GOV-Daten Lippische Landeskirche: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(+kat)
 
(4 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
[[GOV|GOV-Hauptseite]] > [[GOV/Projekt]] > [[GOV-Datenerfassungen]] > {{PAGENAME}}
{{Projektbox GOV}}
= GenWiki & GOV =
= GenWiki & GOV =


[http://wiki-de.genealogy.net/GOV:object_170218 Seite im Genwiki]
[http://wiki-de.genealogy.net/GOV:object_170218 Seite im Genwiki]


[http://gov.genealogy.net/ShowObject.do?id=object_170218 Seite im GOV]
[http://gov.genealogy.net/item/show/object_170218 Seite im GOV]


=Organisation=
=Organisation=
Die kleinste Organisationseinheit der Lippischen Landeskirche ist die Kirchengemeinde als Orts-, Anstalts- oder Personalgemeinde. Gem [1] Artikel 4
Die kleinste Organisationseinheit der Lippischen Landeskirche ist die Kirchengemeinde als Orts-, Anstalts- oder Personalgemeinde. Gem. ''VLLK''<ref group="RQ" name="RQ1"> Verfassung der Lippischen Landeskirche vom 17. Februar 1931, in der Neufassung vom 23. November 1998 (''VLLK''). In: Dieter Kraus (Hrsg.) (2001): Evangelische Kirchenverfassungen in Deutschland. Textsammlung mit einer Einführung. Berlin: Duncker & Humblot. ‚‘‘Berücksichtigt den bis 1. September 2000 verkündeten und bis spätestens zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verfassungs(änderungs)texte ‘‘</ref> Artikel 4


Umfangreiche Kirchengemeinden können in Pfarrbezirke aufgeteilt werden. Gem. [1] Artikel 10
Umfangreiche Kirchengemeinden können in Pfarrbezirke aufgeteilt werden. Gem. ''VLLK''<ref group="RQ" name="RQ1" /> Artikel 10


Die Kirchengemeinden sind unter Wahrung ihres Bekenntnisstands in Klassen zusammengefasst. Gem [1] Artikel 9
Die Kirchengemeinden sind unter Wahrung ihres Bekenntnisstands in Klassen zusammengefasst. Gem. ''VLLK''<ref group="RQ" name="RQ1" /> Artikel 9


Die Klassen bilden die Landeskirche. Gem [1] Artikel 78
Die Klassen bilden die Landeskirche. Gem. ''VLLK''<ref group="RQ" name="RQ1" /> Artikel 78


=Historie der Strukturreformen=
=Historie der Strukturreformen=
* Auf der Zweiten Tagung der 35. ordentlichen Landessynode am 1./ 2. Juli 2011 der Lippischen Landeskirche wurde die Klasse Horn mit Wirkung vom 3. Juli 2011 aufgehoben. Die betreffenden Kirchengemeinden wurden der Klasse Detmold bzw. Blomberg bis zu einer endgültigen Klassenreform (spätestens 31.12.2015) zugeordnet.
=Modellierung im GOV=
=Modellierung im GOV=
==Religion==
==Religion==


Die Lippische Landeskirche is eine der unierten Kirchen. ihre gemeinden gehören entweder dem
Die Lippische Landeskirche ist zweikonfessionell. Ihre Gemeinden gehören einem der folgenden Bekenntnisse an:
* Evangelisch-lutherischen Bekenntnis: lu
* Evangelisch-lutherisch: lu (in Lemgo und in einigen anderen Gemeinden)
oder dem
* Evangelisch-reformiert: rf (im übrigen Land)
* Evangelisch-reformierten Bekenntnis: rf
an.
 
Die Landeskirche selber hat als Bekenntnis das
* unierte: un


== Modellierung der kirchlichen Organisation ==
== Modellierung der kirchlichen Organisation ==
(Organisationseinheit => GOV-Objekt)  
(Organisationseinheit => GOV-Objekt)  
Anstelle des amtlichen Begriffes "Klasse" wird in GOV der Objekttyp 27 "Kirchenkreis" verwendet.
==Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen Organisation==
==Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen Organisation==
==Beziehung zu Objekten der staatlichen Verwaltung und zu Gebäuden ==
==Beziehung zu Objekten der staatlichen Verwaltung und zu Gebäuden ==
==Beziehung zu Archiven==
==Beziehung zu Archiven==


= Gesetze=
= Rechtsquellen <ref>Kursive Abkürzungen von Gesetzen oder Verordnungen sind nicht offiziell, sondern '''''ausschliesslich''''' innerhalb dieses Artikels gültig!</ref> =
[1] Verfassung der Lippischen Landeskirche vom 17. Februar 1931, in der Neufassung vom 23. November 1998. In: Dieter Kraus (Hrsg.) (2001): Evangelische Kirchenverfassungen in Deutschland. Textsammlung mit einer Einführung. Berlin: Duncker & Humblot. ‚‘‘Berücksichtigt den bis 1. September 2000 verkündeten und bis spätestens zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verfassungs(änderungs)texte ‘‘
<references group="RQ"/>


=Bearbeiter=
=Bearbeiter=
----
<references />
[[Kategorie:GOV-Intern]]
[[Kategorie:GOV-Datenerfassung]]

Aktuelle Version vom 24. Juni 2012, 09:36 Uhr

GOV-Hauptseite > GOV/Projekt > GOV-Datenerfassungen > GOV-Daten Lippische Landeskirche

Projekt GOV
hier: GOV-Daten Lippische Landeskirche

GOV-Datenbankabfrage:

Infoseiten zum Projekt:

Datenerfassung:

Kontakt:

Kategorien:

GenWiki & GOV

Seite im Genwiki

Seite im GOV

Organisation

Die kleinste Organisationseinheit der Lippischen Landeskirche ist die Kirchengemeinde als Orts-, Anstalts- oder Personalgemeinde. Gem. VLLK[RQ 1] Artikel 4

Umfangreiche Kirchengemeinden können in Pfarrbezirke aufgeteilt werden. Gem. VLLK[RQ 1] Artikel 10

Die Kirchengemeinden sind unter Wahrung ihres Bekenntnisstands in Klassen zusammengefasst. Gem. VLLK[RQ 1] Artikel 9

Die Klassen bilden die Landeskirche. Gem. VLLK[RQ 1] Artikel 78

Historie der Strukturreformen

  • Auf der Zweiten Tagung der 35. ordentlichen Landessynode am 1./ 2. Juli 2011 der Lippischen Landeskirche wurde die Klasse Horn mit Wirkung vom 3. Juli 2011 aufgehoben. Die betreffenden Kirchengemeinden wurden der Klasse Detmold bzw. Blomberg bis zu einer endgültigen Klassenreform (spätestens 31.12.2015) zugeordnet.

Modellierung im GOV

Religion

Die Lippische Landeskirche ist zweikonfessionell. Ihre Gemeinden gehören einem der folgenden Bekenntnisse an:

  • Evangelisch-lutherisch: lu (in Lemgo und in einigen anderen Gemeinden)
  • Evangelisch-reformiert: rf (im übrigen Land)

Modellierung der kirchlichen Organisation

(Organisationseinheit => GOV-Objekt)

Anstelle des amtlichen Begriffes "Klasse" wird in GOV der Objekttyp 27 "Kirchenkreis" verwendet.

Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen Organisation

Beziehung zu Objekten der staatlichen Verwaltung und zu Gebäuden

Beziehung zu Archiven

Rechtsquellen [1]

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 Verfassung der Lippischen Landeskirche vom 17. Februar 1931, in der Neufassung vom 23. November 1998 (VLLK). In: Dieter Kraus (Hrsg.) (2001): Evangelische Kirchenverfassungen in Deutschland. Textsammlung mit einer Einführung. Berlin: Duncker & Humblot. ‚‘‘Berücksichtigt den bis 1. September 2000 verkündeten und bis spätestens zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verfassungs(änderungs)texte ‘‘

Bearbeiter


  1. Kursive Abkürzungen von Gesetzen oder Verordnungen sind nicht offiziell, sondern ausschliesslich innerhalb dieses Artikels gültig!