Genealogie der Herren und Grafen von Velbrüggen/36: Unterschied zwischen den Versionen

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ist gemäss Fahne, 1491 gestorben. Wilhelm von Goer zu Zop-penbroich lebte um 1550.
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'''Selicum.''' Ritter Johan von Meer verpfändet seinen Hof zu Selicheim mit seinen Zubehörungen dem Peter von Tüschen-broich: worauf dieser dann im J. 1341 eine Bescheinigung ausstellt, worin er dem Ritter vergünstiget, seinen Meerhof binnen den nächsten sechs Jahren mit 1682 Gulden, weniger einen halben, wieder einlösen zu können; wofern aber die Löse binnen
'''Selicum.''' Ritter Johan von Meer verpfändet seinen Hof zu Selicheim mit seinen Zubehörungen dem Peter von Tüschen-broich: worauf dieser dann im J. 1341 eine Bescheinigung ausstellt, worin er dem Ritter vergünstiget, seinen Meerhof binnen den nächsten sechs Jahren mit 1682 Gulden, weniger einen halben, wieder einlösen zu können; wofern aber die Löse binnen
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zwei Jahren nach Verlauf der sechs Jahre nicht geschehe, dass alsdann die Güter dem Peter und seinen Erben eigenthümlich verbleiben sollen. Aber das Inventarium enthält über den Meerhof nur Vorstehendes. In der Folge ist derselbe an das Erzstift Cöln gekommen. Erzbischof Herman giebt im J. 1484 den Meerhof dem Johan Vell von Wevelkoven und Wilhelmgen seiner ' Gattin für 30 Malter halb Roggen halb Hafer in Erbpacht. Johans Sohn, Steffen Vell, erhält denselben als Lehen. Nach Steffens Absterben kommt durch seine Schwester Elisabeth Vell der Meerhof oder Selicum an Johan von Reuschenberg; desgleichen auch das auf der Overstrasse binnen Neuss gelegene Haus Gelre, ein Geldrisches Lehen, welches vormals der Familie Koning gehört hat; denn 1382 findet sich Johan Koning genannt Gelre. Und ich möchte annehmen, dass auch noch der folgende Johan dies Haus besessen habe.
'''Norprode.''' Nach dem Lehenbrief über Selicum, im Krumbstab, folgt Extractus Testamenti des Johan Koning Knape von Wapen, v. J. 1463. Darin verfügt Johan über drei Lehengüter (1), und bestimmt, dass von Norprode dieselben zu Behuf Nietgens seiner Hausfrauen und seiner Kinder zu Mannlehen empfangen solle. Der Vorname des von Norprode steht gewiss in dem Testamente, aber nicht in dem Extractus. Ich denke, es wird der Bruder der Clara sein, nämlich Goedert von Norprode (2). Derselbe ist einige Jahre nachher mit Tod abgegangen. In dem Inventarium steht nun: „Theilzettel zwischen Netgen Konings, Johan Vell von Wevelkoven, und Johan von Norprode, ihrer Erbgüter halber aufgerichtet 1470". Die Gattin des Johan Vell ist wahrscheinlich eine Tochter der Netgen oder Nietgen (3).  Johan  von Norprode und sein jüngerer Bruder
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:(1)  Darunter ist eines der Zehende zu Kleinenbroich, welcher aber nicht wie im Extractus steht, von Wilhelm von Eilbert, sondern von Wilhelm Herrn zu Elmpt lehenrührig war.
:(2)  Bernt von Aldenbrüggen genannt von Velmerckem, Johan Konyngk, Godart von Norpentrode und andere Herren haben sich im J. 1459 für den Erzbischof Diederich zu Händen des Ritters Godart von Harff wegen eines Darlehens von 3000 Rheinischen Gulden verbürgt.
:(3)  Aus dem Namen Agnes entsteht nicht nur Nesa, sondern auch Neta, verkleinert Netgen, Nietgen. In gewissen Gegenden findet sich Nye, davon das Deminutivum Nyeneke im Stammbaum Spedo vorkommt.

Version vom 24. März 2008, 14:55 Uhr

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ist gemäss Fahne, 1491 gestorben. Wilhelm von Goer zu Zop-penbroich lebte um 1550.

Rost. Druda von Goch Gattin des Heinrich Rost zu Neuss ist vielleicht eine Schwester des 1373 bei Lacomblet vorkommenden Herman von Goch Canonich zu Kaiserswerth. In dieser Stadt besass die Familie von Goch ein Haus gleichen Namens, das in der Folge, wenigstens zur Hälfte, in andern Besitz gekommen. Petrus auf dem Rine verkauft 1342 dem Tilman de Werda ein halb Haus auf dem Rheine gelegen. Til-mannus auf dem Rhein verkauft 1357 dem Heinrich Rost sein Haus auf dem Rhein, und Halbscheid eines steinern Hauses gegen der Fleischhallen zu Werden, und noch eine Halbscheid eines Hauses, Goch genannt, binnen Werden gelegen. — Graf Adolph von Cleve bekennt im J. 1371, dem Heinrich Rost zu Neuss 1800 Mark Brabantisch schuldig zu sein. — Heinrich ist noch in selbigem Jahre gestorben. Seine Brüder heissen Herman Rost Canonich zu Mainz und .Dechant an St. Peter zu Maes-tricht, Diederich und Adolph Rost. — Bürgermeister und Rath der Stadt Worms verkaufen im J. 1391 dem Herman Rost Dechant zu St. Victor baussen Neuss eine jährliche Rente von 25 Goldgulden.

Linn. „Ein besiegelter Brief, darin Diederich von Wildenrade und Catharina Eheleute auf Erbe und Gut verzichten, so ihr Catharina vom Tod ihrer Mutter, Ahnherrn und Ahnfrauen, auch ihres Oehmen Heinrichen Baken anerfallen, zu Behuf Sy-mons von Aldenbrüggen. 1456".' Aus der Erbtheilung der Kinder Symons erster Ehe v. J. 1447 ersieht man, dass Diederich von Symon 150 Gulden zu fordern hatte. Ferner ersieht man daraus, dass Simon ein Gut zu Linn besass. Und der Krumbstab besagt, dass Symon zu seiner Zeit mit dem Backenhof zu Linn belehnt gewesen. So dürfte wohl der eigentliche Inhalt des besiegelten Briefs dieser sein: Diederich und Catharina entsagen allen Ansprüchen auf die Güter zu Linn, nachdem ihre des-fallsige Forderung vollständig berichtiget ist.

Selicum. Ritter Johan von Meer verpfändet seinen Hof zu Selicheim mit seinen Zubehörungen dem Peter von Tüschen-broich: worauf dieser dann im J. 1341 eine Bescheinigung ausstellt, worin er dem Ritter vergünstiget, seinen Meerhof binnen den nächsten sechs Jahren mit 1682 Gulden, weniger einen halben, wieder einlösen zu können; wofern aber die Löse binnen