Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/307

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Helgoland, welches im Theilungsbriefe nicht genannt ist, gehörte zum herzoglichen Antheil, und wurde behauptet, als in den Jahren 1496—98 die Stader, Hamburger, Bremer und Dithmarscher darauf gewisse Ansprüche machten.

Dieser an sich unbedeutende Streit um Helgoland gab jetzt zunächst die Veranlassung zum Zuge der Fürsten gegen Dithmarschen, auf dessen Eroberung es längst abgesehen war. Der Freistaat, welcher unter scheinbarer Hoheit der Bremer Kirche sich gebildet und ausgebildet hatte, war den Fürsten ein Aergerniß zu einer Zeit, wo König Hans, ein sonst nicht unmilder Herr, es Steen Sture in Schweden zum Vorwurf machte, er habe die Bauern, die Gott zu Sclaven erschaffen, zu Herren gemacht. Und Dithmarschen war ein Bauernstaat, wo gesungen ward: De Ditmerschen schölen Buren syn, se mögen wol wesen Herren.

Der Zug wider sie 1500 endete mit einer furchtbaren Niederlage der Fürsten, des Adels, und der geworbenen großen Garde. Die Hälfte des fürstlichen Heeres erlag bei Hemmingstedt. Die Schleswig-Holsteinische Ritterschaft zählte an die 200 Mitglieder unter den Gebliebenen. Die Dannebrogsfahne ging verloren, und an Geld und Kostbarkeiten Unsägliches. Und für den König ging in Folge dieser Niederlage Schweden verloren; zwischen den beiden Brüdern aber, die zu diesem unglücklichen Zuge sich vereinigt hatten, trat immer größere Kälte ein, und es zeigte sich das Vorspiel dessen, was spätere Zeiten bei der Doppelherrschaft bringen würden.

König Johann starb am 21. Februar 1513. Sein einziger Sohn Christian II. folgte ihm, auch in dem Antheil der Herzogthümer. Es gab anfänglich einige Schwierigkeit wegen Bestätigung der Privilegien, als die Huldigung gefordert ward, allein eine derbe Antwort der Ritterschaft brachte die Bestätigung zu Wege. Die Adelschaft half dem Könige auch in seinem Schwedischen Kriege, aber die Art, wie derselbe, von dem es bekannt ist, daß er die Macht des Adels zu brechen bemüht war, die Edelleute abziehen ließ, war wenig geeignet, sie ihm geneigt zu erhalten. Alles schloß sich mehr an Herzog Friedrich an, und da es des Herzogs Sinn nicht war mit den Lübeckern zu brechen, mochte auch die Ritterschaft nicht bewogen werden auf des Königs Verlangen wider dieselben zu ziehen. Es erfolgte sogar 1522 ein Nachgeben von Seiten des Königs gegen den Herzog im Bordesholmer Vergleich.