Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/028: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Nr. 2.
Bekanntmachung,
die Besetzung der Stellen von Revisoren und Revidenten im Eisenbahndienst betreffend.
Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
Schleiermacher.
(automatisch angelegt) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
<noinclude>{{Großherzogtum_Hessen/Regierungsblatt_1882|027|29|029| | <noinclude>{{Großherzogtum_Hessen/Regierungsblatt_1882|027|29|029|korrigiert}}</noinclude> | ||
<br /> | |||
<center>'''Nr. 2.'''</center> | |||
<br /> | |||
<center>{{Sperrschrift |'''Bekanntmachung,}}<br />die Besetzung der Stellen von Revisoren und Revidenten im Eisenbahndienst betreffend.'''</center> | |||
{{NE}}Nachdem Seine Königliche Hoheit der Großherzog durch Allerhöchste Entschließung vom 11. d. Mts. zu genehmigen geruht haben, daß die in der Bekanntmachung vom 16. August 1872, die Besetzung der Stellen von Revisoren und Revidenten im Eisenbahndienst betreffend, gegebene Bestimmung außer Wirksamkeit gesetzt werde, so wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. | |||
<br /><br /> | |||
{{NE}}Darmstadt, den 12. Januar 1882. | |||
<br /><br /> | |||
<center>'''Großherzogliches Ministerium der Finanzen.'''<br /><br />{{Sperrschrift |Schleiermacher.}}</center> | |||
<div align="right"> Ewald.</div> |
Aktuelle Version vom 15. November 2015, 18:04 Uhr
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882 | |
<<<Vorherige Seite [027] |
Nächste Seite>>> [029] |
Datei:Ghzglhess regbl 1882.djvu | |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
die Besetzung der Stellen von Revisoren und Revidenten im Eisenbahndienst betreffend.
Nachdem Seine Königliche Hoheit der Großherzog durch Allerhöchste Entschließung vom 11. d. Mts. zu genehmigen geruht haben, daß die in der Bekanntmachung vom 16. August 1872, die Besetzung der Stellen von Revisoren und Revidenten im Eisenbahndienst betreffend, gegebene Bestimmung außer Wirksamkeit gesetzt werde, so wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, den 12. Januar 1882.
Schleiermacher.
Ewald.