Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/578: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Nr. 36.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Küchler, Regierungsrath.
Uebersicht der für das Jahr 1853 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse von israelitischen Religionsgemeinden im Kreise Bingen.
Großherzogliches Kreisamt Bingen.
Parcus, Kreisassessor.
Bekanntmachung,
die Erhebung einer nachträglichen Umlage ll. Klasse in der Gemeinde Eberstadt, im Kreise Darmstadt, im Jahre 1853 betreffend.
(automatisch angelegt) |
K (Automatic page editing) |
||
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
<noinclude>{{Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853|577|578|579| | <noinclude>{{Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853|577|578|579|korrigiert}}</noinclude> | ||
<center>'''Nr. 36.'''</center> | |||
{| | |||
|berechnet worden sind, die Beiträge der Forensen aber mit||colspan=7 | || || | |||
|- | |||
|ad 1 ||colspan=3 |. .||. .||1649||fl.||25 ¼||kr. | |||
|- | |||
|ad 2||colspan=3 |. .||. .||105||"||43 ¼||" | |||
|} | |||
in zwei Zielen und zwar in den Monaten October und December d. J. erhoben werden sollen. | |||
:Gießen den 15. August 1853. | |||
<center>Großherzogliches Kreisamt Gießen.<br />Küchler, Regierungsrath.</center> | |||
---- | |||
<center>Uebersicht der für das Jahr 1853 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse von israelitischen Religionsgemeinden im Kreise Bingen. | |||
{| {{Prettytable2}} | |||
|<center>Ord.-Nr.</center>||<center>Namen<br />der<br />Gemeinden.</center>||<center>Aus-<br />schlag.</center>||colspan=2 |<center>Beitrag auf<br />Einen Gulden<br />Normalsteuer-<br />kapital.</center>||<center>Erhe-<br />bungs_<br />ziele.</center>||<center>Bemerkungen. | |||
|- | |||
| ||<center>fl.<center>||<center>kr.</center>||<center>pf.</center>|| || | |||
|- | |||
|1.||Bingen||1500||5||1,828||3|| | |||
|- | |||
|valign="top"|2.||valign="top"|Ockenheim||valign="top"|140||valign="top"|15||valign="top"|1,700||valign="top"|3||Der Voranschlag ist für<br />drei Jahre gestellt.<br />Jedes Jahr wird ein<br />Drittheil mit 46 fl.<br />40 kr. erhoben. | |||
|- | |||
|} | |||
</center> | |||
Vorstehende Uebersicht wird hierdurch unter dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen jedesmal zu Anfang der Monate August, September und Oktober des Jahres 1853 und resp. der Jahre 1854 und 1855 geschehen soll. | |||
:Bingen den 23. Juli 1853. | |||
<center>Großherzogliches Kreisamt Bingen.<br />Parcus, Kreisassessor.</center> | |||
<center>'''Bekanntmachung,'''<br />die Erhebung einer nachträglichen Umlage ll. Klasse in der Gemeinde Eberstadt, im Kreise Darmstadt, im Jahre 1853 betreffend.</center> | |||
Mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern soll zur Deckung eines, durch Vertheilung von Loosholz entstandenen, Deficits im Jahre 1853 eine nachträgliche Umlage von 1102 fl. in 6 Zielen in den letzten 6 Monaten dieses Jahres in der Gemeinde Eberstadt erhoben werden, |
Aktuelle Version vom 27. Januar 2012, 15:09 Uhr
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853 | |
Alphabetisches Inhaltsverzeichnis: A BC DEF GHI/J KLMNO PQR S TUVWZ Alphabetisches Namensverzeichnis: ABCD EFGH JKL MNOPQR STU VWYZ | |
<<<Vorherige Seite [577] |
Nächste Seite>>> [579] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
berechnet worden sind, die Beiträge der Forensen aber mit | |||||||||
ad 1 | . . | . . | 1649 | fl. | 25 ¼ | kr. | |||
ad 2 | . . | . . | 105 | " | 43 ¼ | " |
in zwei Zielen und zwar in den Monaten October und December d. J. erhoben werden sollen.
- Gießen den 15. August 1853.
Küchler, Regierungsrath.
der Gemeinden. |
schlag. |
Einen Gulden Normalsteuer- kapital. |
bungs_ ziele. |
|||
1. | Bingen | 1500 | 5 | 1,828 | 3 | |
2. | Ockenheim | 140 | 15 | 1,700 | 3 | Der Voranschlag ist für drei Jahre gestellt. Jedes Jahr wird ein Drittheil mit 46 fl. 40 kr. erhoben. |
Vorstehende Uebersicht wird hierdurch unter dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen jedesmal zu Anfang der Monate August, September und Oktober des Jahres 1853 und resp. der Jahre 1854 und 1855 geschehen soll.
- Bingen den 23. Juli 1853.
Parcus, Kreisassessor.
die Erhebung einer nachträglichen Umlage ll. Klasse in der Gemeinde Eberstadt, im Kreise Darmstadt, im Jahre 1853 betreffend.
Mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern soll zur Deckung eines, durch Vertheilung von Loosholz entstandenen, Deficits im Jahre 1853 eine nachträgliche Umlage von 1102 fl. in 6 Zielen in den letzten 6 Monaten dieses Jahres in der Gemeinde Eberstadt erhoben werden,