Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/194: Unterschied zwischen den Versionen

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nunmehr wieder aufzulösen und die bisherigen Geschäfte und Arbeiten dieser Commission, dem eigenen Antrag derselben entsprechend, wiederum in den Wirkungs-Kreis der Provinzial-Regierung zu Gießen hin und zurückzuverweisen, was hierdurch zur allgemeinen Kenntnis, den betreffenden Behörden aber zur Bemessung und Beachtung bekanntgemacht wird.<br />
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Aktuelle Version vom 15. November 2014, 20:39 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820
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nunmehr wieder aufzulösen und die bisherigen Geschäfte und Arbeiten dieser Commission, dem eigenen Antrag derselben entsprechend, wiederum in den Wirkungs-Kreis der Provinzial-Regierung zu Gießen hin und zurückzuverweisen, was hierdurch zur allgemeinen Kenntnis, den betreffenden Behörden aber zur Bemessung und Beachtung bekanntgemacht wird.
      Darmstadt den 30ten März 1820.

Aus Höchstem besonderen Auftrag.
Großherzoglich Hessisches Geheimes Staats-Ministerium.
von Grolman. Jaup.
Stumpff.


Die Erhebung des Bedarfs zu den Communalausgaben der Stadt Lauterbach Amts daselbst, pro 1819.

      Der Stadt Lauterbach ist unterm heutigen bewilligt worden, ihren Bedarf zu den Communal-Ausgaben pro 1819. durch Erhebung aufzubringen. Hiernach kommt auf einen Gulden Steuerkapital:

der Gemeindeglieder 10 kr. 0,2585 pf.
der immer steuerbaren Nichtgemeindsglieder 6 kr. 2,0216 pf.
der vorhin Freien 4 kr. 3,1561 pf.

      Gießen den 29ten März 1820.

Großherzoglich Hessische Regierungs-Deputation
in Gemeindesachen daselbst.
Haberkorn. Knorr.
vt. Görtz.



Dienst-Ernennung.

      Am 9. April haben Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, geruht, den Ober-Ceremonienmeister, Fürsten Adolph zu Wittgenstein, zum Ober-Kammerherrn, mit Beibehaltung der Stelle als Ober-Ceremonienmeister, zu ernennen.