht nun freilich die Gränze gegen Dithmarschen im Westen, und durch die Eider im Norden fast bis zum Nordsee und Flemhuder See; ob aber die alte Gränze wie die spätere in die Levensau und mit dieser zum Kieler Meerbusen gegangen, ist mehr als zweifelhaft, vielmehr höchst wahrscheinlich, daß sie der Eider noch weiter aufwärts folgte bis zu dem Punkte, wo das Slavische Gebiet an diese sich anschloß.[2] Südwärts reichte dann aber Holstein noch über die obere Stör hinaus


  1. Pastor Kuß hat das Verdienst, wie durch so manche andere scharfsinnige Untersuchungen, auch hier zuerst mehr Licht über die alte Landeskunde verbreitet zu haben, indem er in dem Falder-Gau, dem Urkirchspiel Neumünster, die wahre Ostgränze Holsteins nachwies, auch dessen Ausdehnung bis an den Böterbek, mithin die Südgränze feststellte. – Genaue Nachweisung ist auch gegeben von Asmussen in seinen kritischen Untersuchungen über den Umfang der Hamburger Diöcese und Archidiöcese – im Archiv für St.- und K.-Gesch. 1. Heft S. 171 – 182.
  2. Nämlich bei dem Schulensee und Meimersdorf. Vgl. Anmerk. 5 bei dem vorigen Capitel