Bürgerbuch: Unterschied zwischen den Versionen
Arend (Diskussion • Beiträge) K (kein "Genealogischer Begriff") |
(gedruckte Bürgerbücher; zus. Bedeutung (vgl. Adressbuch)) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Im '''Bürgerbuch''' wurden die Einwohner einer Stadt verzeichnet, die das [[Bürgerrecht]] erworben hatten, indem sie den [[Bürgereid]] geleistet und das [[Bürgergeld]] gezahlt hatten ([[Neubürger]]). Mit dem [[Bürgerrecht]] erwarben Sie bestimmte Rechte (z.B. Ausübung eines Gewerbes, Wahlrecht), aber auch Pflichten (z.B. Steuern abzuführen, Verteidigung). | Im '''Bürgerbuch''' wurden bis ins 19. Jahrhundert die Einwohner einer [[Stadt]] verzeichnet, die das [[Bürgerrecht]] erworben hatten, indem sie den [[Bürgereid]] geleistet und das [[Bürgergeld]] gezahlt hatten ([[Neubürger]]). Mit dem [[Bürgerrecht]] erwarben Sie bestimmte Rechte (z.B. Ausübung eines Gewerbes, Wahlrecht), aber auch Pflichten (z.B. Steuern abzuführen, Verteidigung). | ||
Häufig wird in Bürgerbüchern die Herkunft der Neubürger festgehalten. Die Höhe des Bürgergeldes war manchmal vom Vermögen des Neubürgers abhängig. Manchmal wurde ein geringeres Bürgergeld verlangt, wenn der Neubürger eine Bürgertochter oder -witwe geheiratet hatte. Daher sind bei Kenntnis der örtlichen Gepflogenheiten manchmal interessante Rückschlüsse möglich. | Häufig wird in Bürgerbüchern die Herkunft der ''Neubürger'' festgehalten. Die Höhe des Bürgergeldes war manchmal vom Vermögen des Neubürgers abhängig. Manchmal wurde ein geringeres Bürgergeld verlangt, wenn der Neubürger eine Bürgertochter oder -witwe geheiratet hatte. Daher sind bei Kenntnis der örtlichen Gepflogenheiten manchmal interessante Rückschlüsse möglich. Da die Bürgerbücher laufend fortgeführt wurden, sind die Einträge chronlogisch und nicht nach Namen angeordnet. Da das [[Bürgerrecht]] ein Merkmal der Städte, findet man Bürgerbücher nur hier. | ||
Für Städte und Zeiträume, aus denen kein Bürgerbuch erhalten ist, sind oft bei den Einnahmen an [[Bürgergeld]] in den jährlichen [[Stadtrechnung|Stadtrechnungen]], gelegentlich auch in [[Ratsprotokoll|Ratsprotokollen]] entsprechende Informationen über Neubürger zu finden. | Für Städte und Zeiträume, aus denen kein Bürgerbuch erhalten ist, sind oft bei den Einnahmen an [[Bürgergeld]] in den jährlichen [[Stadtrechnung|Stadtrechnungen]], gelegentlich auch in [[Ratsprotokoll|Ratsprotokollen]] entsprechende Informationen über [[Neubürger]]n zu finden. | ||
In vielen Fällen sind ''Bürgerbücher'' oder Verzeichnisse von [[Neubürger]]n in '''gedruckter Form veröffentlicht''' worden, meist als eigenständige Veröffentlichung, zum Teil auch als Artikel(-serien) in Zeitschriften. | |||
Viele der veröffentlichten Bürgerbücher sind in einer '''Übersicht''' im [[Taschenbuch für Familiengeschichtsforschung]] nachgewiesen. Da der Name "Bürgerbuch" und der Ortsname in den meisten Fällen im Titel erscheinen, empfiehlt sich auch eine Suche im [[KVK]]. | |||
vgl.: '''[[Bürgerrolle]]''' | vgl.: '''[[Bürgerrolle]]''' | ||
==Weitere Bedeutung: Adressbuch== | |||
In neuerer Zeit, oft seit Ende des 20. Jahrhunderts, werden manche '''[[Adressbuch|Adressbücher]]''' im Titel ''Bürgerbuch'' genannt, im Sinne eines ''Buches für die Bürger'' der betreffenden Stadt bzw. des betreffenden Gebietes. | |||
[[Kategorie:Quellengattung]] | [[Kategorie:Quellengattung]] | ||
[[Kategorie:Genealogisches Basiswissen]] |
Version vom 4. März 2007, 14:36 Uhr
Im Bürgerbuch wurden bis ins 19. Jahrhundert die Einwohner einer Stadt verzeichnet, die das Bürgerrecht erworben hatten, indem sie den Bürgereid geleistet und das Bürgergeld gezahlt hatten (Neubürger). Mit dem Bürgerrecht erwarben Sie bestimmte Rechte (z.B. Ausübung eines Gewerbes, Wahlrecht), aber auch Pflichten (z.B. Steuern abzuführen, Verteidigung).
Häufig wird in Bürgerbüchern die Herkunft der Neubürger festgehalten. Die Höhe des Bürgergeldes war manchmal vom Vermögen des Neubürgers abhängig. Manchmal wurde ein geringeres Bürgergeld verlangt, wenn der Neubürger eine Bürgertochter oder -witwe geheiratet hatte. Daher sind bei Kenntnis der örtlichen Gepflogenheiten manchmal interessante Rückschlüsse möglich. Da die Bürgerbücher laufend fortgeführt wurden, sind die Einträge chronlogisch und nicht nach Namen angeordnet. Da das Bürgerrecht ein Merkmal der Städte, findet man Bürgerbücher nur hier.
Für Städte und Zeiträume, aus denen kein Bürgerbuch erhalten ist, sind oft bei den Einnahmen an Bürgergeld in den jährlichen Stadtrechnungen, gelegentlich auch in Ratsprotokollen entsprechende Informationen über Neubürgern zu finden.
In vielen Fällen sind Bürgerbücher oder Verzeichnisse von Neubürgern in gedruckter Form veröffentlicht worden, meist als eigenständige Veröffentlichung, zum Teil auch als Artikel(-serien) in Zeitschriften.
Viele der veröffentlichten Bürgerbücher sind in einer Übersicht im Taschenbuch für Familiengeschichtsforschung nachgewiesen. Da der Name "Bürgerbuch" und der Ortsname in den meisten Fällen im Titel erscheinen, empfiehlt sich auch eine Suche im KVK.
vgl.: Bürgerrolle
Weitere Bedeutung: Adressbuch
In neuerer Zeit, oft seit Ende des 20. Jahrhunderts, werden manche Adressbücher im Titel Bürgerbuch genannt, im Sinne eines Buches für die Bürger der betreffenden Stadt bzw. des betreffenden Gebietes.