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* [[Haus Ostendorf]]: Anno 1724 den 29ten Marty, haben die alte [[Zeller]] des Stockhoven Erbes zu Laversumb, Margarethe Niehauß und [[Heine (Haltern-Lavesum)|Joan Heine]], wegen ihres hohen Alters daevon einen Abstand gethan und solches ihrer ältesten Tochter Elisabeth Stockhove, sambt dere künftigen Eheman Joan Wilhelm Schulten von der Kusenhorst  übergelaßen, mit gehorsambster Bitd, besagte künftige Eheleuthe zum [[Erbgewinn]] zu [[admitirenadmitdiren]]; Gleich wie darvon dan gg. Herr alsolche [[Gewinn|Erbgewinnung]], mit Einschluß deren obgeten beyden Alten abgestandenen künftig fallenden  [[Sterbfall|Versterbs]], gelaßen für 130 Rt, 4 Rt Cammergeld und 4 Schafe, in vier Terminen zu bezahlen, worzu der ahnwesender Schulte Kusenhorst zu zahlen ahngelobt und versprochen 25 Rt, [[Stipulatiode super vine inde Stipulatum]]. <ref> Quelle: [[Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Abteilung Westfalen]], Haus Ostendorf Akten, Lagerbuch 1629-1748 </ref>
* [[Haus Ostendorf]]: Anno 1724 den 29ten Marty, haben die alte [[Zeller]] des Stockhoven Erbes zu Laversumb, Margarethe Niehauß und [[Heine (Haltern-Lavesum)|Joan Heine]], wegen ihres hohen Alters daevon einen Abstand gethan und solches ihrer ältesten Tochter Elisabeth Stockhove, sambt dere künftigen Eheman Joan Wilhelm Schulten von der Kusenhorst  übergelaßen, mit gehorsambster Bitd, besagte künftige Eheleuthe zum [[Erbgewinn]] zu [[admitirenadmitdiren]]; Gleich wie darvon dan gg. Herr alsolche [[Gewinn|Erbgewinnung]], mit Einschluß deren obgeten beyden Alten abgestandenen künftig fallenden  [[Sterbfall|Versterbs]], gelaßen für 130 Rt, 4 Rt Cammergeld und 4 Schafe, in vier Terminen zu bezahlen, worzu der ahnwesender Schulte Kusenhorst zu zahlen ahngelobt und versprochen 25 Rt, [[Stipulatio|desuper vine inde Stipulatum]]. <ref> Quelle: [[Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Abteilung Westfalen]], Haus Ostendorf Akten, Lagerbuch 1629-1748 </ref>


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Version vom 2. August 2015, 12:58 Uhr


Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Gewinn

Amtssprache

  1. Gewinn
  2. Erbgewinn (siehe auch Auffahrt (Heirat), Bestattung (Münsterland und Westfalen)
  3. Gewinnbrief
1.Bedeutung
Pachtabgabe, insbesondere bei Übertragung von Erbpachtgütern [1]
2.Bedeutung
Einkaufsumme in die Erbpacht, bei der Auffahrt Höriger zu entrichten[2]
3.Bedeutung
übliche Verbriefung zu Eigentumsrechten erworbenen Gütern und Annahme besonderer Gewinnbriefe mit Anführung der Antrittsgelder (Annahmegelder, Laudemien, Weinkauf etc.) [3]

Beispiel

  • Haus Ostendorf: Anno 1724 den 29ten Marty, haben die alte Zeller des Stockhoven Erbes zu Laversumb, Margarethe Niehauß und Joan Heine, wegen ihres hohen Alters daevon einen Abstand gethan und solches ihrer ältesten Tochter Elisabeth Stockhove, sambt dere künftigen Eheman Joan Wilhelm Schulten von der Kusenhorst übergelaßen, mit gehorsambster Bitd, besagte künftige Eheleuthe zum Erbgewinn zu admitirenadmitdiren; Gleich wie darvon dan gg. Herr alsolche Erbgewinnung, mit Einschluß deren obgeten beyden Alten abgestandenen künftig fallenden Versterbs, gelaßen für 130 Rt, 4 Rt Cammergeld und 4 Schafe, in vier Terminen zu bezahlen, worzu der ahnwesender Schulte Kusenhorst zu zahlen ahngelobt und versprochen 25 Rt, desuper vine inde Stipulatum. [4]

Fußnoten

  1. Quelle: Deutsches Rechtswörterbuch
  2. Quelle: Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch (Leipzig 1793-1801)
  3. Quelle:Gebr. Grimm: Deutsches Wörterbuch (Leipzig 1854)
  4. Quelle: Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Abteilung Westfalen, Haus Ostendorf Akten, Lagerbuch 1629-1748