GOV-Daten Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern: Unterschied zwischen den Versionen

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  <span style="color:#FF4500">gehört zu</span> „Kirchengemeinde“<span style="color:#FF4500">,</span> [Objekt_ID der jeweiligen Kirchengemeinde]
  <span style="color:#FF4500">gehört zu</span> „Kirchengemeinde“<span style="color:#FF4500">,</span> [Objekt_ID der jeweiligen Kirchengemeinde]
==Beziehungen zu Gebäuden ==
==Beziehungen zu Gebäuden ==
=== Kirche ===
=== Kirche und Filiale ===
Als Kirche wird die Kirche einer Kirchengemeinde (Pfarrei) erfasst.
Als Eintrag [[Kirche (GOV)]] wird die Kirche einer Kirchengemeinde (Pfarrei) erfasst.
<span style="color:#FF4500">ist</span> Kirche<span style="color:#FF4500">,</span>
<span style="color:#FF4500">steht in</span> Objekt-ID der „Siedlung“<span style="color:#FF4500">,</span> (Ort, Dorf, Stadt (Siedlung)…)
<span style="color:#FF4500">repräsentiert</span> Objekt-ID der „Kirchengemeinde“<span style="color:#FF4500">,</span>


Die Kirche einer Tochterkirchengemeinde wird als Filiale erfasst. Die Tochterkirchengemeinde als Sprengel.
Die Kirche einer Tochterkirchengemeinde wird als [[Filiale]] erfasst. Die Tochterkirchengemeinde wird als Eintrag [[Sprengel (GOV)]] erfasst.


==Beziehung zu Archiven==
==Beziehung zu Archiven==

Version vom 15. Juni 2014, 06:54 Uhr

GOV-Hauptseite > GOV/Projekt > GOV-Datenerfassungen > GOV-Daten Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern

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Organisation

Die Kirchengemeinde ist örtlich bestimmt und die kleinste Einheit der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Gem. VELKB[RQ 1] Artikel 20

Benachbarte Kirchengemeinden können eine Gesamtkirchengemeinde bilden. Gem. VELKB[RQ 1] Artikel 24

keine Aussage zur Pfarrei, lediglich zu Pfarrstellen (Gem. VELKB[RQ 1] Artikel 26)

Kirchengemeinden werden zu Dekanaten zusammengefaßt. Gem. VELKB[RQ 1] Artikel 27

Die Dekanate (oder Kirchenkreise) bilden die Landeskirche. Gem. VELKB[RQ 1] Artikel 65 scheinen Dekanate Kirchenkreise zu bilden.

Die Kirchenkreise bilden die Landeskirche.

Historie der Strukturreformen

Modellierung im GOV

Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen Organisation

Beziehungen zu Objekten der staatlichen Verwaltung

Staatliche Verwaltungseinheiten können Orte, Dörfer, Gemeinden, Städte sowie Stadtteile, Ortsteile etc. sein. Für Details siehe

bei dem GOV-Objekt der staatlichen Verwaltungseinheit ist folgende Zeile einzufügen:

gehört zu „Kirchengemeinde“, [Objekt_ID der jeweiligen Kirchengemeinde]

Beziehungen zu Gebäuden

Kirche und Filiale

Als Eintrag Kirche (GOV) wird die Kirche einer Kirchengemeinde (Pfarrei) erfasst.

Die Kirche einer Tochterkirchengemeinde wird als Filiale erfasst. Die Tochterkirchengemeinde wird als Eintrag Sprengel (GOV) erfasst.

Beziehung zu Archiven

Rechtsquellen [1]

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 Verfassung der Evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern vom 20. November 1971, zuletzt geändert am 2. Dezember 1999, neu bekanntgemacht am 6. Dezember 1999 (VELKB). In: Dieter Kraus (Hrsg.) (2001): Evangelische Kirchenverfassungen in Deutschland. Textsammlung mit einer Einführung. Berlin: Duncker & Humblot. ‚‘‘Berücksichtigt den bis 1. September 2000 verkündeten und bis spätestens zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verfassungs(änderungs)texte ‘‘


Bearbeiter


  1. Kursive Abkürzungen von Gesetzen oder Verordnungen sind nicht offiziell, sondern ausschliesslich innerhalb dieses Artikels gültig!