Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/B033: Unterschied zwischen den Versionen

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<center>Darmstadt, den 16. März 1886.</center>
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|valign="top" |{{Sperrschrift |Inhalt:}}|| 1) Bekanntmachung, die allgemeine Einkommensteuer und die Kapitalrentensteuer betreffend. - 2) Zusammenstellung der Ergebnisse der Rechnung über die Staatsschuldenverwaltung für das Etatsjahr 1881/82. - 3) Uebersicht der Umlage der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Worms für 1886/87. - 4) Dienstnachrichten. - 5) Concurrenzeröffnungen.
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<center>{{Sperrschrift |'''Bekanntmachung,}}<br />die allgemeine Einkommensteuer und die Kapitalrentensteuer betreffend.'''</center>
{{NE}}Der Großherzogliche Ministerialrath '''Baur''' ist von den ihm laut Bekanntmachung vom 7. August 1868, die Einkommensteuer betreffend (Regierungsblatt S. 935), übertragenen Obliegenheiten entbunden und an seiner Stelle der Großherzogliche Dirigent des Katasteramts und Steuerinspector Steuerrath '''Weigel''' zu dem Kommissär, welcher die Funktionen des Vorsitzenden der Landeskommission für die Einkommensteuer beziehungsweise Kapitalrentensteuer zu versehen hat, ernannt worden.<br />
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<center>{{Sperrschrift |'''Zusammenstellung}}<br />der Ergebnisse der Rechnung über die Staatsschuldenverwaltung für das Etatsjahr 1881/82.'''</center>
{{NE}}Nach der Bestimmung des Art. 2 des Gesetzes über die Organisation der Verwaltung der Staatsschuld vom 22. März 1879 wird nachstehend das Resultat der Rechnung über die Staatsschuldenverwaltung für 1881/82 zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Aktuelle Version vom 10. August 2013, 21:11 Uhr

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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 5.
Darmstadt, den 16. März 1886.


Inhalt: 1) Bekanntmachung, die allgemeine Einkommensteuer und die Kapitalrentensteuer betreffend. - 2) Zusammenstellung der Ergebnisse der Rechnung über die Staatsschuldenverwaltung für das Etatsjahr 1881/82. - 3) Uebersicht der Umlage der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Worms für 1886/87. - 4) Dienstnachrichten. - 5) Concurrenzeröffnungen.



Bekanntmachung,
die allgemeine Einkommensteuer und die Kapitalrentensteuer betreffend.

      Der Großherzogliche Ministerialrath Baur ist von den ihm laut Bekanntmachung vom 7. August 1868, die Einkommensteuer betreffend (Regierungsblatt S. 935), übertragenen Obliegenheiten entbunden und an seiner Stelle der Großherzogliche Dirigent des Katasteramts und Steuerinspector Steuerrath Weigel zu dem Kommissär, welcher die Funktionen des Vorsitzenden der Landeskommission für die Einkommensteuer beziehungsweise Kapitalrentensteuer zu versehen hat, ernannt worden.
      Darmstadt, am 5. März 1886.

Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
Weber.
Kramer.



Zusammenstellung
der Ergebnisse der Rechnung über die Staatsschuldenverwaltung für das Etatsjahr 1881/82.

      Nach der Bestimmung des Art. 2 des Gesetzes über die Organisation der Verwaltung der Staatsschuld vom 22. März 1879 wird nachstehend das Resultat der Rechnung über die Staatsschuldenverwaltung für 1881/82 zur öffentlichen Kenntniß gebracht.