Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/015: Unterschied zwischen den Versionen

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{{NE}}Der vorbemerkte, nach dem extraordinairen Steuerfuß ''Lit. B.'' gemachte Ausschlag beträgt für dieses Jahr auf einen Gulden Steuer-Kapitals - 3,74 pf.<br />
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<center>Großherzoglich Hessische Regierung daselbst.<br />{{Sperrschrift |Freiherr von Stein. Müller.}}</center>
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<center>{{Sperrschrift |Ausschlag der Communalbedürfnisse für das Jahr 1819 in den Gemeinden des Amts Hüttenberg.}}</center>
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<br /><br />
<center>{{Sperrschrift |Ausschlag von Einquartierungskosten in der Gemeinde Georgenhausen.}}</center>
{{NE}}Der Gemeinde Georgenhausen ist nach vorheriger Nachweisung von unterzeichneter Commission gestattet worden, die, in den Monaten May, Juny, July, October und November 1815 getragene Einquartierung nach den Bestimmungen der allerhöchsten Verordnung vom 5. Juny 1815 auszugleichen. Es kommen hiernach für die ersten zwey Monate neun und ein

Version vom 31. Oktober 2014, 20:10 Uhr

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Ausschlag zur Bezahlung rückständiger Landwehrarmatur-Kosten in den Ortschaften des Freiherrlich von Riedeselischen Patrimonial-Gerichts Oberohmen betreffend.

      Der vorbemerkte, nach dem extraordinairen Steuerfuß Lit. B. gemachte Ausschlag beträgt für dieses Jahr auf einen Gulden Steuer-Kapitals - 3,74 pf.
      Gießen den 4. Januar 1820.

Großherzoglich Hessische Regierung daselbst.
Freiherr von Stein. Müller.
vt. F. v. Stein.



Ausschlag der Communalbedürfnisse für das Jahr 1819 in den Gemeinden des Amts Hüttenberg.

      Der vorgedachte unterm heutigen genehmigte Ausschlag beträgt auf einen Gulden Steuerkapitals:

der
Gemeindeglieder
der immer steuerba-
ren Nichtgemeinds-
glieder
der vorhin
Freyen
kr.
pf.
kr.
pf.
kr.
pf.
zu Allendorf 1 3,8161 4 2,6725 2 1,8554
" Annerod 2 0,5445 4 0,72417 3 1,616
" Hausen 5 1,149 6 3,7755 4 3,3462
" Kirchgöns 8 3,091 2 3,813 2 3,206
" Langgöns 2 1,710 2 0,226 1 2,955
" Leihgestern 4 0,461 3 3,3844 2 0,5604
" Pohlgöns 6 1,030 2 0,381 2 3,693

      Gießen den 12. Januar 1820.

Großherzoglich Hessische Regierungs-Deputation
in Gemeindesachen daselbst.
Haberkorn. Knorr.
vt. Görtz.



Ausschlag von Einquartierungskosten in der Gemeinde Georgenhausen.

      Der Gemeinde Georgenhausen ist nach vorheriger Nachweisung von unterzeichneter Commission gestattet worden, die, in den Monaten May, Juny, July, October und November 1815 getragene Einquartierung nach den Bestimmungen der allerhöchsten Verordnung vom 5. Juny 1815 auszugleichen. Es kommen hiernach für die ersten zwey Monate neun und ein