Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/306: Unterschied zwischen den Versionen

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<center> <big>306</big> II. Uebersicht der Geschichte und Zustände des Landes ec.</center>
 
 
Theilung eintrat 1490, eine Theilung, die für Schleswig etwas Neues war, wenn gleich für Holstein schon in vorigen Zeiten, nicht eben zum Heil des Landes üblich gewesen. Aber man wollte die Theilung doch keine völlige sein lassen. Die Ritterschaft blieb gemeinschaftlich, so auch der Anspruch auf Hamburg und auf Dithmarschen; die Klöster wurden nur hinsichtlich der Jagd und Gasterei getheilt; die Ertheilung der geistlichen Lehen sollte abwechselnd geschehen. Und die Theilung, welche vornehmlich auf die Einkünfte sich bezog, ward so gemacht, daß keiner der beiden Brüder ein geschlossenes Gebiet erhielt. Man dachte so die Einheit zu bewahren. Der jüngere Bruder hatte die Wahl; er erkor sich den Antheil, in welchem Gottorf das Hauptschloß. Dazu waren gelegt das Amt dieses Namens, Eiderstedt, das Kirchspiel Kampen (d. i. ungefähr die jetzige Hohner Harde) Eckernförde, Lundtoft Lehn, Schloß und Stadt Kleintondern mit Lundtoftharde, Schloß und Stadt Hadersleben, Schloß und Stadt Kiel, die Schlösser Trittau und Steinburg mit dem Kirchspiel und der Stadt Itzehoe und mit dem Osterhof und mit Hohenfelde, das Schloß Tilen, Schloß und Stadt Plön mit dem Kirchspiel Neumünster und der Stadt Lütjenburg, der Kuhhof mit den Städten Oldenburg und Neustadt. Dazu die Klöster Bordesholm, Cismar, Reinbeck, Uetersen und Lügumkloster in den vorhin bemerkten Beziehungen. In dem andern Antheil, der dem König Hans zufiel, und wo das Hauptschloß Segeberg, waren belegen außer dem, was zu diesem Schlosse gehörte, Oldeslo, der Hof Kaden, Schloß und Stadt Flensburg mit Nordstrand, Schloß und Stadt Rendsburg (ausgenommen das Kirchspiel Neumünster), Sonderburg mit Aerröe, Schloß und Stadt Apenrade, das Land Fehmern mit dem Schlosse Glambek, die Schlösser Norburg, Hanerau und Haseldorf. Dazu die Klöster Reinfeld, Ahrensbök, Preetz und Rukloster ''<sup>(22)</sup>''. Als Herzog Friedrich sich beklagte, sein Antheil sei geringer, trat Hans ihm noch Nordstrand ab selbigen Jahres.
 
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''<sup>(22)</sup> Die Theilungsacte unter andern abgedruckt in Hansens Staatsbeschreibung des Herzogth. Schleswig S. 577 ff. vgl. Michelsen über die ehemal. Landestheilungen in Schleswig-Holstein unter dem Oldenburgischen Hause. Kiel 1839. (Universitäts-Programm zum funfzigjährigen Amtsjubiläum des Grafen C. L. v. Brockdorff.)''

Version vom 27. März 2008, 09:24 Uhr

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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306 II. Uebersicht der Geschichte und Zustände des Landes ec.


Theilung eintrat 1490, eine Theilung, die für Schleswig etwas Neues war, wenn gleich für Holstein schon in vorigen Zeiten, nicht eben zum Heil des Landes üblich gewesen. Aber man wollte die Theilung doch keine völlige sein lassen. Die Ritterschaft blieb gemeinschaftlich, so auch der Anspruch auf Hamburg und auf Dithmarschen; die Klöster wurden nur hinsichtlich der Jagd und Gasterei getheilt; die Ertheilung der geistlichen Lehen sollte abwechselnd geschehen. Und die Theilung, welche vornehmlich auf die Einkünfte sich bezog, ward so gemacht, daß keiner der beiden Brüder ein geschlossenes Gebiet erhielt. Man dachte so die Einheit zu bewahren. Der jüngere Bruder hatte die Wahl; er erkor sich den Antheil, in welchem Gottorf das Hauptschloß. Dazu waren gelegt das Amt dieses Namens, Eiderstedt, das Kirchspiel Kampen (d. i. ungefähr die jetzige Hohner Harde) Eckernförde, Lundtoft Lehn, Schloß und Stadt Kleintondern mit Lundtoftharde, Schloß und Stadt Hadersleben, Schloß und Stadt Kiel, die Schlösser Trittau und Steinburg mit dem Kirchspiel und der Stadt Itzehoe und mit dem Osterhof und mit Hohenfelde, das Schloß Tilen, Schloß und Stadt Plön mit dem Kirchspiel Neumünster und der Stadt Lütjenburg, der Kuhhof mit den Städten Oldenburg und Neustadt. Dazu die Klöster Bordesholm, Cismar, Reinbeck, Uetersen und Lügumkloster in den vorhin bemerkten Beziehungen. In dem andern Antheil, der dem König Hans zufiel, und wo das Hauptschloß Segeberg, waren belegen außer dem, was zu diesem Schlosse gehörte, Oldeslo, der Hof Kaden, Schloß und Stadt Flensburg mit Nordstrand, Schloß und Stadt Rendsburg (ausgenommen das Kirchspiel Neumünster), Sonderburg mit Aerröe, Schloß und Stadt Apenrade, das Land Fehmern mit dem Schlosse Glambek, die Schlösser Norburg, Hanerau und Haseldorf. Dazu die Klöster Reinfeld, Ahrensbök, Preetz und Rukloster (22). Als Herzog Friedrich sich beklagte, sein Antheil sei geringer, trat Hans ihm noch Nordstrand ab selbigen Jahres.


(22) Die Theilungsacte unter andern abgedruckt in Hansens Staatsbeschreibung des Herzogth. Schleswig S. 577 ff. vgl. Michelsen über die ehemal. Landestheilungen in Schleswig-Holstein unter dem Oldenburgischen Hause. Kiel 1839. (Universitäts-Programm zum funfzigjährigen Amtsjubiläum des Grafen C. L. v. Brockdorff.)