Amtsgericht: Unterschied zwischen den Versionen

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== Der Begriff ==
== Der Begriff ==
Das '''Amtsgericht''' ist in Deutschland neben dem [[Landgericht]] (und selten dem [[Oberlandesgericht]]) die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit.<ref>{{Wikipedia-Link|Amtsgericht|Amtsgericht}}</ref>
Das '''Amtsgericht''' ist in Deutschland neben dem [[Landgericht]] (und selten dem [[Oberlandesgericht]]) die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit.<ref>{{Wikipedia-Link|Amtsgericht|Amtsgericht}}</ref>

Version vom 10. Februar 2012, 01:44 Uhr

Disambiguation notice Amt ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Amt.


Projekt GOV
hier: Amtsgericht

GOV-Datenbankabfrage:

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Datenerfassung:

Kontakt:

Kategorien:

Der Begriff

Das Amtsgericht ist in Deutschland neben dem Landgericht (und selten dem Oberlandesgericht) die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit.[1]

Einzelne Definitionen

GOV-Objekttyp

3 - Amtsgericht - {eng=Magistrates' Court, deu=Amtsgericht, rus=участковый суд}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Amtsgericht,

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Es gibt keine untergeordneten Objekte.

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Das übergeordnete Objekt in das Landgericht. Am Objekt/Objekttyp Amtsgericht steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung des Landgerichts>,
 ist (auf deu) Amtsgericht,

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

Ähnliche Objekttypen

Anmerkungen und Quellenangaben

  1. Artikel Amtsgericht. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.