Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/658: Unterschied zwischen den Versionen
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<center>'''Nr. 46.'''</center> | |||
:(die Eisenbahnstraße über Myslowitz ausgeschlossen) ein- und über irgend welchen Theil der Vereinszollgrenze wieder ausgehen; desgleichen welche | |||
:B. durch die Odermündungen oder links der Oder eingehen, und rechts der Oder seewärts oder landwärts über die Grenzlinie von Memel bis Myslowitz (die Eisenbahnstraße über Myslowitz ausgeschlossen) wieder ausgehen, und endlich, welche | |||
:C. auf der Eisenbahn über Myslowitz ein- und rechts der Oder wieder ausgehen, wird - mit Ausnahme der unter Nr. 8., 9. und 10. des ersten Abschnittes genannten Gegenstände, für welche die bisherigen Sätze gültig bleiben - erhoben vom Zentner 3 ½ Sgr. oder 12 ¼ Kreuzer. | |||
<center>'''Fünfte Abtheilung des Tarifs.'''</center> | |||
Die Bestimmung im zweiten Satz unter Ziffer V., wonach, im Fall eine Waare aus Seide oder Floretseide in Verbindung mit andern Gespinnsten aus Baumwolle, Leinen oder Wolle besteht, die Deklaration als "halbseidene Waare" genügt, findet auf Gold- und Silberstoffe und aus Bänder keine Anwendung. | |||
:Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherzoglichen Siegels. | |||
:Darmstadt den 3. November 1853. | |||
(L. S.) | |||
<center>'''LUDWIG'''.</center> | |||
<div align="right">F. von Schenck.</div> | |||
<center>Dienstnachrichten.</center> | |||
:Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: | |||
1) am 23. September den Handelsmann Charles '''Stöß''' zu Liverpool zum Großherzoglichen Consul daselbst zu ernennen;<br />2) am 10. October den Assessor mit Stimme an dem Landgerichte Michelstadt Dr. Hermann '''Müller''' zum Assessor mit Stimme an dem Stadtgerichte Darmstadt, den Honorar-Substituten des Staatsprocurators an dem Bezirksgerichte zu Mainz Anton Leonhard '''Brun''' zum Substituten des gedachten Staatsprocurators, den Dr. med. August '''Scriba''' aus Felda zum Assistenzarzt bei der academischen chirurgischen Klinik zu Gießen und<br />3) am 24. October den Oberforst-Assessor '''Bose''' dahier zum Mitgliede der Collegial-Prüfungs-Commission für das Finanz- und technische Fach zu ernennen. | |||
<center>Charakterertheilungen.</center> | |||
:Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: | |||
1) am 10. October dem Repetenten bei der philosophischen Facultät der Landes-Universität Gießen Dr. phil. Ludwig '''Noack''' den Charakter eines außerordentlichen Professors und <br />2) am 17. October dem Arzt an dem Landeszuchthause Physicatsarzt Dr. Ludwig '''Müller''' den Titel "Kreisarzt" zu ertheilen. | |||
<center>Berichtigungen.</center> | |||
:1) In der in Nr. 41 des Großherzogl. Regierungsblatts von diesem Jahre enthaltenen Diestinstruction für die Großherzogl. Landgerichtsdiener muß es auf Seite 608 in der letzten Zeile des §. 9 statt: "in den unten im Abschnitt C. angegebenen speciellen Fällen" heißen: "in den im zweiten Abschnitt unter III. angegebenen speciellen Fällen.<br />2) In dem Datum der Bekanntmachung des Großh. Ministeriums der Finanzen, den zollfreien Einlaß von Getreide etc. betr., Seite 648 d. Bl., muß es statt: den 22. October 1852 — heißen: den 22. October 1853. |
Aktuelle Version vom 27. Januar 2012, 15:13 Uhr
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853 | |
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- (die Eisenbahnstraße über Myslowitz ausgeschlossen) ein- und über irgend welchen Theil der Vereinszollgrenze wieder ausgehen; desgleichen welche
- B. durch die Odermündungen oder links der Oder eingehen, und rechts der Oder seewärts oder landwärts über die Grenzlinie von Memel bis Myslowitz (die Eisenbahnstraße über Myslowitz ausgeschlossen) wieder ausgehen, und endlich, welche
- C. auf der Eisenbahn über Myslowitz ein- und rechts der Oder wieder ausgehen, wird - mit Ausnahme der unter Nr. 8., 9. und 10. des ersten Abschnittes genannten Gegenstände, für welche die bisherigen Sätze gültig bleiben - erhoben vom Zentner 3 ½ Sgr. oder 12 ¼ Kreuzer.
Die Bestimmung im zweiten Satz unter Ziffer V., wonach, im Fall eine Waare aus Seide oder Floretseide in Verbindung mit andern Gespinnsten aus Baumwolle, Leinen oder Wolle besteht, die Deklaration als "halbseidene Waare" genügt, findet auf Gold- und Silberstoffe und aus Bänder keine Anwendung.
- Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherzoglichen Siegels.
- Darmstadt den 3. November 1853.
(L. S.)
- Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht:
1) am 23. September den Handelsmann Charles Stöß zu Liverpool zum Großherzoglichen Consul daselbst zu ernennen;
2) am 10. October den Assessor mit Stimme an dem Landgerichte Michelstadt Dr. Hermann Müller zum Assessor mit Stimme an dem Stadtgerichte Darmstadt, den Honorar-Substituten des Staatsprocurators an dem Bezirksgerichte zu Mainz Anton Leonhard Brun zum Substituten des gedachten Staatsprocurators, den Dr. med. August Scriba aus Felda zum Assistenzarzt bei der academischen chirurgischen Klinik zu Gießen und
3) am 24. October den Oberforst-Assessor Bose dahier zum Mitgliede der Collegial-Prüfungs-Commission für das Finanz- und technische Fach zu ernennen.
- Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht:
1) am 10. October dem Repetenten bei der philosophischen Facultät der Landes-Universität Gießen Dr. phil. Ludwig Noack den Charakter eines außerordentlichen Professors und
2) am 17. October dem Arzt an dem Landeszuchthause Physicatsarzt Dr. Ludwig Müller den Titel "Kreisarzt" zu ertheilen.
- 1) In der in Nr. 41 des Großherzogl. Regierungsblatts von diesem Jahre enthaltenen Diestinstruction für die Großherzogl. Landgerichtsdiener muß es auf Seite 608 in der letzten Zeile des §. 9 statt: "in den unten im Abschnitt C. angegebenen speciellen Fällen" heißen: "in den im zweiten Abschnitt unter III. angegebenen speciellen Fällen.
2) In dem Datum der Bekanntmachung des Großh. Ministeriums der Finanzen, den zollfreien Einlaß von Getreide etc. betr., Seite 648 d. Bl., muß es statt: den 22. October 1852 — heißen: den 22. October 1853.