Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/331: Unterschied zwischen den Versionen
(automatisch angelegt) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
<noinclude>{{ | <noinclude>{{Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820|330|332|332|korrigiert}}</noinclude> | ||
<center>'''Großherzoglich Hessisches'''<br />'''Regierungsblatt.'''</center> | |||
<center>'''Nr. 37.'''</center> | |||
<center>Darmstadt den 7. Juli 1820.</center> | |||
<br /> | |||
{| | |||
|valign="top" |1.)|| Vereinigung des Amts König mit dem zu Breuberg. - 2.) Bestätigung eines milden Legats. - 3.) Ueber Dicasterial-Prüfungen. - 4.) Ernennung in Beziehung auf den Landtag. - 5.) Dienstbestellungen. - 6.) Sterbfälle. - 7.) Straferkenntnisse. | |||
|} | |||
<br /><br /> | |||
<center>{{Sperrschrift |Vereinigung des Justizamts König mit dem Justizamt Breuberg und Dienstbestellung betr.}}</center> | |||
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben den, von dem Herrn Grafen Maximilian zu Erbach Schönberg, zu der erledigten Justiz-Beamten-Stelle bei dem Sammt-Amt Breuberg, präsentirten Justizamtmann August Kornmesser bisher zu König, Landesherrlich zu bestätigen und zugleich die, von dem Herrn Grafen erbetene Vereinigung des Justiz-Amtes König mit jenem Amt zu Breuberg Landesherrlich zu genehmigen - gnädigst geruht; was hierdurch zu Jedermanns Nachricht den betreffenden Behörden aber zur Bemessung bekannt gemacht wird.{{NE}} Darmstadt den 9ten Juni 1820. | |||
<center>{{Sperrschrift |Aus höchstem besonderen Auftrag.}}<br />'''Großherzoglich Hessisches Geheimes Staats-Ministerium.'''<br />{{Sperrschrift |von Grolman. Freiherr von Gruben.}}</center> | |||
<div align="right">{{Sperrschrift |Hoppé.}}</div> | |||
<br /><br /> | |||
<center>{{Sperrschrift |Bestätigung eines von Martin Boxheimer zu Lampertheim dem gemeinschaftlichen Allmosen daselbst legirten Vermächtnisses von 100 fl.}}</center> | |||
{{NE}}Der nun verstorbene Handelsmann Martin Boxheimer zu Lampertheim hat dem dasigen reformirten und katholischen gemeinschaftlichen Allmosen die Summe von einhundert Gulden vermacht. |
Aktuelle Version vom 26. November 2014, 20:26 Uhr
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820 | |
<<<Vorherige Seite [330] |
Nächste Seite>>> [332] |
Datei:Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1820.djvu | |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
Regierungsblatt.
1.) | Vereinigung des Amts König mit dem zu Breuberg. - 2.) Bestätigung eines milden Legats. - 3.) Ueber Dicasterial-Prüfungen. - 4.) Ernennung in Beziehung auf den Landtag. - 5.) Dienstbestellungen. - 6.) Sterbfälle. - 7.) Straferkenntnisse. |
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben den, von dem Herrn Grafen Maximilian zu Erbach Schönberg, zu der erledigten Justiz-Beamten-Stelle bei dem Sammt-Amt Breuberg, präsentirten Justizamtmann August Kornmesser bisher zu König, Landesherrlich zu bestätigen und zugleich die, von dem Herrn Grafen erbetene Vereinigung des Justiz-Amtes König mit jenem Amt zu Breuberg Landesherrlich zu genehmigen - gnädigst geruht; was hierdurch zu Jedermanns Nachricht den betreffenden Behörden aber zur Bemessung bekannt gemacht wird. Darmstadt den 9ten Juni 1820.
Großherzoglich Hessisches Geheimes Staats-Ministerium.
von Grolman. Freiherr von Gruben.
Der nun verstorbene Handelsmann Martin Boxheimer zu Lampertheim hat dem dasigen reformirten und katholischen gemeinschaftlichen Allmosen die Summe von einhundert Gulden vermacht.