Oberstes Gericht: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Oberstes Gericht''' oder Höchstgericht ist ein Gericht, dessen Urteile (in der Regel) nicht mit ordentlichen Rechtsmitteln angefochten werden können; d. h., es ist das letzte Glied eines Instanzenzuges. <ref>{{Wikipedia-Link|Oberstes Gericht|Oberstes Gericht}}</ref>
 
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In einem Instanzenzug unterscheidet man üblicherweise Untergericht (z.B. Amtsgericht in Deutschland), Mittelgericht (Landgericht), Obergericht (Oberlandesgericht), Höchstgericht (Bundesgerichtshof).


== Einzelne Definitionen ==
== Einzelne Definitionen ==
Oberste Gerichte für die ordentliche Gerichtsbarkeit (d.h. Zivil-und Strafsachen) in Deutschland sind oder waren Bundesgerichtshof und Reichsgericht (1879-1945)


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==[[GOV]]-Objekttyp==
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===Quicktext===
===Quicktext===
Im [[GOV/Quicktext| GOV-Quicktext]] schreibt man für das Objekt
Im [[GOV/Quicktext| GOV-Quicktext]] schreibt man für das Objekt
   ist (auf deu) Bundesgerichtshof,
   ist (auf deu) Oberstes Gericht,


===Eigenschaften===
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== Anmerkungen und Quellenangaben ==
== Anmerkungen und Quellenangaben ==
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[[Kategorie:Verwaltungsbegriff]]
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Version vom 25. März 2022, 14:43 Uhr


Info
Unstrukturierte Kategorie im GOV

Die Kategorie der GOV-Objekte für die Archivorganisation bildet derzeit nicht alle zur Modellierung der Archivorganisation im GOV benötigten Objekttypen ab. Hintergrund ist hier die derzeitige Fokussierung des GOV-Teams auf die Modellierung der staatlichen und kirchlichen Organisation.

Bei Interesse, die Modellierung der Archivorganisation zu gestalten, ist eine Mitarbeit jederzeit willkommen. Um eine Koordination auf der Mailingliste zur GOV Entwicklung wird allerdings gebeten.



Projekt GOV
hier: Oberstes Gericht

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Der Begriff

Oberstes Gericht oder Höchstgericht ist ein Gericht, dessen Urteile (in der Regel) nicht mit ordentlichen Rechtsmitteln angefochten werden können; d. h., es ist das letzte Glied eines Instanzenzuges. [1]

Dabei kann es sich wie z.B. in den USA um tatsächlich nur ein Oberstes Gericht (hier der Supreme Court) handeln oder wie in Deutschland oder Frankreich um nach Rechtsgebieten getrennte Oberste Gerichte handeln. Das Grundgesetz Art.95 nennt hier Bundesgerichtshof (BGH) für die ordentliche Gerichtsbarkeit, das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), der Bundesfinanzhof (BFH), das Bundesarbeitsgericht (BAG) , das Bundessozialgericht . In Frankreich ist es der Kassationshof.

In einem Instanzenzug unterscheidet man üblicherweise Untergericht (z.B. Amtsgericht in Deutschland), Mittelgericht (Landgericht), Obergericht (Oberlandesgericht), Höchstgericht (Bundesgerichtshof).

Einzelne Definitionen

Oberste Gerichte für die ordentliche Gerichtsbarkeit (d.h. Zivil-und Strafsachen) in Deutschland sind oder waren Bundesgerichtshof und Reichsgericht (1879-1945)

GOV-Objekttyp

198 - Oberstes Gericht - {deu=Oberstes Gericht}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Oberstes Gericht,

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

Ähnliche Objekttypen

Anmerkungen und Quellenangaben

  1. Artikel Gericht Oberstes Gericht. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.