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Version vom 27. November 2006, 07:18 Uhr
Dispens ist ein Begriff aus dem katholischen Kirchenrecht und meint die Befreiung von einer geltenden Vorschrift in bestimmten Einzelfällen.
Ehedispense
Ein Ehedispens war die Befreiung von einem Eheverbot und kam vor dem 19. Jahrhundert relativ häufig vor. In manchen Kirchenbüchern erscheinen die nach der Befreiung vom Hindernis des Eheverbotes geschlossenen Ehen nicht. Eine Heirat ist dann ohne Dispensbescheid überhaupt nicht ersichtlich oder nachweisbar. Die Bescheide wurden in der zuständigen Pfarre regelmäßig nicht abgelegt und geführt. Die Bearbeitung der kirchlichen Anträge erfolgte erstinstanzlich beim zuständigen Archidiakonat, einem Komissariat oder auch Dekanat, um dann im Generalvikariat eines Bistums oder Erzbistums oder in Rom entschieden zu werden.
Dispens vom Aufgebot
Dispens vom Eheverbot in der geschlossenen Zeit
Dispens von der Blutsverwandtschaft
Dispens von der Schwägerschaft
Überlieferung
Erzbistum Köln
Im Erzbistum Köln findet man zumindest die Unterlagen vor 1800 im Archiv des Erzbistums im Bestand des zuständigen Generalvikariats. Diese wurden weitgehend von der Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde erschlossen und gedruckt. Dispensanträge und Bescheide nach 1800 findet man eher in den Pfarrarchiven des zuständigen Archidiakonats oder der Dekanei.
Bistum Münster
Im Bistum Münster findet man Dispense eher bei den Archidiakonen oder Dechanten.