GOV-Daten Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern: Unterschied zwischen den Versionen
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<span style="color:#FF4500">gehört zu</span> „Kirchengemeinde“<span style="color:#FF4500">,</span> [Objekt_ID der jeweiligen Kirchengemeinde] | <span style="color:#FF4500">gehört zu</span> „Kirchengemeinde“<span style="color:#FF4500">,</span> [Objekt_ID der jeweiligen Kirchengemeinde] | ||
==Beziehungen zu Gebäuden == | ==Beziehungen zu Gebäuden == | ||
=== Kirche === | === Kirche und Filiale === | ||
Als Kirche wird die Kirche einer Kirchengemeinde (Pfarrei) erfasst. | Als Eintrag [[Kirche (GOV)]] wird die Kirche einer Kirchengemeinde (Pfarrei) erfasst. | ||
Die Kirche einer Tochterkirchengemeinde wird als Filiale erfasst. Die Tochterkirchengemeinde als Sprengel. | Die Kirche einer Tochterkirchengemeinde wird als [[Filiale]] erfasst. Die Tochterkirchengemeinde wird als Eintrag [[Sprengel (GOV)]] erfasst. | ||
==Beziehung zu Archiven== | ==Beziehung zu Archiven== |
Version vom 15. Juni 2014, 06:54 Uhr
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Organisation
Die Kirchengemeinde ist örtlich bestimmt und die kleinste Einheit der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Gem. VELKB[RQ 1] Artikel 20
Benachbarte Kirchengemeinden können eine Gesamtkirchengemeinde bilden. Gem. VELKB[RQ 1] Artikel 24
keine Aussage zur Pfarrei, lediglich zu Pfarrstellen (Gem. VELKB[RQ 1] Artikel 26)
Kirchengemeinden werden zu Dekanaten zusammengefaßt. Gem. VELKB[RQ 1] Artikel 27
Die Dekanate (oder Kirchenkreise) bilden die Landeskirche. Gem. VELKB[RQ 1] Artikel 65 scheinen Dekanate Kirchenkreise zu bilden.
Die Kirchenkreise bilden die Landeskirche.
Historie der Strukturreformen
Modellierung im GOV
Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen Organisation
Beziehungen zu Objekten der staatlichen Verwaltung
Staatliche Verwaltungseinheiten können Orte, Dörfer, Gemeinden, Städte sowie Stadtteile, Ortsteile etc. sein. Für Details siehe
bei dem GOV-Objekt der staatlichen Verwaltungseinheit ist folgende Zeile einzufügen:
gehört zu „Kirchengemeinde“, [Objekt_ID der jeweiligen Kirchengemeinde]
Beziehungen zu Gebäuden
Kirche und Filiale
Als Eintrag Kirche (GOV) wird die Kirche einer Kirchengemeinde (Pfarrei) erfasst.
Die Kirche einer Tochterkirchengemeinde wird als Filiale erfasst. Die Tochterkirchengemeinde wird als Eintrag Sprengel (GOV) erfasst.
Beziehung zu Archiven
Rechtsquellen [1]
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 Verfassung der Evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern vom 20. November 1971, zuletzt geändert am 2. Dezember 1999, neu bekanntgemacht am 6. Dezember 1999 (VELKB). In: Dieter Kraus (Hrsg.) (2001): Evangelische Kirchenverfassungen in Deutschland. Textsammlung mit einer Einführung. Berlin: Duncker & Humblot. ‚‘‘Berücksichtigt den bis 1. September 2000 verkündeten und bis spätestens zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verfassungs(änderungs)texte ‘‘
Bearbeiter
- ↑ Kursive Abkürzungen von Gesetzen oder Verordnungen sind nicht offiziell, sondern ausschliesslich innerhalb dieses Artikels gültig!