Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/039: Unterschied zwischen den Versionen

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<center>'''Großherzoglich Hessisches<br /> Regierungsblatt.<br />Nr. 8.'''<br />Darmstadt, den 2. April 1886</center>
<center>'''Großherzoglich Hessisches<br /> Regierungsblatt.<br />Nr. 8.'''<br />Darmstadt, den 2. April 1887</center>
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Aktuelle Version vom 21. September 2013, 20:46 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 8.

Darmstadt, den 2. April 1887


Inhalt: Bekanntmachung, die Erbauung einer Nebenbahn von Reinheim nach Reichelsheim betreffend.


Bekanntmachung,
die Erbauung einer Nebenbahn von Reinheim nach Reichelsheim betreffend.

Vom 21. März 1887.



      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben mittelst Allerhöchst vollzogener Urkunde vom 16. März 1887 die landesherrliche Konzession zum Bau und Betrieb einer Nebenbahn von Reinheim nach Reichelsheim dem Konsortium Bank für Handel und Industrie zu Darmstadt und Unternehmer Hermann Bachstein zu Berlin zu ertheilen geruht.
Es wird dies hiermit unter Beifügung des nachstehenden Abdrucks der Konzessions-Urkunde zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
      Darmstadt, den 21. März 1887.

Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
Weber.
Bornscheuer.