GOV-Daten Bundesrepublik Deutschland: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 5. Februar 2012, 14:45 Uhr
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Organisation
Die Bundesrepublik Deutschland ist als Bundesstaat gegliedert in Bundesländer, die ihre Organisation selbständig festlegen. Gem. GG [RQ 1] Art. 20.
Historie der Strukturreformen
23. Mai 1949 Gründung der Bundesrepublik Deutschland aus der Amerikanischen Besatzungszone, der Britischen Besatzungszone und der Französischen Besatzungszone. Gleichzeitig bildet sie und die Deutsche Demokratische Republik die Nachfolgestaaten des Deutschen Reiches. Folgende Länder traten per gleichem Datum der Bundesrepublik Deutschland bei:
Baden, Bayern, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden, Württemberg-Hohenzollern
West-Berlin war de facto bis 1990 nie Bundesland der Bundesrepublik und unterlag bis zum offiziellen Friedensvertrag einem Sonderstatus. Allerdings galten die für die Bundesrepublik Deutschland gültigen Gesetze auch in Berlin.
1952 Fusion der Länder Württemberg-Baden, Baden und Württemberg-Hohenzollern zu Baden-Württemberg
1. Januar 1957 Beitritt des Saarlandes aufgrund des Volksentscheides vom 23. Oktober 1955 als elftes Bundesland der Bundesrepublik Deutschland.
3. Oktober 1990 die Deutsche Demokratische Republik trat im Rahmen der Deutschen Wiedervereinigung der Bundesrepublik Deutschland bei. Mit dem Beitritt wurden zeitgleich folgende Länder wiedergegründet:
Freistaat Thüringen, Freistaat Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg
Desweiteren wurden Ost-Berlin und West-Berlin unter Aufhebung des 4-Mächte-Status
zum Bundesland Stadtstaat Berlin wiedervereinigt.
Modellierung im GOV
Religion
In der Bundesrepublik Deutschland herrscht Religionsfreiheit. Gem. GG[RQ 1] Art 3/4.
Modellierung der staatlichen Organisation
Aufgrund der Tatsache, dass die Bundeländer in ihrer Organisation selbständig sind, wird hier lediglich die Modellierung zwischen Staat und Bundesland dargestellt.
(Organisationseinheit => GOV-Objekt) Bundesrepublik => Staat
Bundesland => Bundesland
Freistaat => Freistaat
Stadtstaat => Bundesland
Beziehungen zwischen Objekten der staatlichen Organisation
Freistaat
ist Freistaat
heißt Freistaat xyz
gehört zu DE (GOV-Objekt-ID der Bundesrepublik Deutschland)
Bundesland
ist Bundesland
heißt xyz
gehört zu DE (GOV-Objekt-ID der Bundesrepublik Deutschland)
Stadtstaat
ist Bundesland
heißt xyz
gehört zu DE (GOV-Objekt-ID der Bundesrepublik Deutschland)
Beziehung zu Gebäuden
Beziehung zu Objekten der kirchlichen Verwaltung
Beziehung zu Archiven
Rechtsquellen [1]
- ↑ 1,0 1,1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2010 (BGBl. I S. 944) geändert worden ist.
Bearbeiter
- ↑ Kursive Abkürzungen von Gesetzen oder Verordnungen sind nicht offiziell, sondern ausschliesslich innerhalb dieses Artikels gültig!