Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/113: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Umkreis der Wirksamkeit dieses Kalands war dadurch ein sehr bedeutender, daß derselbe als Ehegericht competent war für den gesammten Königlichen Antheil von Holstein, wie nicht minder für die 13 Kirchspiele der späteren Propstei Segeberg, wo nachher ein eigenes Consistorium errichtet ward. Der Kaland war gleichfalls theologisches Examinationscollegium für die Münsterdorfische Propstei. Der Aebtissin des Klosters zu Itzehoe stand in einigen Beziehungen ein gewisses Hoheitsrecht über den Kaland zu, welches in der katholischen Zeit seinen Ursprung hat, und damit zusammenhing, daß die Kapelle vom Kloster abhängig war. Es mußte deshalb immer die Zusammenkunft des Kalands der Aebtissin gemeldet werden. Es ist vorgekommen, daß die Aebtissin ihre Gerechtsame überschritt, und der Kaland dawider bei der Landesherrschaft Schutz fand. So verkaufte sie z. B. 1574 ein Grundstück, welches dem Kaland gehörte; allein der König Friederich II. erließ dagegen ein Inhibitorium. Die Kosten des Consistoriums wurden bestritten aus den Einkünften des früheren Münsterdorfer Kalands, welche Christian III. auch nach der Reformation dem Kaland überlassen hatte. | |||
Nachdem wir in dem Vorstehenden genügende Angaben über die Einrichtung der Propsteien gemacht zu haben glauben, wird es nöthig sein, den Geschäftskreis der Pröpste übersichtlich zu schildern. Wir sind aber über die Stellung der Generalpröpste durch Berichte des Generalsuperintendenten Fabricius, über die Inspection und Administration der Kirchen im Herzogthum Schleswig erst in neuester Zeit genauer unterrichtet worden<ref>Diese Berichte von Fabricius sind von Professor Asmussen (damals Seminardirector in Segeberg) abschriftlich an Pastor Lau für seine Reformationsgeschichte mitgetheilt und in dieser wiederholt dankbar benutzt worden.</ref>. Es geht aus diesen archivalischen Quellen hervor, daß die Generalpröpste mit der Visitation und der Abnahme der Kirchenrechnung nichts zu thun, aber daß sie in wichtigeren Fällen Gutachten und Bedenken zu erstatten hatten. Fabricius sagt darüber in seinem Bericht wörtlich Folgendes: „Es haben, jedes Ohrtes, <tt>Praepositi speciales</tt> ihre jährlichen <tt>Visitationes</tt>, wie auch bei begebender notdürftigkeit <tt>Consistoria</tt> gehalten, die <tt>Vocationes</tt> oder Berufung der Kirchendiener befördert und was sonst fürgefallen, erörtert und in Richtigkeit gebracht. Ist etwas nötiges fürgefallen, haben sie solches an den <tt>Generalem Praepositum</tt> oder <tt>Superintendentem</tt> gelangen lassen, welcher denn bei | |||
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Aktuelle Version vom 22. Juli 2008, 15:37 Uhr
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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Der Umkreis der Wirksamkeit dieses Kalands war dadurch ein sehr bedeutender, daß derselbe als Ehegericht competent war für den gesammten Königlichen Antheil von Holstein, wie nicht minder für die 13 Kirchspiele der späteren Propstei Segeberg, wo nachher ein eigenes Consistorium errichtet ward. Der Kaland war gleichfalls theologisches Examinationscollegium für die Münsterdorfische Propstei. Der Aebtissin des Klosters zu Itzehoe stand in einigen Beziehungen ein gewisses Hoheitsrecht über den Kaland zu, welches in der katholischen Zeit seinen Ursprung hat, und damit zusammenhing, daß die Kapelle vom Kloster abhängig war. Es mußte deshalb immer die Zusammenkunft des Kalands der Aebtissin gemeldet werden. Es ist vorgekommen, daß die Aebtissin ihre Gerechtsame überschritt, und der Kaland dawider bei der Landesherrschaft Schutz fand. So verkaufte sie z. B. 1574 ein Grundstück, welches dem Kaland gehörte; allein der König Friederich II. erließ dagegen ein Inhibitorium. Die Kosten des Consistoriums wurden bestritten aus den Einkünften des früheren Münsterdorfer Kalands, welche Christian III. auch nach der Reformation dem Kaland überlassen hatte.
Nachdem wir in dem Vorstehenden genügende Angaben über die Einrichtung der Propsteien gemacht zu haben glauben, wird es nöthig sein, den Geschäftskreis der Pröpste übersichtlich zu schildern. Wir sind aber über die Stellung der Generalpröpste durch Berichte des Generalsuperintendenten Fabricius, über die Inspection und Administration der Kirchen im Herzogthum Schleswig erst in neuester Zeit genauer unterrichtet worden[1]. Es geht aus diesen archivalischen Quellen hervor, daß die Generalpröpste mit der Visitation und der Abnahme der Kirchenrechnung nichts zu thun, aber daß sie in wichtigeren Fällen Gutachten und Bedenken zu erstatten hatten. Fabricius sagt darüber in seinem Bericht wörtlich Folgendes: „Es haben, jedes Ohrtes, Praepositi speciales ihre jährlichen Visitationes, wie auch bei begebender notdürftigkeit Consistoria gehalten, die Vocationes oder Berufung der Kirchendiener befördert und was sonst fürgefallen, erörtert und in Richtigkeit gebracht. Ist etwas nötiges fürgefallen, haben sie solches an den Generalem Praepositum oder Superintendentem gelangen lassen, welcher denn bei
- ↑ Diese Berichte von Fabricius sind von Professor Asmussen (damals Seminardirector in Segeberg) abschriftlich an Pastor Lau für seine Reformationsgeschichte mitgetheilt und in dieser wiederholt dankbar benutzt worden.