Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883/B041: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
<noinclude>{{Großherzogtum_Hessen/Regierungsblatt_1883|B040|165|B042|korrigiert}}</noinclude> | <noinclude>{{Großherzogtum_Hessen/Regierungsblatt_1883|B040|165|B042|korrigiert}}</noinclude> | ||
<center>'''Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.'''<br />Beilage Nr. 6.'''<br /> | <center>'''Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.'''<br />'''Beilage Nr. 6.'''<br /> | ||
Darmstadt, den 21. April 1883.</center> | Darmstadt, den 21. April 1883.</center> | ||
<br /> | <br /> |
Aktuelle Version vom 28. November 2012, 21:19 Uhr
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883 | |
Inhalt | |
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß: ABEFGH KLMNOPRSTUVWZ Beilagen: | |
<<<Vorherige Seite [B040] |
Nächste Seite>>> [B042] |
Datei:Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1883.djvu | |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
Beilage Nr. 6.
Darmstadt, den 21. April 1883.
Inhalt: | 1) Bekanntmachung, die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend. - 2) Bekanntmachung, den Steuerausschlag zur Bestreitung der Bedürfnisse der Landjudenschaftskasse für 1883/84 betreffend. - 3) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1883/84 zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Alsfeld genehmigten Umlagen. - 4) Uebersicht der in den Voranschlägen vom 1. April 1883 bis Ende April 1884 vorgesehenen Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Offenbach. - 5) Uebersicht der Umlagen der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Worms für 1883/84. |
die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend.
Im Laufe des ersten Quartales 1883 sind von des Großherzogs Königlicher Hoheit die nachstehenden Stiftungen und Vermächtnisse bestätigt und hiernach die betreffenden Behörden zu deren Annahme ermächtigt worden:
1) die Schenkung der Johannes Blüm II. Eheleute zu Gundheim an die katholische Kirche zu Gundheim, bestehend in zwei gemalten Kirchenfenstern, im Werthe von 800 , und einer Kirchenglocke, im Werthe von 1400 ;
2) die Schenkung der Georg Berg II. Eheleute zu Hambach an die katholische Kirche zu Hambach zur Stiftung eines jährlichen Engelamtes, im Betrage von 300 ;
3) das Vermächtniß der Katharina Franziska Hildner zu Mainz an das St. Vincenz- und Elisabeth-Hospital zu Mainz, bestehend in einem Wohnhause und Werthpapieren, im Betrage von zusammen etwa 100,000 ;
4) die Schenkung eines Ungenannten an die katholische Kirche zu Neustadt zur Stiftung eines jährlichen Seelenamtes in die Kapelle zu Seckmauern, im Betrage von 250 ;
5) die Schenkung des Bonifaciusvereines zu Paderborn an die katholische Kirche zu Neu-Bamberg zur Restaurirung der Kirche, im Beträge von 1000 ;
6) das Vermächtniß des Johann Adam Gülz zu Wald-Michelbach an die katholische Kirche zu Wald-Michelbach zur Stiftung eines jährlichen Engelamtes und Unterstützung der Armen, im Betrage von 1037 ;
7) die Schenkung des Johannes Jek el II. zu Gernsheim an die katholische Kirche zu Gernsheim zur Stiftung einer heiligen Messe in der Kapelle zu Mariä-Einsiedel, im Betrage von 171 43 ;