Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/198: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 27. Februar 2016, 20:34 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895
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Nr. 36.


       2) In Hainstadt ist eine Uebergangsstelle mit der Befugniß zur Eingangsrevision des auf der Uebergangsstraße Obernburg-Höchst zur Einfuhr gelangenden Bieres errichtet und dieselbe der Großherzoglichen Ortseinnehmerei Höchst unterstellt worden.


            Darmstadt, den 11. Oktober 1895.

Großherzogliches Ministerium der Finanzen.

Weber.
Hellwig.