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Um 1777 sind die [[Materialist|Materialisten]] dem Münsterschen Medizinalkollegium unterworfen. Das Kollegium hatte sicher zu stellen, dass die besten Arzneimittel auf den Markt kamen und jeglichen Betrug, Verfälschung der Arzneiwaren in den Materialkammen der [[Materialist|Materialisten]] zu unterbinden. | Um 1777 sind die [[Materialist|Materialisten]] dem Münsterschen Medizinalkollegium unterworfen. Das Kollegium hatte sicher zu stellen, dass die besten Arzneimittel auf den Markt kamen und jeglichen Betrug, Verfälschung der Arzneiwaren in den Materialkammen der [[Materialist|Materialisten]] zu unterbinden. | ||
Version vom 1. Dezember 2017, 17:20 Uhr
Einblick in Handelsstrukturen um 1500: Im Jahre 1909 wurde im Kloster Salem beim Entrümpeln in einem alten Schreibtisch eine verstaubte Aktenmappe entdeckt. Diese enthielt Geschäftspapiere der Großen Ravensburger Handelsgesellschaft aus den Jahren 1472 bis 1527. Dem Zufall dieses Fundes verdankt Ravensburg und die Geschichtswissenschaft insgesamt einzigartige Einblicke in seine große wirtschaftsgeschichtliche Vergangenheit, wie sie für keine andere deutsche Stadt der damaligen Zeit möglich sind.
Berufsbezeichnung
Zeitliche Nennvarianten nach Geschäftsumfang
- Materialist, Matrialwarenhändler (Einzelhandel), Spezereienwarenhändlern, Droguist
Materialisten im Fürstbistum Münster
Um 1777 sind die Materialisten dem Münsterschen Medizinalkollegium unterworfen. Das Kollegium hatte sicher zu stellen, dass die besten Arzneimittel auf den Markt kamen und jeglichen Betrug, Verfälschung der Arzneiwaren in den Materialkammen der Materialisten zu unterbinden.
Materialisten und Apotheker
Die Materialisten sollten nur einfache Arzneimittel im Großen verkaufen und den Verkauf von Arzneien im Kleinen allein den Apothekern überlassen, welche auch allein für die Anfertigung der von den Ärzten erstellten Verschreibungen zuständig waren. Sollten sich die Materialisten nicht an die Befehle halten, sollten sie durch das Kollegium gebührend mit Strafen belegt werden. [1]
Handelsqualifizierung in der frühen Neuzeit
Die Materialisten lassen sich nach dem Gewicht ihrer Handelswaren klassifizieren, die auch entsprechende Investionskosten bedingte:
1. Handelsherr (Fernhändler und Verleger, Internationaler Handel in Genossenschaften mit Schiffslasten, nationale Handeslsniederlassungen)
2. Großhändler (Lagerist als Verleger, nationale Verteilung von Lasten in Fuhren)
3. Händler "en gros" in Residenzstädten, Reichsstädten, Großstädten (Belieferung von Apothekern, Spezereienwarenhändlern, Krämern, Zuckerbäckern, Färbern, Glasmachern)
4. Krämer (Handel in Kleinstmengen an Endverbraucher) [2]
Handelsgruppen
Als Materialien, Materialia bezeichnete man um 1800 alle und jede Waren, welche sowohl zur Arzenei, als als wegen des guten Geschmacks und Geruchs zur Speise, ebenso zum Räuchern und Färben benötigt wurden.
Warengruppen
Demnach umfassen sie alle Drogeriewaren, namentlich
- 1) alle Medizinalwaren, oder solche Materialien, welche die Apotheker zur Verfertigung der Arzeneien gebrauchen;
- 2) alles Räucherwerk, oder solche stark riechende Materialien, die zum Räuchern dienen;
- 3) alles Farbzeug, oder solche Materialien, deren sich die Färber zu ihrer Arbeit bedienen; und
- 4) alles Gewürz, oder solche Materialien, die um eines guten Geschmacks und Geruchs willen an die Speisen getan werden, ungeachtet sie auch zuweilen zum arzeneilichen Gebrauche und zum Räuchern angewendet weden können.
Insbesonder versteht man unter Material-Waren die Spezereien oder Spezereiwaren der Spezereihändler, besonders alle Arten vom Gewürz und andern Materialien, welche in den Apotheken benötigt.
Materialist als Kaufmann
Der Handel "en gros" mit Materialwaren in der ersten Bedeutung, wird als Materialhandel oder Materialhandlung bezeichnet, und von einem Materialisten ausgeübt.
Materialpalette
In den Verkauf kommen so unterschiedliche
- 1) Produkte von Tieren, wie Gemsenkugeln, Bibergeil, Hirschhorn, Zibeth, Dachsschmalz; etc.
- 2) Gewürz, wie Safran, Zimt, etc.
- 3) Farben, wie Gold in Muscheln, Zinnober etc.
- 4) eingemachte Sachen, wie Calmus, etc.
- 5) Rinden und Schalen der Bäume und Früchte, als Pommeranzenschalen, China, etc.
- 6) Blumen, als Roßmarin- und Granatenblüten, etc.
- 7) Blätter, als Senesblätter, etc.
- 8) Früchte, als Feigen, Datteln, Feigen, Rosinen, Corinthen, Pflaumen, Mandeln, etc.
- 9) Gummi und Harze, als Ambra, Aloe, Myrrhen, Weihrauch, etc.
- 10) Kräuter und Blätter, als Tee, Wermuth etc.
- 11) Edelsteine, als Amethyst, Carneol, etc.
- 13) Hölzer, als Franzosenholz, etc.
- 14) aus der See kommende Sachen, wie Corallen, Perlen, etc.
- 15) Metall und Mineralien, wie gebranntes Kupfer, Quecksilber, Alaun, etc.
- 16) destillirte Oele, wie Aniesöl, Rosmariennöl, etc.
- 17) gemeine Oele, als Mandelöl, Nussöl, etc.
- 18) Geister oder Spiritus, wie Scheidewasser, etc.
- 19) Wurzeln, wie Angelike, etc.
- 20) Salz, wie Salpeter, Weinsteinsalz, etc.
- 21) Samen, wie Leinsamen, Melonenkerne, etc. [3]
- Der damals zeitlich aktuelle Preis vieler Materialwaren ist wohl am besten aus den noch vorhandenen Hamburger, Nürnberger und Amsterdammer Preiszetteln zu ersehen.
Beschränkte Medizinalwarenabgaben
Im Einzelhandel in der Neuzeit
- Klein-Lebensmittelhändler, Krämer
- Detailhändler, Spezereihändler, welcher mit Materialwaren oder Spezereien handelt, auch s. v. w. Droguist [4]
Zeitliches Waren- und Handlungs-Lexikon
Durch Angabe unterschiedlicher Bezeichnungen der einzelnen Ware, werden Ansätze einheitlicher Nomenklaturen erkennbar und verdeutlicht.
- Neues, vollständiges und allgemeines Waaren- und Handlungs-Lexicon: in welchem alle und jede im deutschen und fremden Handel vorkommende gangbare Artikel, sowohl rohe als verarbeitete Produkten und Kunstsachen, für Kaufleuthe, Apotheker, Fabrikanten und Geschäftsmänner nach practischer Erfahrung auf das deutlichste beschrieben sind / hrsg. von J. G. Fr. Jacobi (1798)
- Joh. Christ. Schedel' s neues und vollständiges allgemeines Waaren=Lexicon. 2 Theile. Offenbach bey Brede. 1800
- Quelle(n)
- ↑ Quelle: Hoffmann, Christoph Ludwig: Unterricht von dem Collegium der Aerzte in Münster (...) nebst den Münsterschen Medicinalgesetzen (Münster 1777)
- ↑ Stratmann, Bodo: Rezepturhandschrift eines westfälischen Spezereiwarenhändlers
- ↑ Quelle:: Ludovici' s Kaufmanns=Lexicon, vermehrt von Schedel. Leipzig 1799.
- ↑ Materialist in Meyers Konversationslexikon, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892 bei retrobibliothek