Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/032: Unterschied zwischen den Versionen

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<center>'''Nr. 1.'''</center>
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|colspan=5 |<center>D. Der Zug darf einfahren.</center>
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|[[Bild:Eisenbahn_Signale29.jpg|75px]]||<center>bei Tage:</center><br />{{NE}}Rechtsseitiger Telegraphenarm des<br /> Perrontelegraphen schräg nach oben<br />gerichtet (unter einem Winkel von<br /> etwa 45 Grad).||width=10px | ||[[Bild:Eisenbahn_Signale30.jpg|75px]]||<center>bei Dunkelheit:</center><br />{{NE}}Grünes Licht der Signallaterne<br />des Perrontelegraphen.
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|colspan=5 |<center>{{Sperrschrift |d. Die optischen Signale an den Wasserkrahnen.}}
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|colspan=5 |{{NE}}Der Ausleger des Wasserkrahnes ist am Ausgusse desselben bei Dunkelheit mit einer Laterne zu versehen.}}<br />16. Der Ausleger des Wasserkrahnes läßt die Durchfahrt frei
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|[[Bild:Eisenbahn_Wasserkran1.jpg|75px]]||<center>bei Tage:</center><br />{{NE}} Der Ausleger steht parallel zur<br />Richtung des Geleises.|| ||[[Bild:Eisenbahn_Wasserkran2.jpg|75px]]||<center>bei Dunkelheit:</center><br />{{NE}}Weißes Licht der an dem Aus-<br />leger des Wasserkrahnes befindlichen<br />Laterne.
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|colspan=5 |<center>17. Der Ausleger des Wasserkrahnes sperrt die Durchfahrt.</center>
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|[[Bild:Eisenbahn_Wasserkran3.jpg|75px]]||<center>bei Tage:</center><br />{{NE}}Der Ausleger steht quer (winkel-<br />recht) zur Richtung des Geleises.|| ||[[Bild:Eisenbahn_Wasserkran4.jpg|75px]]||<center> bei Dunkelheit:</center><br />{{NE}}Rothes Licht der an dem Aus-<br />leger des Wasserkrahnes befindlichen<br />Laterne.
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|colspan=5 |{{NE}}Soweit ein Bedürfniß vorliegt, können die unter I und II aufgeführten Signale sowohl auf Stationen als auf der freien Strecke angewandt werden.
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|colspan=5 |<center>'''III. Signale am Zuge.'''<br />Für {{Sperrschrift |die optischen Signale am Zuge}} sind folgende Anordnungen zu beachten:<br />18. Kennzeichnung der Spitze des Zuges.<br />a. Wenn der Zug auf eingeleisiger Bahn oder auf dem für die Fahrtrichtung bestimmten Geleise einer zweigeleisigen Bahnstrecke fährt,</center>
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|colspan=2 |<center>bei Tage:</center><br />{{NE}}Kein besonderes Zeichen.|| ||[[Bild:Eisenbahn_Signale_am_Zug1.jpg|75px]]||<center>bei Dunkelheit:</center><br />{{NE}}Zwei weiß leuchtende Laternen<br />vorn an der Locomotive.
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Aktuelle Version vom 4. August 2013, 17:37 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886
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Nr. 1.



D. Der Zug darf einfahren.
Eisenbahn Signale29.jpg
bei Tage:

      Rechtsseitiger Telegraphenarm des
Perrontelegraphen schräg nach oben
gerichtet (unter einem Winkel von
etwa 45 Grad).
Eisenbahn Signale30.jpg
bei Dunkelheit:

      Grünes Licht der Signallaterne
des Perrontelegraphen.
d. Die optischen Signale an den Wasserkrahnen.
      Der Ausleger des Wasserkrahnes ist am Ausgusse desselben bei Dunkelheit mit einer Laterne zu versehen.}}
16. Der Ausleger des Wasserkrahnes läßt die Durchfahrt frei
Eisenbahn Wasserkran1.jpg
bei Tage:

       Der Ausleger steht parallel zur
Richtung des Geleises.
Eisenbahn Wasserkran2.jpg
bei Dunkelheit:

      Weißes Licht der an dem Aus-
leger des Wasserkrahnes befindlichen
Laterne.
17. Der Ausleger des Wasserkrahnes sperrt die Durchfahrt.
Eisenbahn Wasserkran3.jpg
bei Tage:

      Der Ausleger steht quer (winkel-
recht) zur Richtung des Geleises.
Eisenbahn Wasserkran4.jpg
bei Dunkelheit:

      Rothes Licht der an dem Aus-
leger des Wasserkrahnes befindlichen
Laterne.
      Soweit ein Bedürfniß vorliegt, können die unter I und II aufgeführten Signale sowohl auf Stationen als auf der freien Strecke angewandt werden.
III. Signale am Zuge.
Für die optischen Signale am Zuge sind folgende Anordnungen zu beachten:
18. Kennzeichnung der Spitze des Zuges.
a. Wenn der Zug auf eingeleisiger Bahn oder auf dem für die Fahrtrichtung bestimmten Geleise einer zweigeleisigen Bahnstrecke fährt,
bei Tage:

      Kein besonderes Zeichen.
Eisenbahn Signale am Zug1.jpg
bei Dunkelheit:

      Zwei weiß leuchtende Laternen
vorn an der Locomotive.