Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/182: Unterschied zwischen den Versionen

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<center>{{Sperrschrift |Ausschlag auf die, der Revision nicht unterworfenen, Objecte zu Dorfgill, Amts Wölfersheim pro 1819.}}</center>
{{NE}}Zufolge der Liquidation mit den Steuerpflichtigen zu Dorfgill nach den Revisions-Resultaten kommt auf die Besitzer der dort gelegenen revidirten Objecte eine Rückvergütung von
<center>2330 fl. 3 kr. 3 pf.</center>
welche Summe in Folge des Schulden-Tilgungsplans dieser Gemeinde und laut des über die Resultate der Liquidation aufgenommenen Protocolls in die Communalkasse unter der Bedingung fließt, daß von den der Revision nicht unterworfenen Objecten die verhältnißmäßigen Beiträge zur Gleichstellung ebenfalls zu Gunsten der Gemeindekasse erhoben werden.<br />
{{NE}}Hiernach kommt auf dieselben ein in 9 Jahren nach und nach zu entrichtender Beitrag von
<center>42 kr. 0,539 pf.</center>
auf einen Gulden Ortssteuerkapital, wovon die pro 1819. noch zu erhebende Rate
<center>4 kr. 2 pf.</center>
beträgt.<br />
{{NE}}Indem dieses den Debenten zur Nachricht bekannt gemacht wird, fordert die unterzeichnete Behörde dieselben zugleich auf, diese ihnen selbst zu gut kommenden Beiträge pünktlichst zu leisten, indem eine Verzögerung derselben einen entscheidenden nachtheiligen Einfluß auf die Ausführung des Schulden-Tilgungsplanes äussern würde.<br />
{{NE}}Gießen den 15. März. 1820.
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<center>{{Sperrschrift |Die Erhebung des Bedarfs zu den Communalausgaben der Gemeinden des Amts Wölfersheim pro 1819 betreffend.}}</center>
{{NE}}Die unterzeichnete Behörde gestattet den Gemeinden des Amts Wölfersheim andurch, ihren Bedarf zu Bestreitung der Communalausgaben pro 1819 von den Concurrenzpflichtigen zu erheben. Hiernach kommt auf einen Gulden Ortssteuerkapital:
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Aktuelle Version vom 14. November 2014, 04:38 Uhr

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Ausschlag auf die, der Revision nicht unterworfenen, Objecte zu Dorfgill, Amts Wölfersheim pro 1819.

      Zufolge der Liquidation mit den Steuerpflichtigen zu Dorfgill nach den Revisions-Resultaten kommt auf die Besitzer der dort gelegenen revidirten Objecte eine Rückvergütung von

2330 fl. 3 kr. 3 pf.

welche Summe in Folge des Schulden-Tilgungsplans dieser Gemeinde und laut des über die Resultate der Liquidation aufgenommenen Protocolls in die Communalkasse unter der Bedingung fließt, daß von den der Revision nicht unterworfenen Objecten die verhältnißmäßigen Beiträge zur Gleichstellung ebenfalls zu Gunsten der Gemeindekasse erhoben werden.
      Hiernach kommt auf dieselben ein in 9 Jahren nach und nach zu entrichtender Beitrag von

42 kr. 0,539 pf.

auf einen Gulden Ortssteuerkapital, wovon die pro 1819. noch zu erhebende Rate

4 kr. 2 pf.

beträgt.
      Indem dieses den Debenten zur Nachricht bekannt gemacht wird, fordert die unterzeichnete Behörde dieselben zugleich auf, diese ihnen selbst zu gut kommenden Beiträge pünktlichst zu leisten, indem eine Verzögerung derselben einen entscheidenden nachtheiligen Einfluß auf die Ausführung des Schulden-Tilgungsplanes äussern würde.
      Gießen den 15. März. 1820.

Großherzoglich Hessische Regierungs-Deputation
in Gemeindesachen.

Haberkorn. Knorr.
vt. Görtz.



Die Erhebung des Bedarfs zu den Communalausgaben der Gemeinden des Amts Wölfersheim pro 1819 betreffend.

      Die unterzeichnete Behörde gestattet den Gemeinden des Amts Wölfersheim andurch, ihren Bedarf zu Bestreitung der Communalausgaben pro 1819 von den Concurrenzpflichtigen zu erheben. Hiernach kommt auf einen Gulden Ortssteuerkapital:

der Gemeinde-
glieder
der immer steuerbaren
Nichtgemeindsglieder
der vorhin
Freien
kr.
pf.
kr.
pf.
kr.
pf.
zu Wölfersheim - - 1
3,2078
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" Weckesheim - - 1
0,9159
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1
0,8833
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0,6894
" Gambach 3
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2,0974
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