Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/400: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 27. Januar 2012, 14:57 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Nr. 26.


zweiten Gerichtsdiener an dem Landgerichte Höchst, - den Gerichtsdiener-Substituten Heinrich Triefenbach zu Darmstadt zum zweiten Gerichtsdiener am Stadtgerichte Darmstadt, - den ersten Gerichtsdiener am Landgerichte Reinheim Balthasar Rauth zum ersten Gerichtsdiener am Landgerichte Darmstadt, - den zweiten Gerichtsdiener am Landgerichte Zwingenberg Johannes Reiter zum zweiten Gerichtsdiener am Landgerichte Darmstadt, - den Wachtmeister im Garde-Regiment Chevauxlegers Conrad Fritzges zum dritten Gerichtsdiener am Landgerichte Darmstadt, - den zweiten Gerichtsdiener am Landgerichte Höchst Caspar Schreiber zum zweiten Gerichtsdiener am Landgerichte Lorsch, - den Feldwebel im ersten Infanterie-Regiment Johann Wilhelm Boll zum dritten Gerichtsdiener am Landgerichte Lorsch, - den zweiten Gerichtsdiener am Landgerichte Reinheim Peter Philipp Lippert zum ersten Gerichtsdiener an dem besagten Gerichte, - den Oberwachtmeister im Garderegiment Chevauxlegers Conrad Neuhaus zum zweiten Gerichtsdiener am Landgerichte Reinheim, - den Wachtmeister im Garderegiment Chevauxlegers Heinrich März zum dritten Gerichtsdiener am Landgerichte Umstadt, - den Gerichtsdiener am Landgerichte Hirschhorn Friedrich Heilmann zum zweiten Gerichtsdiener am Landgerichte Zwingenberg, - den Oberfeldwebel im dritten Infanterie-Regiment Ludwig Goldmann zum zweiten Gerichtsdiener am Landgerichte Michelstadt, - den Gensdarm zu Fuß erster Classe Adam Massot zum zweiten Gerichtsdiener am Landgerichte Beerfelden, - den Feldwebel im vierten Infanterie-Regiment Heinrich Stock zum ersten Gerichtsdiener am Landgerichte Waldmichelbach, - den Gensdarm zu Pferd erster Klasse Franz Alberti zum zweiten Gerichtsdiener am Landgericht Waldmichelbach, - den Gensdarm zu Fuß erster Klasse Adam Stapp zum Gerichtsdiener am Landgerichte Wimpfen, - den Hautboisten erster Klasse im dritten Infanterie-Regiment Jacob Luy zum zweiten Gerichtsdiener am Landgerichte Altenstadt, - den Oberfeldwebel im zweiten Infanterie-Regiment Philipp Billau zum zweiten Gerichtsdiener am Landgerichte Friedberg, - den Feldwebel im vierten Infanterie-Regiment Johann Heinrich Hahn zum dritten Gerichtsdiener am Landgerichte Friedberg, - den zweiten Gerichtsdiener am Landgerichte Grünberg Heinrich Sudheimer zum ersten Gerichtsdiener an dem besagten Gerichte, - den Feldwebel im ersten Infanterie-Regiment Johannes Reinhard zum zweiten Gerichtsdiener am Landgerichte Grünberg, - den Hautboisten erster Klasse im dritten Infanterie-Regiment Ludwig Keßler zum zweiten Gerichtsdiener am Landgerichte Gladenbach, den Gerichtsdiener am Landgerichte Vöhl Seibert Feldbusch zum Gerichtsdiener am Landgerichte Lich und - den Gensdarm zu Fuß erster Classe Christian Gatzert zum Gerichtsdiener am Landgericht Vöhl, - zu ernennen;


Versetzungen in den Ruhestand.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht:

1) am 10. Mai den Landgestütsdiener Alexander Philippi dahier, - und
2) am 18. Mai den Schullehrer Ignaz Streb zu Hochheim, im Kreise Worms, in den Ruhestand zu versetzen.