Ostpreußen/Genealogische Quellen/Standesamtbestände Kreis Rastenburg: Unterschied zwischen den Versionen

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Durch das preußische ''Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung'' vom 9. März 1874 wurdeen in Ostpreußen die Standesämter gebildet.<br>Aus dem dortigen Paragraphen 55 ergibt sich der Beginn der Standesbücher zum 1. Oktober 1874.<br>Bis dahin wurden von den Kirchspielen Duplikate der Kirchenbücher angelegt und den staatlichen Behörden übergeben. <br> Ursprünglich hatte der Kreis Rastenburg 24 Standesämter, den Amtsbezirken entsprechend, doch durch die verschiedenen Umstrukturierungen der Amtsbezirke wurden verschiedene Standesämter aufgelöst und in andere Standesämter überführt.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Preu%C3%9Fische_Gesetzessammlung Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten], Jahrgang 1874, Seite 95, Gesetz Nr. 8182. (Auch [http://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/que/normal/que897.pdf online]).</ref> <ref>[[Media:Allgemeines Landrecht für die preussischem Staaten 1838 Kirche.pdf]], §501-503</ref><br>
Durch das preußische ''Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung'' vom 9. März 1874 wurdeen in Ostpreußen die Standesämter gebildet.<br>Aus dem dortigen Paragraphen 55 ergibt sich der Beginn der Standesbücher zum 1. Oktober 1874.<br>Bis dahin wurden von den Kirchspielen Duplikate der Kirchenbücher angelegt und den staatlichen Behörden übergeben. <br> Ursprünglich hatte der Kreis Rastenburg 24 Standesämter, den Amtsbezirken entsprechend, doch durch die verschiedenen Umstrukturierungen der Amtsbezirke wurden verschiedene Standesämter aufgelöst und in andere Standesämter überführt.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Preu%C3%9Fische_Gesetzessammlung Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten], Jahrgang 1874, Seite 95, Gesetz Nr. 8182. (Auch [http://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/que/normal/que897.pdf online]).</ref> <ref>[[Media:Allgemeines Landrecht für die preussischem Staaten 1838 Kirche.pdf]], §501-503</ref><br>


===Standesamt [[Langheim (Landkreis Rastenburg)|Langheim]]===
===Standesamt [[Glaubitten]]===
Das Standesamt Langheim existierte von 1874 bis 1945.<br>Zum Standesamt Langheim gehörten folgende Orte <ref name="GEMEIN1905">Gemeindelexikon für das Königreich Preußen  (1905,Ostpreußen,S.162-173)</ref>: [[Langheim (Landkreis Rastenburg)|Langheim]], [[:Kategorie:Ort im Standesamt Langheim|'''und ....''']]
Das Standesamt Glaubitten existierte von 1874 bis 1945.<br>Zum Standesamt Langheim gehörten folgende Orte <ref name="GEMEIN1905">Gemeindelexikon für das Königreich Preußen  (1905,Ostpreußen,S.262-269)</ref>: [[Glaubitten]], [[:Kategorie:Ort im Standesamt Glaubitten|'''und ....''']]


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Das Standesamt I in Berlin hat keine Standesamtsunterlagen des Standesamt Langenheim. <ref name="STAND">Standesregister und Personenstandsbücher der Ostgebiete im Standesamt I in Berlin,Verlag für Standesamtwesen,Berlin 1992</ref>
Das Standesamt I in Berlin hat keine Standesamtsunterlagen des Standesamt Glaubitten. <ref name="STAND">Standesregister und Personenstandsbücher der Ostgebiete im Standesamt I in Berlin,Verlag für Standesamtwesen,Berlin 1992</ref>
 
===Standesamt [[Langheim (Landkreis Rastenburg)|Langheim]]===
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Das Standesamt Langheim existierte von 1874 bis 1945.<br>Zum Standesamt Langheim gehörten folgende Orte <ref name="GEMEIN1905">Gemeindelexikon für das Königreich Preußen  (1905,Ostpreußen,S.162-173)</ref>: [[Langheim (Landkreis Rastenburg)|Langheim]], [[:Kategorie:Ort im Standesamt Langheim|'''und ....''']]
Das Standesamt Langheim existierte von 1874 bis 1945.<br>Zum Standesamt Langheim gehörten folgende Orte <ref name="GEMEIN1905">Gemeindelexikon für das Königreich Preußen  (1905,Ostpreußen,S.162-173)</ref>: [[Langheim (Landkreis Rastenburg)|Langheim]], [[:Kategorie:Ort im Standesamt Langheim|'''und ....''']]

Version vom 9. August 2014, 09:56 Uhr

Standesamt Samrodt
Standesämter im Landkreis Mohrungen Durch anklicken des Ortsnamen erreicht man das Standesamt

Einleitung

Durch das preußische Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung vom 9. März 1874 wurdeen in Ostpreußen die Standesämter gebildet.
Aus dem dortigen Paragraphen 55 ergibt sich der Beginn der Standesbücher zum 1. Oktober 1874.
Bis dahin wurden von den Kirchspielen Duplikate der Kirchenbücher angelegt und den staatlichen Behörden übergeben.
Ursprünglich hatte der Kreis Rastenburg 24 Standesämter, den Amtsbezirken entsprechend, doch durch die verschiedenen Umstrukturierungen der Amtsbezirke wurden verschiedene Standesämter aufgelöst und in andere Standesämter überführt.[1] [2]

Standesamt Glaubitten

Das Standesamt Glaubitten existierte von 1874 bis 1945.
Zum Standesamt Langheim gehörten folgende Orte [3]: Glaubitten, und ....

Standesamt I in Berlin Staatsarchiv Allenstein Staatsarchiv Elbing Standesamt vor Ort LDS Anmerkungen
Geburten ---
Heiraten ---
Sterbefälle ---
Anmerkungen ---

Das Standesamt I in Berlin hat keine Standesamtsunterlagen des Standesamt Glaubitten. [4]

Standesamt Langheim

Das Standesamt Langheim existierte von 1874 bis 1945.
Zum Standesamt Langheim gehörten folgende Orte [3]: Langheim, und ....

Standesamt I in Berlin Staatsarchiv Allenstein Staatsarchiv Elbing Standesamt vor Ort LDS Anmerkungen
Geburten ---
Heiraten ---
Sterbefälle ---
Anmerkungen ---

Das Standesamt I in Berlin hat keine Standesamtsunterlagen des Standesamt Langenheim. [4]

Fußnoten

  1. Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten, Jahrgang 1874, Seite 95, Gesetz Nr. 8182. (Auch online).
  2. Media:Allgemeines Landrecht für die preussischem Staaten 1838 Kirche.pdf, §501-503
  3. 3,0 3,1 Gemeindelexikon für das Königreich Preußen (1905,Ostpreußen,S.262-269) Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „GEMEIN1905“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  4. 4,0 4,1 Standesregister und Personenstandsbücher der Ostgebiete im Standesamt I in Berlin,Verlag für Standesamtwesen,Berlin 1992