Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/469: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 27. Januar 2012, 15:02 Uhr
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853 | |
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Brandversicherungs-Declaration.
Heute den 10. September 1833 hat Johann Heinrich Laubenheimer[1], Ackersmann und Schmied zu Oberhilbersheim bei dem Unterzeichneten zu Protokoll erklärt, daß er die Abschätzung seiner im Brandkataster noch nicht versicherten Gebäude, die Herabsetzung seiner im Brandkataster über den wahren Werth versicherten Gebäude, die Erhöhung seiner im Brandkataster unter dem wahren Werth versicherten Gebäude wünsche, nämlich:
Wenn es sich von noch nicht versicherten Gebäuden handelt:
Wohnhaus mit Schmiede
Scheuer und Kuhstall
Pferdestall
Schweineställe etc.
Wenn es sich von schon versicherten Gebäuden handelt:
Nr. des Brd.-Kat. 118.
Wohnhaus mit Schmiede versichert zu 3000 fl.
Lit. des Brd.-Kat. a. Scheuer mit Kuhstall versichert zu 1000 fl.
Lit des Brd.-Kat. b. Pferdestall versichert zu 800 fl.
Lit des Brd.-Kat. c. Schweinestall etc. versichert zu 200 fl.
Er bitte deshalb, die Abschätzung vornehmen zu lassen, und beabsichtige, daß:
die neue Versicherung
alsbald, oder vom Anfang des nächsten Jahres an
der veränderte Versicherungsanschlag, insofern die Abschätzung eine Erhöhung ergebe
alsbald, oder vom Anfang des nächsten Jahres an
in Wirksamkeit trete.
- Oberhilbersheim, den 10. Mai 1853.
- Der Bürgermeister:
- MüllerReferenzfehler: Das öffnende
<ref>
-Tag ist beschädigt oder hat einen ungültigen Namen.- Unterschrift des Declaranten:
- Joh. Heinr. LabenheimerReferenzfehler: Das öffnende
<ref>
-Tag ist beschädigt oder hat einen ungültigen Namen.
- MüllerReferenzfehler: Das öffnende
Auf den Grund vorerwähnter Declaration sind heute die verpflichteten Sachverständigen zur Vornahme der erforderlichen Abschätzung eingeladen worden.
Oberhilbersheim, den | 11. September | Der Bürgermeister: |
31. October | <ref> -Tag ist beschädigt oder hat einen ungültigen Namen. |
In Gemäßheit vorstehender Einladung haben wir unterzeichnete Sachverständige die oben genannten Gebäude, wie unten näher ersichtlich ist, pflichtmäßig abgeschätzt und dabei gefunden:
Nr. u. Lit. des Brand- katasters. |
wahrer Werth. |
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bleibt bei neu- en Gebäu- den leer. |
118. a. b. c. |
Wohnhaus mit Schmiede. Scheuer und Kuhstall. Pferdestall. Schweineställe. |
Kommen Gebäude vor, bei denen wegen Feuergefährlich- keit des Gewerbes 1/3 der Schadensvergütung in Abzug zu bringen ist, so ist hier anzugeben, welche andere Ge- bäude mit denselben in unmittelbarer Berührung stehen. |
Oberhilbersheim, den | ..... | Joh. H…… Zimmermeister Phil. P…… Maurermeister. |
Die Unterschrift der Sachverständigen wird hiermit beglaubigt, und der vorbenannte Gebäude-Eigenthümer von der Abschätzung unter der Aufforderung in Kenntniß gesetzt, binnen einer unerstrecklichen Frist von 10 Tagen, bei Vermeidung des Ausschlusses, sich darüber bei Unterzeichnetem zu Protokoll zu erklären, ob er eine weitere Abschätzung in Anspruch nehmen wolle.
Oberhilbersheim, den | ..... | MüllerReferenzfehler: Das öffnende <ref> -Tag ist beschädigt oder hat einen ungültigen Namen. |
Siegel.
Der Bürgermeister
MüllerReferenzfehler: Das öffnende
<ref>
-Tag ist beschädigt oder hat einen ungültigen Namen.- ↑ GenWiki-Red.: Sämtliche Personennamen auf den Seiten 469u. 470 sind fiktiv!