Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/023: Unterschied zwischen den Versionen
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<center>{{Sperrschrift |'''Großherzoglich Hessisches'''<br />'''Regierungsblatt.'''}}</center> | |||
<center>'''Nr. 6.'''</center> | |||
<center>Darmstadt den 25. März 1880.</center> | |||
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|valign="top" |{{Sperrschrift |Inhalt:}}|| 1) Bekanntmachung, den zwischen Hessen und Preußen wegen Abtretung des Eigenthums an dem Hessischen Antheil der Main-Weser-Bahn abgeschlossenen Staatsvertrag betreffend. - 2) Bekanntmachung, die Aufhebung der Rentämter Langen und Schotten, sowie die Organisation verschiedener Rentämter in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betreffend. | |||
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<center>'''{{Sperrschrift |Bekanntmachung,}}<br />den zwischen Hessen und Preußen wegen Abtretung des Eigenthums an dem Hessischen Antheil der Main-Weser-Bahn abgeschlossenen Staatsvertrag betreffend.'''</center> | |||
{{NE}}Der nachstehende, zwischen dem Großherzogthum Hessen und dem Königreich Preußen durch besonders dazu ernannte Bevollmächtigte am 20. November 1878 zu Berlin abgeschlossene Vertrag wegen Abtretung des Eigenthums an dem Hessischen Antheil der Main-Weser-Bahn wird nebst dem zugehörigen Schlußprotokoll, nachdem diese Vereinbarungen die vorbehaltene Zustimmung der Stände des Großherzogthums erhalten haben und der Austausch der bezüglichen Ratifications-Urkunden am 3. l. Mts. zu Berlin bewirkt worden ist, mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in Gemäßheit einer zwischen den betheiligten Regierungen weiter getroffenen Verabredung in Abänderung des Art. 1 Absatz 2 des Vertrags mit ständischer Zustimmung der 1. {{Sperrschrift |April 1880}} als derjenige Zeitpunkt angenommen worden ist, zu welchem gegen Zahlung der stipulirten Kaufsumme das Eigenthum des Großherzoglichen Antheils der Main-Weser-Bahn aus den Preußischen Staat übergehen soll und demgemäß auch die in Art. 1 Absatz 5 und 6, sowie in Art. 10 Absatz 4 des Vertrags vorgesehenen Termine auf die gleichen Daten des Jahres {{Sperrschrift |1880}} verlegt worden sind.<br /> | |||
{{NE}}{{Sperrschrift |Darmstadt,}} den 13. März 1880. | |||
<center>Aus Allerhöchstem Auftrag:<br />'''Großherzogliches Staatsministerium.'''<br />v. {{Sperrschrift |Starck.}}</center> | |||
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Regierungsblatt.
Inhalt: | 1) Bekanntmachung, den zwischen Hessen und Preußen wegen Abtretung des Eigenthums an dem Hessischen Antheil der Main-Weser-Bahn abgeschlossenen Staatsvertrag betreffend. - 2) Bekanntmachung, die Aufhebung der Rentämter Langen und Schotten, sowie die Organisation verschiedener Rentämter in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betreffend. |
den zwischen Hessen und Preußen wegen Abtretung des Eigenthums an dem Hessischen Antheil der Main-Weser-Bahn abgeschlossenen Staatsvertrag betreffend.
Der nachstehende, zwischen dem Großherzogthum Hessen und dem Königreich Preußen durch besonders dazu ernannte Bevollmächtigte am 20. November 1878 zu Berlin abgeschlossene Vertrag wegen Abtretung des Eigenthums an dem Hessischen Antheil der Main-Weser-Bahn wird nebst dem zugehörigen Schlußprotokoll, nachdem diese Vereinbarungen die vorbehaltene Zustimmung der Stände des Großherzogthums erhalten haben und der Austausch der bezüglichen Ratifications-Urkunden am 3. l. Mts. zu Berlin bewirkt worden ist, mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in Gemäßheit einer zwischen den betheiligten Regierungen weiter getroffenen Verabredung in Abänderung des Art. 1 Absatz 2 des Vertrags mit ständischer Zustimmung der 1. April 1880 als derjenige Zeitpunkt angenommen worden ist, zu welchem gegen Zahlung der stipulirten Kaufsumme das Eigenthum des Großherzoglichen Antheils der Main-Weser-Bahn aus den Preußischen Staat übergehen soll und demgemäß auch die in Art. 1 Absatz 5 und 6, sowie in Art. 10 Absatz 4 des Vertrags vorgesehenen Termine auf die gleichen Daten des Jahres 1880 verlegt worden sind.
Darmstadt, den 13. März 1880.
Großherzogliches Staatsministerium.
v. Starck.