Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/B069: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(automatisch angelegt)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 1: Zeile 1:
<noinclude>{{Großherzogtum_Hessen/Regierungsblatt_1885|B068|255|B070|unvollständig}}</noinclude>
<noinclude>{{Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885|B068|255|B070|korrigiert}} </noinclude>
<br /><br />
<center>'''Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt .<br />Beilage Nr. 10.'''<br />Darmstadt, den 18. Juni 1885</center>
<br />
{|
|width=10px | ||width=10px | ||
|-
|colspan=2 valign="top" |{{Sperrschrift |Inhalt:}}|| 1) Bekanntmachung, die Erhebung und Controlirung der Uebergangsabgabe von Branntwein und die Steuervergütung bei der Ausfuhr von inländischem Branntwein betreffend. - 2) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1885/86 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Bensheim. - 3) Uebersicht der für 1885/86 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Alsfeld. - 4) Ordensverleihungen. - 5) Dienstnachrichten. - 6) Concurrenzeröffnung.
|-
|colspan=3 |<br /><br />
|-
|colspan=3 |<center>{{Sperrschrift |'''Bekanntmachung,}}<br />die Erhebung und Controlirung der Uebergangsabgabe von Branntwein und die Steuervergütung bei der Ausfuhr von inländischem Branntwein betreffend.'''</center>
|-
| ||colspan=2 |Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 12. Dezember 1873
|-
|colspan=3 |(Reg.-Blatt Nr. 49)und vom 30. August 1882 (Reg.-Blatt Beilage Nr. 22). wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Ortseinnehmerei {{Sperrschrift |Neckar-Steinach}} neben der Befugniß zur Ausgangsabfertigung von Branntwein auch diejenige zur Ertheilung der Ausgangsbescheinigung von Branntwein ertheilt worden ist.
|-
| ||colspan=2 |{{Sperrschrift |Darmstadt,}} am 5. Juni 1885.
|-
|colspan=3 |<center>'''Großherzogliches Ministerium der Finanzen.'''<br />Weber.</center>
|- 
|colspan=3 |<div align="right"> Bornscheuer.</div>
|}

Aktuelle Version vom 2. Juli 2013, 20:40 Uhr

GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885
<<<Vorherige Seite
[B068]
Nächste Seite>>>
[B070]
Datei:Grossherzogtum Hessen Regierungsblatt 1885.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.




Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt .
Beilage Nr. 10.

Darmstadt, den 18. Juni 1885


Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Erhebung und Controlirung der Uebergangsabgabe von Branntwein und die Steuervergütung bei der Ausfuhr von inländischem Branntwein betreffend. - 2) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1885/86 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Bensheim. - 3) Uebersicht der für 1885/86 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Alsfeld. - 4) Ordensverleihungen. - 5) Dienstnachrichten. - 6) Concurrenzeröffnung.


Bekanntmachung,
die Erhebung und Controlirung der Uebergangsabgabe von Branntwein und die Steuervergütung bei der Ausfuhr von inländischem Branntwein betreffend.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 12. Dezember 1873
(Reg.-Blatt Nr. 49)und vom 30. August 1882 (Reg.-Blatt Beilage Nr. 22). wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Ortseinnehmerei Neckar-Steinach neben der Befugniß zur Ausgangsabfertigung von Branntwein auch diejenige zur Ertheilung der Ausgangsbescheinigung von Branntwein ertheilt worden ist.
Darmstadt, am 5. Juni 1885.
Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
Weber.
Bornscheuer.