Geschichte der adligen Familie von Stommel/24: Unterschied zwischen den Versionen

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Der andere Sohn Hermann studirte auf der Universität Köln, und wurde 1423 am Tage der h.
{{NE}}Der andere Sohn Hermann studirte auf der Universität Köln, und wurde 1423 am Tage der h. Elisabeth zum <tt>baccalaureus</tt> und 1424 zum Doctor promovirt. Er erlangte hierauf die Pfarre zum h. Bartholomäus- (Dom) Stift in Frankfurt und ein Canonicat zur l. Frau und zum h. Stephan in Mainz. Hermann war ein äußerst gottesfürchtiger Mann, der da glaubte, daß die Tödtung alles Selbstgefühls die höchste irdische Vollkommenheit sei. Nicht allein, daß er sich in diesem Systeme auf das Empfindlichste casteiete, er verlangte ein Gleiches von allen Uebrigen und legte in diesem Sinne seinen Beichtkindern öffentliche Kirchenbußen z. B. das Kerzentragen beim Weihwasser sprengen u. s. w. auf. Die Beichtkinder begriffen den hohen Sinn nicht und hielten die Buße für unerlaubte Demüthigung. Es kam deshalb zu Aufläufen und würde die Sache ein schlimmes Ende genommen haben, wenn der Frankfurter Senat nicht vermittelt hätte. Dieser schrieb an den Erzbischof von Mainz, welcher dem Bartholomäus Stift die Schlichtung auftrug. Letzteres verfügte hierauf, daß jeder, der die Buße nicht erfüllen wolle, bei seinem Beichtvater die Verwandlung derselben nachsuchen solle. Dieses geschah 1445. Hermann schrieb mehrere gelehrte Werke, unter denen ein weitläufiges Werk über den zweiten Theil der Dekretalen Ruf erhalten hat. Er starb im hohen Alter 1460. Man vergl. Schunk Beiträge zur Mainz. Geschich. II. 260. Fichard Wettravia S. 126. Lersner Chronik II. 6. Cölnische Univers. Matrikel. Siegener Archiv.
Elisabeth zum <tt>baccalaureus</tt> und 1424 zum Doctor promovirt. Er erlangte hierauf die Pfarre zum h.
Bartholomäus- (Dom) Stift in Frrankfurt und ein Canonicat zur l. Frau und zum h. Stephan in  
Mainz. Hermann war ein äußerst gottesfürchtiger Mann, der da glaubte, daß die Tödtung alles
Selbstgefühls die höchste irdische Vollkommenheit sei. Nicht allein, daß er sich in diesem Systeme auf
das Empfindlichste casteiete, er verlangte ein Gleiches von allen Übrigen und legte in diesem Sinne
seinen Beichtkindern öffentliche Kirchenbußen z. B. das Kerzentragen beim Weihwasser sprengen u. s. w.
auf. Die Beichtkinder begriffen den hohen Sinn nicht und hielten die Buße für unerlaubte Demüthigung.
Es kam deshalb zu Aufläufen und würde die Sache ein schlimmes Ende genommen haben, wenn der
Frankfurter Senat nicht vermittelt hätte. Dieser schrieb an den Erzbischof von Mainz, welcher dem
Bartholomäus Stift die Schlichtung auftrug. Letzteres verfügte hierauf, daß jeder, der die Buße
nicht erfüllen wolle, bei seinem Beichtvater die Verwandlung derselben nachsuchen solle. Dieses geschah
1445. Hermann schrieb mehrere gelehrte Werke, unter denen ein weitläufiges Werk über den zweiten
Theil der Dekretalen Ruf erhalten hat. Er starb im hohen Alter 1460. Man vergl. Schunk Beiträge zur
Mainz. Geschich. II. 260. Fichard Wettravia S. 126. Lersner Chronik II. 6. Cölnische Univers. Matrikel. Siegener Archiv.


Der dritte Sohn Conrads ist dem Namen nach nicht bekannt. Derselbe zeugte einen Sohn Johann,  
{{NE}}Der dritte Sohn Conrads ist dem Namen nach nicht bekannt. Derselbe zeugte einen Sohn Johann, auch Philipp genannt, und dieser hinterließ drei Söhne: Eberhard, Johann und Gottfried, unter denen sich der erstere besonders hervorthat. Eberhard von Stommel erfreute sich der Gunst Aller, mit denen er in Verbindung trat. Namentlich waren die Churfürsten von Mainz, die Grafen von Nassau, Solms und Isenburg, sowie die Stadt Frankfurt bemüht ihn auszuzeichnen. Schon gegen 1470 Vogt zu Gleiberg und Giesen empfing er in dieser Stellung 1482 den 30. April die Eides- und Lehnspflicht-Leistung des Conrad Nickeln, Burggrafen zu Nordenau in der Frei-Grafschaft Assenkusen, und 1485 dieselbe Leistung von dessen Nachfolger Joh. Ysecken. Eberhard wurde 1488 mit seinem Bruder Johann Vasall des Grafen Adolph von Nassau zu Wisbaden, und verwaltete um dieselbe Zeit das Amt eines Vormundes über den Grafen Ludwig mit solchen Ehren, daß sich ihm die ganze gräfliche Familie verpflichtet fühlte und ihn seitdem in allen wichtigen Fällen zu Rathe zog. Als Belohnung erhielt er, gemäß den Urkunden im Archiv in Coblenz, 1493 einen Burgsitz zu Gleiberg mit Freiheit und Gerechtigkeit, wie ihn die übrigen Burgmänner dort hatten, einen Krautgarten zu Crofdorf und 1494 den Zehnten zu Bretzenheim bei Creuznach, womit er vor dem dortigen Gerichte belehnt wurde. Außerdem besaß er einen Burgsitz zu Gelenhausen, ferner zu Lehn von Hessen einen Hof zu Grindau, dann von Nassau-Weilburg seit 1490 zu Mannlehn 10 Gulden jährlich, den Hof zu Liblos mit 3 Hufen Acker und Wiesen und den Schaafhof, endlich die Burg Hermannstein. Eberhard hatte zwei Frauen: 1. Gretchen v. Gelenhausen zum Steinhaus, welche zuerst an Johann von Lichtenstein und dann an einen Freiherrn von Breidbach verheitathet gewesen, 2. Lysa Schutzpar genannt Milchling, starb aber kinderlos gegen 1411 und liegt neben seiner letzten Frau im Dom zu Wetzlar begraben, wo sein Epitaphium zerstört, das ihrige aber noch wohl erhalten folgender Art sich vorfindet.
auch Philipp genannt, und dieser hinterließ drei Söhne: Eberhard, Johann und Gottfried, unter denen
sich der erstere besonders hervortat. Eberhard erfreute sich der Gunst Aller, mit denen
er in Verbindung trat. Namentlich waren die Churfürsten von Mainz, die Grafen von Nassau, Solms
und Isenburg, sowie die Stadt Frankfurt bemüht ihn auszuzeichnen. Schon gegen 1470 vogt zu Gleiberg
und Giesen empfing er in dieser Stellung 1482 den 30. April die Eides- und Lehnspflicht-Leistung
des Conrad Nickeln, Burggrafen zu Nordenau in der Frei-Grafschaft Assenkusen, und 1485 dieselbe
Leistung von dessen Nachfolger Joh. Ysecken. Eberhard wurde 1488 mit seinem Bruder Johann Vasall
des Grafen Adolph von Nassau zu Wisbaden, und verwaltete um dieselbe Zeit das Amt eines Vormundes
über den Grafen Ludwig mit solchen Ehren, daß sich ihm die ganze gräfliche Familie verpflichtet  
fühlte und ihn seitdem in allen wichtigen Fällen zu Rathe zog. Als Belohnung erhielt er, gemäß
den Urkunden im Archiv in Coblenz, '''1493''' einen Burgsitz in Gleiberg mit Freiheit und Gerechtigkeit,
wie ihn die übrigen Burgmänner dort hatten, einen Kraugarten zu Crofdorf und 1494 den Zehnten zu
Bretzenheim bei Creuznach, womit er von dem dortigen Gerichte belehnt wurde. Außerdem besaß er einen
Burgsitz zu Gelenhausen, ferner zu Lehn von Hessen einen Hof zu Grindau, dann von Nassau-Weilburg
seit 1490 zu Mannlehn 10 Gulden jährlich, den Hof zu Liblos mit 3 Hufen Acker und Wiesen und
den Schaafhof, endlich die Burg Hermannstein. Eberhard hatte 2 Frauen: 1. Gretchen v. Gelenhausen
zum Steinhaus, welche zuerst an Johann von Lichtenstein und dann an einen Freiherrn von Breidbach
verheitathet gewesen, 2. Lysa Schutzpar genannt Milchling, starb aber kinderlos gegen 1411 und liegt
neben seiner letzten Frau im Dom zu Wetzlar begraben, wo sein Epitaphium Zerstört, das ihrige aber
noch wohl erhalten folgender Art sich vorfindet.


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| '''mensis <br /> feb. <br /> obiit. <br /> lisa <br /> schutzpr'n. <br /> dca <br /> milchling <br /> uxor. <br /> do'''
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Eberhard hinterließ in einem Testamente seine sämmtlichen Lehne und namentlich den Burgsitz zu
{{NE}}Eberhard hinterließ in einem Testamente seine sämmtlichen Lehne und namentlich den Burgsitz zu Gleiberg, seinem Neffen Helfrich, dem Sohne seines verstorbenen Bruders Johann, und seinem Bruder Gottfrid, Canonicus zu St. Stephan in Mainz, mehrere Renten. Das Testament befindet sich im Original unter den Scheffenurkunden zu Frankfurt am Main und in beglaubigter Abschrift beim Reichskammergericht,
Gleiberg, seinem Neffen Helfrich, dem Sohne seines verstorbenen Bruders Johann, und seinem Bruder
Gottfrid, Canonicus zu St. Stephan in Mainz, mehrere Renten. Das Testament befindet sich im
Original unter den Scheffenurkunden zu Frankfurt am Main und in beglaubigter Abschrift beim Reichs-kammergericht,

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      Der andere Sohn Hermann studirte auf der Universität Köln, und wurde 1423 am Tage der h. Elisabeth zum baccalaureus und 1424 zum Doctor promovirt. Er erlangte hierauf die Pfarre zum h. Bartholomäus- (Dom) Stift in Frankfurt und ein Canonicat zur l. Frau und zum h. Stephan in Mainz. Hermann war ein äußerst gottesfürchtiger Mann, der da glaubte, daß die Tödtung alles Selbstgefühls die höchste irdische Vollkommenheit sei. Nicht allein, daß er sich in diesem Systeme auf das Empfindlichste casteiete, er verlangte ein Gleiches von allen Uebrigen und legte in diesem Sinne seinen Beichtkindern öffentliche Kirchenbußen z. B. das Kerzentragen beim Weihwasser sprengen u. s. w. auf. Die Beichtkinder begriffen den hohen Sinn nicht und hielten die Buße für unerlaubte Demüthigung. Es kam deshalb zu Aufläufen und würde die Sache ein schlimmes Ende genommen haben, wenn der Frankfurter Senat nicht vermittelt hätte. Dieser schrieb an den Erzbischof von Mainz, welcher dem Bartholomäus Stift die Schlichtung auftrug. Letzteres verfügte hierauf, daß jeder, der die Buße nicht erfüllen wolle, bei seinem Beichtvater die Verwandlung derselben nachsuchen solle. Dieses geschah 1445. Hermann schrieb mehrere gelehrte Werke, unter denen ein weitläufiges Werk über den zweiten Theil der Dekretalen Ruf erhalten hat. Er starb im hohen Alter 1460. Man vergl. Schunk Beiträge zur Mainz. Geschich. II. 260. Fichard Wettravia S. 126. Lersner Chronik II. 6. Cölnische Univers. Matrikel. Siegener Archiv.

      Der dritte Sohn Conrads ist dem Namen nach nicht bekannt. Derselbe zeugte einen Sohn Johann, auch Philipp genannt, und dieser hinterließ drei Söhne: Eberhard, Johann und Gottfried, unter denen sich der erstere besonders hervorthat. Eberhard von Stommel erfreute sich der Gunst Aller, mit denen er in Verbindung trat. Namentlich waren die Churfürsten von Mainz, die Grafen von Nassau, Solms und Isenburg, sowie die Stadt Frankfurt bemüht ihn auszuzeichnen. Schon gegen 1470 Vogt zu Gleiberg und Giesen empfing er in dieser Stellung 1482 den 30. April die Eides- und Lehnspflicht-Leistung des Conrad Nickeln, Burggrafen zu Nordenau in der Frei-Grafschaft Assenkusen, und 1485 dieselbe Leistung von dessen Nachfolger Joh. Ysecken. Eberhard wurde 1488 mit seinem Bruder Johann Vasall des Grafen Adolph von Nassau zu Wisbaden, und verwaltete um dieselbe Zeit das Amt eines Vormundes über den Grafen Ludwig mit solchen Ehren, daß sich ihm die ganze gräfliche Familie verpflichtet fühlte und ihn seitdem in allen wichtigen Fällen zu Rathe zog. Als Belohnung erhielt er, gemäß den Urkunden im Archiv in Coblenz, 1493 einen Burgsitz zu Gleiberg mit Freiheit und Gerechtigkeit, wie ihn die übrigen Burgmänner dort hatten, einen Krautgarten zu Crofdorf und 1494 den Zehnten zu Bretzenheim bei Creuznach, womit er vor dem dortigen Gerichte belehnt wurde. Außerdem besaß er einen Burgsitz zu Gelenhausen, ferner zu Lehn von Hessen einen Hof zu Grindau, dann von Nassau-Weilburg seit 1490 zu Mannlehn 10 Gulden jährlich, den Hof zu Liblos mit 3 Hufen Acker und Wiesen und den Schaafhof, endlich die Burg Hermannstein. Eberhard hatte zwei Frauen: 1. Gretchen v. Gelenhausen zum Steinhaus, welche zuerst an Johann von Lichtenstein und dann an einen Freiherrn von Breidbach verheitathet gewesen, 2. Lysa Schutzpar genannt Milchling, starb aber kinderlos gegen 1411 und liegt neben seiner letzten Frau im Dom zu Wetzlar begraben, wo sein Epitaphium zerstört, das ihrige aber noch wohl erhalten folgender Art sich vorfindet.

  Ano Dmi. M. ccccc. v. xxv.  
aia.
pace.
i.
r.
[...]
xx
wetzflaria
in
advocati
mel
 <WAPPEN> 


 <WAPPEN> 
mensis
feb.
obiit.
lisa
schutzpr'n.
dca
milchling
uxor.
do
  stom- eberhardi micelli  

      Eberhard hinterließ in einem Testamente seine sämmtlichen Lehne und namentlich den Burgsitz zu Gleiberg, seinem Neffen Helfrich, dem Sohne seines verstorbenen Bruders Johann, und seinem Bruder Gottfrid, Canonicus zu St. Stephan in Mainz, mehrere Renten. Das Testament befindet sich im Original unter den Scheffenurkunden zu Frankfurt am Main und in beglaubigter Abschrift beim Reichskammergericht,