Streit mit Dorsten 1477: Unterschied zwischen den Versionen

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* Bürgermeister, Schöffen und Rat von Dorsten
* Bürgermeister, Schöffen und Rat von Dorsten


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Version vom 21. August 2012, 17:59 Uhr

Hierarchie

Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Regierungsbezirk Münster > Kreis Recklinghausen > Haltern am See > Lippramsdorf (Haltern) > Freiheit (Lippramsdorf) > Haus Ostendorf > Streit mit Dorsten 1477

Streit mit Dorsten 1477

An Bürgermeister, Schöffen und Rat von Essen

  • opten neisten gudensdach na onsen liever [vrouwen] dage assumptionis Datum Anno etc. lxvii ( 20.08.1477)

Streit mit Dorsten

Goessen van Raeffelt teilt den Bürgermeistern, den Schöffen und dem Rat von Essen mit, dass die Dorstener aus üblem Willen seine Feinde wurden. Sie hätten Kirchhöfe, Krambuden und Ämter überfallen und einen [Mann] nackt auf ein Rat gesetzt, der sich ihnen gegenüber gar nicht schuldig gemacht hatte.

Eine Schlägerei gab es mit den Dorstenern kürzlich bei dem Oestendorpe, wo seine, Goessens, Leute, zuerst auch den Bürgermeister Johan Lobben, fingen, der bewaffnet mit seinem Schwert gelobte, ein Gefängnis einzuhalten, so dass man ihn ohne Aufsicht an einen Ort seiner Wahl gehen ließ, da man annahm, er sei ein guter Mann und werde nicht vor vielen guten Leuten schwören [zurückzukommen] und dies dann nicht einhalten.

Bei diesem Ereignis wurden weit mehr Bürger und Einwohner noch gefangen. Ihnen mussten die gespannten Armbruste aus der Hand, Mäntel und Gürtel sowie der Harnisch vom Körper und die Waffen aus den Händen genommen werden.

Sie hatten auch einem, Lambert Vuncke, einen [Gerichts]Tag angezeigt und auch anderen namentlich gemahnten Gefangenen, die nicht dorthin kamen, wohin sie ins Gefängnis zu gehen gelobt hatten. Viele der nach Oestendorpe verbrachten Leute baten ihn, Goessen, aber, dass sie schwören könnten, damit sie in dieser Herberge bleiben konnten. Diese mussten demnach bei den Heiligen schwören, ohne Zustimmung des Briefschreibers nicht wegzugehen. Dieses Gelöbnis legten sie auch gegenseitig ab, dass sie einstehen würden für jemanden, der die Herberge verließ. Auch die Frauen und Mägde, die dorthin mitgekommen waren, leisteten ein solches Gelöbnis. Ihnen allen wurde zwar ein Meister zugewiesen, von dem sie aber nicht eingesperrt wurden.

Einer der in der Herberge Sitzenden, Hernien Teynderynck, ging nach Dorsten und kam dort Sunte Nycolaus [06.12.] mit seinen Freunden überein, dass er in der Herberge eingeschlossen festgehalten worden war und keinen Eid abgelegt habe. Darin ist Hernien dem Briefschreiber also meineidig geworden.

Dennoch zeigte er den Frauen einen Verhandlungstag an und ließ sie zu den Heiligen schwören, dass sie wiederkommen würden. Ihm sei nämlich zuvor eine Frau ter Horneborgh gefangen und in einem Hinterhalt festgehalten worden, und von den dortigen Frauen geschatzt worden. Diesen Schaden sehe er gerne wieder ersetzt und habe deshalb die Frauen nicht frei abziehen lassen wollen.

Nur zum Teil sind die Frauen wieder zurückgekommen und auch von ihnen ist ein Teil also gegenüber Goessen meineidig geworden. Dies alles gibt Goessen ihnen zur Kenntnisnahme bekannt und bittet sie, ihn entsprechend gegen Vorwürfe zu verteidigen.

  • Quelle: Stadtarchiv Essen, Bestand Brief-Slg. 1 Signatur: 11-1112

Absender

  • Goessen van Raesffelt, Rytter

Stellungnahme von Dorsten 1477

An Bürgermeister, Schöffen und Rat von Essen

  • upten donrestagh post Navitatis marie Anno etc. lxvii ( 10.09.1477)

Antwort auf die Klage des Goessen van Raisfelt

Bürgermeister und Rat von Dorsten beziehen sich auf die Klage des Goessen van Raisfelt, von der die Essener ihnen Mitteilung gemacht hatten.

Raisfelt hatte zuerst angeführt, dass die Briefschreiber böswillig seine Feinde geworden waren und ihm Kirchhöfe, Krame und Ämter angegriffen haben sollen. Darauf erwidern sie, seine Bösartigkeit ließe ihn dies behaupten, wie sie, die Briefschreiber, sich auch schon beim Bischof von Münster [Heinrich von Münster], den Kapitelsherren und der Stadt Munster beschwert haben, dass er ohne.Fehdeankündigung ihre Güter beraubte und abbrannte.

Sie selber hätten sehr wohl gute Nachbarn bleiben wollen, wenn die Übereinkunft zwischen dem Kölner Erzbischof, den Leuten im Vest [von Recklinghausen] und ihnen, den Dorstenern, bestehen geblieben wäre. Dies habe der Graf von Holstein und Schauenburg und die Dorstener gemeinsam mit ihm oft dem Bischof von Münster und seinen Untersassen erfolglos geklagt.

Auch schrieb Raisfelt gegen die Briefschreiber, sie hätten einen armen unschuldigen Mann auf das Rad gesetzt. Raisfelt wisse aber sehr wohl, dass dieser angeblich Unschuldige bei Angriffen geholfen hatte, die Raisfelt von einer befestigten Mühle im Vest (Sickingmühle) durchführte, bevor die Mühle [von den Dorstenern] eingenommen war.

Dann wurde der angelich Unschuldige wieder nach Oistendorpe gerufen und half, die den Dorstenern zugehörigen Leute zu verbrennen. Über diesen Mann wurde dort Schöffenurteil gesprochen.

Raisfelt schrieb dann weiter über die Schlägerei von Dorstener Bürgern und Einwohnern mit ihm und seinen Leuten bei Oistendorpe, wo der Dorstener Bürger Johan Lobbe gefangen wurde. Ihm war vorgeworfen worden, dass er sein Schwert von der Seite gebunden hatte, was Lobbe als boshafte Verleumdung zurückwies. Wo er sein Schwert verlor, haben viele Leute gesehen. Er und sein Pferd wurden von den Feinden angeschossen, so dass sein Schwert von der Seite fiel und er gefangen werden konnte. Gute und ehrbare Leute waren bei ihm, als dies passierte, die aber geschlagen und tödlich verwundet wurden, als sie Lobbe befreiten, der so ohne Eid und Gelöbnis freikommen konnte. Raisfelt schickte deshalb einen Boten, der den Bürgermeister in ein Gefängnis zu kommen aufforderte, wo dieser dann seine Armbrust wiederbekommen sollte, obwohl doch jeder, der dort war, wisse, dass Lobbe gar nicht mit einer Armbrust ins Feld gezogen war. Die Erzählungen von der Armbrust ebenso wie vom Schwert zeigen nur die Verlogenheit des Raisfelt, dessen Verhalten durchaus nicht dem eines ehrbaren Ritters würdig sei.

Außerdem schrieb Raisfelt von weiteren Bürgern, die er gefangen hatte und die ihm jetzt die gegebenen Gelöbnisse nicht eingehalten haben sollen. Leider seien mehr ihrer Freunde gefangen worden, als ihnen, den Dorstenern, lieb war, die Raisfelt sofort in Oistendorpe festhielt. Wenn Raisfelt noch weitere_ Dorstener hätte fangen und nach Oistendorpe bringen können [...] hätten es seine Leute kaum zugelassen. Viele wurden [gefangen], als die Freunde der Dorstener [...] und [...] zum gewählten Ort zwangen (?).

Außerdem schreibt Raisfelt von [Gelöbnissen], die ihm geschworen aber nicht eingehalten wurden. Auch dabei behauptet Raisfelt die Unwahrheit. Die Dorstener haben sich entgegen dieser Behauptungen über die Gefangennahme ihrer Frauen sogar beim Bischof von Münster, beim Kapitel und den Städten Munster und Coesfelde beschwert. Raisfelt sollte angewiesen werden, diese Gefangennahme zu beenden, die Frauen, Jungfrauen, Witwen und schwangeren Frauen aus dem Gefängnis zu entlassen. Dem entsprach Raisfelt nicht, obwohl sie, die Dorstener, mit Aussagen von Laien und Geistlichen belegen konnten, dass die Frauen nach Oistendorpe gelockt worden waren mit dem Versprechen, ihre Freunde dort versorgen zü können. Dort aber wurden sie festgenommen und geschatzt. Jede Frau muss ihre tägliche Versorgung aus Dursten sicherstellen, genauso, wie es auch die gefangenen Männer tun müssen.

Zuletzt schrieb Raisfelt noch, dass er allen Dorstenern zutraut, eidbrüchig zu werden. Dies weisen die Briefschreiber entschieden unter Wiederholung aller genannten Punkte zurück. Vielmehr sei es Raisfelt, der das Gefängnnis, das er einzuhalten beschworen hatte, nicht einhalten wollte und damit eidbrüchig wurde, obwohl sie ihn durch ihren Boten [zur Einhaltung] aufgefordert haben. Auch diesen Boten hält Raisfelt mit_der silbernen Büchse gefangen (?), was dieser mit seinen üblen Nachreden eigentlich vertuschen wolle.

  • Quelle: Stadtarchiv Essen, Bestand Brief-Slg. 1 Signatur: 11-1114

Absender

  • Bürgermeister, Schöffen und Rat von Dorsten