Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/459: Unterschied zwischen den Versionen
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<center>'''Großherzoglich Hessisches'''<br />'''Regierungsblatt.'''</center> | |||
<center>'''Nr. 54.'''</center> | |||
<center>Darmstadt am 8. September 1849.</center> | |||
Inhalt : 1) Gesetz, die Aufhebung des Gefährdeeides bei dem zugeschobenen Eide betr.; - 2) Bekanntmachung, die Versammlung der Rheinschifffahrts-Central-Commission zu Mainz betr.; - 3) Bekanntmachung, das vorläufige Fortbestehen der Stellvertretung im Militärdienste, - insbesondere die Stellung von Einstehern für Militärpflichtige betr.; - 4) Bekanntmachung, die Militärpflichtigen des 3. Aufgebots vom Musterungs- und Ziehungsjahr 1848 betr.; - 5) Bekanntmachung, die Errichtung einer Personen-Annahme-Stelle zu Gundernhausen betr.; - 6) Bekanntmachung, die Erhebung des Chausseegeldes auf der Straßenstrecke von Oberhilbersheim bis Aspisheim betr.; - 7) Dienstnachrichten; - 8) Versetzungen in den Ruhestand; - 9) Concurrenzeröffnungen. | |||
<br /><br /> | |||
<center>'''Gesetz ,'''<br />die Aufhebung des Gefährdeeides bei dem zugeschobenen Eide betreffend.</center> | |||
LUDWIG III. Großherzog von Hessen und bei Rhein etc. etc. | |||
Wir haben, nach Anhörung Unseres Staatsraths, auf den Wunsch Unserer getreuen Stände, verordnet und verordnen hiermit, wie folgt: | |||
<center>Art. 1.</center> | |||
Der Gefährdeeid bei dem zugeschobenen Eide ist abgeschafft. | |||
<center>Art. 2.</center> | |||
Diese Bestimmung findet keine Anwendung auf Gefährdeeide, welche zu der Zeit, wo dieses Gesetz in Kraft tritt, bereits vom Gegner gefordert sind. | |||
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels. | |||
:Darmstadt den 25. August 1849. | |||
<center>'''LUDWIG'''.</center> | |||
<div align="right">v. Lindelof.</div> | |||
<br /><br /> | |||
<center>'''Bekanntmachung''',<br />die Versammlung der Rheinschifffahrts-Central-Commission zu Mainz betreffend.</center> | |||
Man bringt hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die Central-Commission für die Rhein-Schifffahrt |
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849 | |
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß: AB CDE FGHI/J KLMNO PQR S TUVW Z Alphabetisches Namenregister: ABCDE FGHJK LMNOPQRS TUVWZ | |
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Regierungsblatt.
Inhalt : 1) Gesetz, die Aufhebung des Gefährdeeides bei dem zugeschobenen Eide betr.; - 2) Bekanntmachung, die Versammlung der Rheinschifffahrts-Central-Commission zu Mainz betr.; - 3) Bekanntmachung, das vorläufige Fortbestehen der Stellvertretung im Militärdienste, - insbesondere die Stellung von Einstehern für Militärpflichtige betr.; - 4) Bekanntmachung, die Militärpflichtigen des 3. Aufgebots vom Musterungs- und Ziehungsjahr 1848 betr.; - 5) Bekanntmachung, die Errichtung einer Personen-Annahme-Stelle zu Gundernhausen betr.; - 6) Bekanntmachung, die Erhebung des Chausseegeldes auf der Straßenstrecke von Oberhilbersheim bis Aspisheim betr.; - 7) Dienstnachrichten; - 8) Versetzungen in den Ruhestand; - 9) Concurrenzeröffnungen.
die Aufhebung des Gefährdeeides bei dem zugeschobenen Eide betreffend.
LUDWIG III. Großherzog von Hessen und bei Rhein etc. etc. Wir haben, nach Anhörung Unseres Staatsraths, auf den Wunsch Unserer getreuen Stände, verordnet und verordnen hiermit, wie folgt:
Der Gefährdeeid bei dem zugeschobenen Eide ist abgeschafft.
Diese Bestimmung findet keine Anwendung auf Gefährdeeide, welche zu der Zeit, wo dieses Gesetz in Kraft tritt, bereits vom Gegner gefordert sind. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels.
- Darmstadt den 25. August 1849.
die Versammlung der Rheinschifffahrts-Central-Commission zu Mainz betreffend.
Man bringt hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die Central-Commission für die Rhein-Schifffahrt