GOV-Daten Evangelisch-Lutherische Landeskirche in Braunschweig: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Konfession der Landeskirche ist die lutherische.
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== Modellierung der kirchlichen Organisation ==
(Organisationseinheit => GOV-Objekt)
==Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen Organisation==
==Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen Organisation==
==Beziehung zu Objekten der staatlichen Verwaltung und zu Gebäuden ==
==Beziehung zu Objekten der staatlichen Verwaltung und zu Gebäuden ==

Version vom 8. April 2012, 20:28 Uhr

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Organisation

Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche in Braunschweig sieht sich der ungeänderten Augsburgischen Konfession verbunden. Gem. VLK-BS[RQ 1] Präambel

Die kleinste organisatorische Einheit ist die Gemeinde

  • in ihrer räumlichen Ausdehnung (Parochialgemeinde),
  • für einen Personenkreis umfassend (Personalgemeinde),
  • für eine Anstalt (Anstaltsgemeinde).

Gem. VLK-BS[RQ 1] Art. 27

Eine Kirchengemeinde wird durch ein Pfarramt betreut. Gem. VLK-BS[RQ 1] Art. 30

Werden mehrere Kirchengemeinden durch ein Pfarramt betreut, bilden sie einen Pfarrverband. Pfarrverbände sollen zu einer Kirchengemeinde verschmolzen werden. Gem. VLK-BS[RQ 1] Art. 31

Mehrere Kirchengemeinden - auch unterschiedlicher Propsteien - können zur Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben einen Kirchenverband bilden. Gem. VLK-BS[RQ 1] Art. 32.

Kirchengemeinden sind zu Propsteien zusammengeschlossen. Gem. VLK-BS[RQ 1] Art. 42.

Auch Propsteien können Kirchenverbände bilden. Gem. VLK-BS[RQ 1] Art. 44

Die Propsteien bilden die Landeskirche. Gem. VLK-BS[RQ 1] VII. Teil

Historie der Strukturreformen

bis 30. April 1970 hiess die Kirche Braunschweigische evangelisch-lutherische Landeskirche

ab 1. Mai 1970 heißt sie Evangelisch-Lutherische Landeskirche in Braunschweig; gleichzeitig Neufassung der Verfassung. Gem. ABLKBS[RQ 2]

Modellierung im GOV

Religion

Die Konfession der Landeskirche ist die lutherische.

 hat Konfession lu,

Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen Organisation

Beziehung zu Objekten der staatlichen Verwaltung und zu Gebäuden

Beziehung zu Archiven

Rechtsquellen [1]

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 Verfassung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig vom 6. Februar 1970, neu bekanntgemacht am 7. Mai 1984, zuletzt geändert am 22. März 1997 (VLK-BS). In: Dieter Kraus (Hrsg.) (2001): Evangelische Kirchenverfassungen in Deutschland. Textsammlung mit einer Einführung. Berlin: Duncker & Humblot. ‚‘‘Berücksichtigt den bis 1. September 2000 verkündeten und bis spätestens zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verfassungs(änderungs)texte‘‘
  2. Landeskirchliches Amtsblatt der Braunschweigischen evangelisch-lutherischen Landeskirche (ABLKBS)

Bearbeiter

Benutzer:RJordan


  1. Kursive Abkürzungen von Gesetzen oder Verordnungen sind nicht offiziell, sondern ausschliesslich innerhalb dieses Artikels gültig!