Land- und Stadtgericht Horstmar: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Erkenntnisse, Verfügungen und anderen Verhandlungen dieses Land- und  Stadtgerichts in  Sachen, die aus dem [[Amt Rüschau]] herrührten, wurden unter  der  Benennung  "Königlich Preußisches  und  Fürstlich Bentheim-Steinfurtisches  Land- und  Stadtgericht"  ausgefertigt.
Die Erkenntnisse, Verfügungen und anderen Verhandlungen dieses Land- und  Stadtgerichts in  Sachen, die aus dem [[Amt Rüschau]] herrührten, wurden unter  der  Benennung  "Königlich Preußisches  und  Fürstlich Bentheim-Steinfurtisches  Land- und  Stadtgericht"  ausgefertigt.


Im Jahre '''1849 wurde das Land- und Stadtgericht aufgehoben''' und in eine '''Gerichtsdeputation des Kreisgerichts Steinfurt''' umgewandelt. Auch diese wurde  im Jahre '''1876  aufgelöst''', von da ab wurden in  Horstmar nur noch  '''Gerichtstage von  Steinfurt''' aus abgehalten. Die  Geschäftsräume für die Deputation hatte die Stadt gegen eine Miete von 52 Talern für die  Geschäftsräume und von 10 Talern für die Gefängnisräume zur Verfügung gestellt. <ref name="Oppenheim"/>
Im Jahre '''1849 wurde das Land- und Stadtgericht aufgehoben''' und in eine '''Gerichtsdeputation des Kreisgerichts Steinfurt''' umgewandelt. Auch diese wurde  im Jahre '''1876  aufgelöst''', von da ab wurden in  Horstmar nur noch  '''Gerichtstage von  Steinfurt''' aus abgehalten. Die  Geschäftsräume für die Deputation hatte die Stadt gegen eine Miete von 52 Talern für die  Geschäftsräume und von 10 Talern für die Gefängnisräume zur Verfügung gestellt. <ref name="Oppenheim">'''Quelle:''' Oppenheim, Karl:Das Gerichtswesen im Münsterland (1954)</ref>


===Preußisches Provinzialrecht===
===Preußisches Provinzialrecht===

Version vom 18. April 2016, 10:05 Uhr

Land- und Stadtgericht Horstmar, Gerichtswesen im Münsterland: In oft kurzen Zeitabschnitten erlebten wir im Münsterland unterschiedliche, oft gegensätzliche politische Systeme: Feudalismus, Einzug der Moderne unter Napoleon, preußisches Kaiserreich, Weimar, NS-Staat, Besatzungsregime die Bundesrepublik. Dabei wurden Rechtsordnungen wie Wäschestücke gewechselt. Was blieb waren die Juristen und nahezu sämtliche Führungsstäbe des jeweiligen Systems, auch auf der regionalen Ebene.

Historische Hierarchie

Regional > Historische deutsche Staaten > Muenster-port-wap.jpg - Portal:Fürstbistum Münster > Fürstbistum Münster > Amt Horstmar (historisch) > Horstmar > Land- und Stadtgericht Horstmar

Zeitschiene vor 1803

Früheres Gerichtswesen (Fürstbistum Münster)

Vor Beendigung der Landesherrschaft des Fürstbistums Münster führte die Regierung die Oberaufsicht über sämtliche Untergerichte durch Beamte der Oberaufsicht. Die Untergerichte waren teilweise im fürstlichen Besitz, teilweise Privatgerichte des Domkapitels, anderer Kooperationen, Städte oder Gutsbesitzer.

Übersicht der Jurisdiktion

Über die Gerichtsherren, Gerichtsbezirke und Orte, wo sich die Gerichtsakten 1864 befanden, verhält sich nachstehende Übersicht:

Lfd.
Nr.
Bezeichnung
des Gerichtes
Gerichtsherr Gerichtsbezirk Ablageort
Aktenarchiv
26 Gogericht Hastehausen Landesherr
Fürstbistum Münster
Dorf Darfeld und Bauerschaften Geitendorf, Netter, Hennewich und Oberdarfeld
Dorf Havixbeck und Bauerschaften Masbeck, Lasbeck, Tilbeck, Natrup, Walingen, Herkentrup und Gennerich
Coesfeld [1]
30 Stadtgericht Horstmar Landesherr
Fürstbistum Münster
Stadt Horstmar und vom Kirchspiel die Niederbauerschaft
Kirchspiel Leer und Bauerschaft Elst
Horstmar
37 Gogericht zur Meest Domkapitel
Fürstbistum Münster
Dorf Altenberge und Bauerschaften Westerfeld, Kümper, Hansell, Waltrup, Hohenhorst und Entrup
Dorf Nordwalde und Bauerschaften Feld, Kirch, Westerrodde, Scheddebrock und Suddorf
Horstmar
53 Gogericht Rüschau Grafschaft Steinfurt Dorf Laer (Kreis Steinfurt) und Bauerschaften Dorf, Vohwinkel, Oldenborg und Ah
Dorf und Kirchspiel Holthausen
von Darfeld die Bauerschaft Höpingen
von Billerbeck die 4 Bauerschaften Beerlage, Aulendorf, Langenhorst, Esking und Temming
Horstmar
54 Gogericht Sandwelle Landesherr
Fürstbistum Münster
Dorf Leer und Bauerschaften Haltern, Ostendorf
Stadt Schöppingen und Bauerschaften Tinge, Ebbinghof, Hewen, Ramesberg, Gehmen und Haverbeck
Dorf und Kirchspiel Eggerode
Horstmar

Landes- und standesherrliche gesetzliche Grundlagen

Sammlung der Gesetze und Verordnungen, welche in dem Königlich Preußischen Erbfürstenthume Münster und in den standesherrlichen Gebieten Horstmar, Rheina-Wolbeck, Dülmen und Ahaus-Bocholt-Werth über Gegenstände der Landeshoheit, Verfassung, Verwaltung und Rechtspflege, welche vom Jahre 1359 bis zur französischen Militair-Occupation und zur Vereinigung mit Frankreich und dem Großherzogthume Berg in den Jahren 1806 und resp. 1811 ergangen sind

Zeitschiene nach 1802

Preußische Gerichtsbarkeit

Im Jahr 1815 erhielt Horstmar ein Land- und Stadtgericht, welches in einem Privathaus mietweise untergebracht war. Gefängnisräume befanden sich im städtischen Rathaus. Im Jahre 1844 übertrug der Fürst zu Bentheim-Steinfurt zufolge eines Rezesses über die Rechtsverhältnisse des Fürstlich-Bentheimschen Hauses die Ausübung der ihm im Amt Rüschau zustehenden Gerichtsbarkeit dem Land- und Stadtgericht Horstmar.

Die Erkenntnisse, Verfügungen und anderen Verhandlungen dieses Land- und Stadtgerichts in Sachen, die aus dem Amt Rüschau herrührten, wurden unter der Benennung "Königlich Preußisches und Fürstlich Bentheim-Steinfurtisches Land- und Stadtgericht" ausgefertigt.

Im Jahre 1849 wurde das Land- und Stadtgericht aufgehoben und in eine Gerichtsdeputation des Kreisgerichts Steinfurt umgewandelt. Auch diese wurde im Jahre 1876 aufgelöst, von da ab wurden in Horstmar nur noch Gerichtstage von Steinfurt aus abgehalten. Die Geschäftsräume für die Deputation hatte die Stadt gegen eine Miete von 52 Talern für die Geschäftsräume und von 10 Talern für die Gefängnisräume zur Verfügung gestellt. [3]

Preußisches Provinzialrecht

Land- und Stadtgericht Horstmar

  • Direktor: Fischer (1839/40-1843, s. 1841/42 Dir.)
  • Direktor: Rohden (1843/44)
  • Direktor: Spancken (1844-1846/47)
  • Direktor: Brisgen (1846/47-1849)
  • Land- und Stadtrichter: Aulicke (1815-?)
  • Land- und Stadtrichter: Baltzer (1815-1839/40)
  • Land- und Stadtrichter: Groninger (1815-?)
  • Land- und Stadtrichter: Becker Ass. (1819-1835)
  • Land- und Stadtrichter: Rothmann Ass. (1835-1849)
  • Land- und Stadtrichter: v. Wickel Ass. (?-1844)
  • Land- und Stadtrichter: Schepers OLGAss. (1844-1846/47)
  • Land- und Stadtrichter: Pahl (1846/47-1849).

Fußnoten

  1. Quelle: Olfers, Clemens A. von: Beiträge zur Geschichte der Verfaßung und Zerstückelung des Oberstiftes Münster (1848)
  2. Quelle: Almanach des Lippe-Departements für das Jahr 1813, hrsg. v. J. v. Münstermann. Münster 1812.
  3. Quelle: Oppenheim, Karl:Das Gerichtswesen im Münsterland (1954)
  4. Quelle: Schlüter, Clemens August Provinzialrecht des Fürstenthums Münster...- (Leipzig 1829)

Archiv

Bibliografie