MW 1864-09-1538: Unterschied zwischen den Versionen

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==Titel==
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Bestimmung der künftigen Abzeichen an der Kleidung der Linien-Infanterie-Regimenter.
Dislokations-Angelegenheit


==Inhalt==
==Inhalt==
Ich bestimme auf den Mir gehaltenen Vortrag, daß das [[IR 19|2. Posensche Infanterie-Regiment Nr. 19]] aus Luxemburg mit dem Regiments-Stabe und 2 Bataillonen nach Coblenz und mit einem Bataillon nach Cöln in Garnison verlegt werden und in den Verband der [[30. Infanterie-Brigade]] übergehen soll. Dagegen rückt das [[IR 68|6. Rheinische Infanterie-Regiment Nr. 68]] nach Luxemburg in Garnison und tritt in den Verband der Besatzungs.Brigade dieser Bundesfestung. Das Kriegs-Ministerium hat hiernach sogleich das Weitere zu veranlassen.
:: Berlin, den 18. Februar 1864
:(gez.) Wilhelm
:(gegengez.) v. Roon


An das Kriegs-Ministerium
Vorstehende Allerhöchste Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht.
: Berlin, den 20 Februar 1864
Kriegs-Ministerium
v. Roon
No. 935/2. A. I.
[[Kategorie:Militär-Wochenblatt|1864 009]]
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Version vom 26. März 2016, 13:24 Uhr

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1864 Verordnung Nr. 1538 MW-Ausgabe 49

Datum

27.02.1864

Titel

Dislokations-Angelegenheit

Inhalt

Ich bestimme auf den Mir gehaltenen Vortrag, daß das 2. Posensche Infanterie-Regiment Nr. 19 aus Luxemburg mit dem Regiments-Stabe und 2 Bataillonen nach Coblenz und mit einem Bataillon nach Cöln in Garnison verlegt werden und in den Verband der 30. Infanterie-Brigade übergehen soll. Dagegen rückt das 6. Rheinische Infanterie-Regiment Nr. 68 nach Luxemburg in Garnison und tritt in den Verband der Besatzungs.Brigade dieser Bundesfestung. Das Kriegs-Ministerium hat hiernach sogleich das Weitere zu veranlassen.

Berlin, den 18. Februar 1864
(gez.) Wilhelm
(gegengez.) v. Roon

An das Kriegs-Ministerium

Vorstehende Allerhöchste Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht.

Berlin, den 20 Februar 1864

Kriegs-Ministerium

v. Roon

No. 935/2. A. I.