Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/B069: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt .
Beilage Nr. 10.
Darmstadt, den 18. Juni 1885
(automatisch angelegt) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
<noinclude>{{ | <noinclude>{{Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885|B068|255|B070|korrigiert}} </noinclude> | ||
<br /><br /> | |||
<center>'''Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt .<br />Beilage Nr. 10.'''<br />Darmstadt, den 18. Juni 1885</center> | |||
<br /> | |||
{| | |||
|width=10px | ||width=10px | || | |||
|- | |||
|colspan=2 valign="top" |{{Sperrschrift |Inhalt:}}|| 1) Bekanntmachung, die Erhebung und Controlirung der Uebergangsabgabe von Branntwein und die Steuervergütung bei der Ausfuhr von inländischem Branntwein betreffend. - 2) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1885/86 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Bensheim. - 3) Uebersicht der für 1885/86 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Alsfeld. - 4) Ordensverleihungen. - 5) Dienstnachrichten. - 6) Concurrenzeröffnung. | |||
|- | |||
|colspan=3 |<br /><br /> | |||
|- | |||
|colspan=3 |<center>{{Sperrschrift |'''Bekanntmachung,}}<br />die Erhebung und Controlirung der Uebergangsabgabe von Branntwein und die Steuervergütung bei der Ausfuhr von inländischem Branntwein betreffend.'''</center> | |||
|- | |||
| ||colspan=2 |Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 12. Dezember 1873 | |||
|- | |||
|colspan=3 |(Reg.-Blatt Nr. 49)und vom 30. August 1882 (Reg.-Blatt Beilage Nr. 22). wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Ortseinnehmerei {{Sperrschrift |Neckar-Steinach}} neben der Befugniß zur Ausgangsabfertigung von Branntwein auch diejenige zur Ertheilung der Ausgangsbescheinigung von Branntwein ertheilt worden ist. | |||
|- | |||
| ||colspan=2 |{{Sperrschrift |Darmstadt,}} am 5. Juni 1885. | |||
|- | |||
|colspan=3 |<center>'''Großherzogliches Ministerium der Finanzen.'''<br />Weber.</center> | |||
|- | |||
|colspan=3 |<div align="right"> Bornscheuer.</div> | |||
|} |
Aktuelle Version vom 2. Juli 2013, 20:40 Uhr
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885 | |
<<<Vorherige Seite [B068] |
Nächste Seite>>> [B070] |
Datei:Grossherzogtum Hessen Regierungsblatt 1885.djvu | |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
Beilage Nr. 10.
Darmstadt, den 18. Juni 1885
Inhalt: | 1) Bekanntmachung, die Erhebung und Controlirung der Uebergangsabgabe von Branntwein und die Steuervergütung bei der Ausfuhr von inländischem Branntwein betreffend. - 2) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1885/86 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Bensheim. - 3) Uebersicht der für 1885/86 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Alsfeld. - 4) Ordensverleihungen. - 5) Dienstnachrichten. - 6) Concurrenzeröffnung. | |
die Erhebung und Controlirung der Uebergangsabgabe von Branntwein und die Steuervergütung bei der Ausfuhr von inländischem Branntwein betreffend. | ||
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 12. Dezember 1873 | ||
(Reg.-Blatt Nr. 49)und vom 30. August 1882 (Reg.-Blatt Beilage Nr. 22). wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Ortseinnehmerei Neckar-Steinach neben der Befugniß zur Ausgangsabfertigung von Branntwein auch diejenige zur Ertheilung der Ausgangsbescheinigung von Branntwein ertheilt worden ist. | ||
Darmstadt, am 5. Juni 1885. | ||
Weber. | ||
Bornscheuer.
|