Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/003: Unterschied zwischen den Versionen

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<center>'''Großherzoglich Hessisches<br />Regierungsblatt<br />Nr. 1.'''<br />Darmstadt am 2. Januar 1849.</center>
Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Erneuerung einer Commission zur Leitung der Wahl eines Abgeordneten des Adels zur zweiten  Kammer der Stände für den XI. Landtag betr.; - 2) Commissarische Bekanntmachung, eine von den stimmfähigen adeligen Grundeigenthümern des Großherzogthums vorzunehmende Wahl eines Abgeordneten des Adels zur zweiten Kammer der Stände betr.; - 3) Bekanntmachung, die Niederschlagung von Umlagen in der Gemeinde Rehbach für 1848 betr.;  - 4) Desgl. in der Gemeinde Lauerbach für 1848.
<center>'''Bekanntmachung,'''<br />die Ernennung einer Commission zur Leitung der Wahl eines Abgeordneten des Adels zur zweiten Kammer der Stände für den . Landtag betreffend.</center>
Durch das Ableben des Gutsbesitzers '''von Firnhaber-Jordis''' zu Neuhof bei Gießen ist eine neue, von den stimmfähigen adeligen Grundeigenthümern vorzunehmende Wahl eines Abgeordneten zur zweiten Kammer der Stände nöthig geworden.<br />In Folge dessen und mit Bezug auf die Artikel 2-4 der Verordnung über die Wahlen der Abgeordneten zur zweiten Kammer der Stände wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß zum Commissär für Leitung dieser Wahl der Großherzogl. Ministerialrath '''Maurer''' ernannt worden ist.
:Darmstadt am 31. December 1848.
<center>Aus allerhöchstem Auftrage:<br />Großherzoglich Hessisches Staatsministerium.<br />Jaup.</center>
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Version vom 12. April 2012, 15:08 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNO PQR S TUVW Z
Alphabetisches Namenregister:
ABCDE FGHJK LMNOPQRS TUVWZ
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt
Nr. 1.

Darmstadt am 2. Januar 1849.

Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Erneuerung einer Commission zur Leitung der Wahl eines Abgeordneten des Adels zur zweiten Kammer der Stände für den XI. Landtag betr.; - 2) Commissarische Bekanntmachung, eine von den stimmfähigen adeligen Grundeigenthümern des Großherzogthums vorzunehmende Wahl eines Abgeordneten des Adels zur zweiten Kammer der Stände betr.; - 3) Bekanntmachung, die Niederschlagung von Umlagen in der Gemeinde Rehbach für 1848 betr.; - 4) Desgl. in der Gemeinde Lauerbach für 1848.


Bekanntmachung,
die Ernennung einer Commission zur Leitung der Wahl eines Abgeordneten des Adels zur zweiten Kammer der Stände für den . Landtag betreffend.

Durch das Ableben des Gutsbesitzers von Firnhaber-Jordis zu Neuhof bei Gießen ist eine neue, von den stimmfähigen adeligen Grundeigenthümern vorzunehmende Wahl eines Abgeordneten zur zweiten Kammer der Stände nöthig geworden.
In Folge dessen und mit Bezug auf die Artikel 2-4 der Verordnung über die Wahlen der Abgeordneten zur zweiten Kammer der Stände wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß zum Commissär für Leitung dieser Wahl der Großherzogl. Ministerialrath Maurer ernannt worden ist.

Darmstadt am 31. December 1848.
Aus allerhöchstem Auftrage:
Großherzoglich Hessisches Staatsministerium.
Jaup.
Schott.