Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/116: Unterschied zwischen den Versionen
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853 | |
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Vorstehende Uebersicht wird hiermit als wahrhaft bescheinigt und unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in sechs gleichen Zielen und zwar in den Monaten März, Mai, Juli, August, September und October 1853 geschehen soll.
- Vöhl, am 28. Februar 1853.
Fuhr.
Durch Urtheil des Großherzoglichen Bezirksgerichts zu Mainz vom 26. Februar 1853 ist zur Constatirung der Abwesenheit von Valentin Joseph Bernet, Bäcker, aus Bingen, die im Artikel 116 des Civilgesetzbuches vorgeschriebene Zeugenvernehmung verordnet worden.
An der Großherzoglichen Landes-Universität zu Gießen haben die philosophische Doctorwürde erhalten:
- am 15. Februar 1853:
- 1) Heinrich Dölp von Kirchbrombach,
- 2) Otto Buchner von Darmstadt,
- 3) Otto Schlapp von Gießen;
- am 18. März:
- 4) Friedrich Boltz von Mainz,
- 5) Isidor Heß von Gießen.
- Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht:
am 26. Januar dem Abraham Rothschild zu Rödelheim zu gestatten, in Zukunft den Namen Abraham "Ochs" zu führen.
- Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht:
durch allerhöchste Entschließung vom 28. Februar d. J. zu bestimmen, daß die Dienststelle des Geheimen Cabinets-Secretariats künftig die dienstliche Benennung "Cabinets-Direction" zu führen habe; und
an demselben Tage, den Geheimen Cabinets-Secretär G. Zimmermann, unter Belassung des ihm verliehenen Charakters als Geheimer Cabinetsrath, zum Director des Großherzoglichen Cabinets zu ernennen.