Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/493: Unterschied zwischen den Versionen
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<center>'''Großherzoglich Hessisches'''</center> | |||
<center>'''Regierungsblatt.'''</center> | |||
<center>'''Nr. 32.'''</center> | |||
<center>Darmstadt am 9. August 1853.</center> | |||
Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Standesverhältnisse der gräflichen Familie Bentinck betr. - 2) Bekanntmachung, den Amtssitz des Kreisveterinärarztes für den Bezirk Bingen betr. - 3) Bekanntmachung, die Vertretung der Parthieen bei den Handels-, Friedens- und Polizeigerichten der Provinz Rheinhessen betr. - 4) Bekanntmachung, die Controlirung des Verkehrs mit steuerpflichtigen Getränken zwischen dem Großherzogthum Hessen, dem Großherzogthum Baden und der freien Stadt Frankfurt vermittelst der Eisenbahnen betr. - 5) Bekanntmachung, die Zahlung der Vertretungssummen für Kriegsdienstpflichtige, welche an der dießjährigen Loosziehung Theil genommen haben, betr. - 6) Erhebung in den Adelstand. - 7) Ordensverleihungen. - 8) Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens. - 9) Ertheilung eines Patents. - 10) Dienstnachrichten. - 11) Charakterertheilungen. - 12) Dienstentlassungen. - 13) Versetzungen in den Ruhestand. - 14) Concurrenzeröffnungen. - 15) Sterbfälle. - 16) Berichtigungen. | |||
<center>'''Bekanntmachung,'''<br />die Standesverhältnisse der Gräflichen Familie '''Bentinck''' betreffend.</center> | |||
Die deutsche Bundesversammlung hat in ihrer Sitzung vom 12. Juni 1845 nachstehenden Beschluß gefaßt:<br /> | |||
::die Bundesversammlung erklärt, daß der Gräflichen Familie '''Bentinck''' nach ihren Standesverhältnissen zur Zeit des deutschen Reichs die Rechte des hohen Adels und der Ebenbürtigkeit im Sinne des Artikels 14 der deutschen Bundesacte zustehen.<br /> | |||
Nachdem die Bundesversammlung in ihrer Sitzung vom 12. Mai d. J. die öffentliche Bekanntmachung jenes Beschlusses durch die einzelnen Bundesregierungen des Weiteren beschlossen hat, so wird derselbe hiermit zur Wissenschaft und Nachachtung im Großherzogthum Hessen verkündet. | |||
:Darmstadt den 24. Juli 1853. | |||
<center>Großherzogliches Ministerium des Hauses und des Aeußern.<br />v. Dalwigk.</center> | |||
<div align="right">v. Marquard.</div> |
Aktuelle Version vom 27. Januar 2012, 15:04 Uhr
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853 | |
Alphabetisches Inhaltsverzeichnis: A BC DEF GHI/J KLMNO PQR S TUVWZ Alphabetisches Namensverzeichnis: ABCD EFGH JKL MNOPQR STU VWYZ | |
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Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Standesverhältnisse der gräflichen Familie Bentinck betr. - 2) Bekanntmachung, den Amtssitz des Kreisveterinärarztes für den Bezirk Bingen betr. - 3) Bekanntmachung, die Vertretung der Parthieen bei den Handels-, Friedens- und Polizeigerichten der Provinz Rheinhessen betr. - 4) Bekanntmachung, die Controlirung des Verkehrs mit steuerpflichtigen Getränken zwischen dem Großherzogthum Hessen, dem Großherzogthum Baden und der freien Stadt Frankfurt vermittelst der Eisenbahnen betr. - 5) Bekanntmachung, die Zahlung der Vertretungssummen für Kriegsdienstpflichtige, welche an der dießjährigen Loosziehung Theil genommen haben, betr. - 6) Erhebung in den Adelstand. - 7) Ordensverleihungen. - 8) Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens. - 9) Ertheilung eines Patents. - 10) Dienstnachrichten. - 11) Charakterertheilungen. - 12) Dienstentlassungen. - 13) Versetzungen in den Ruhestand. - 14) Concurrenzeröffnungen. - 15) Sterbfälle. - 16) Berichtigungen.
die Standesverhältnisse der Gräflichen Familie Bentinck betreffend.
Die deutsche Bundesversammlung hat in ihrer Sitzung vom 12. Juni 1845 nachstehenden Beschluß gefaßt:
- die Bundesversammlung erklärt, daß der Gräflichen Familie Bentinck nach ihren Standesverhältnissen zur Zeit des deutschen Reichs die Rechte des hohen Adels und der Ebenbürtigkeit im Sinne des Artikels 14 der deutschen Bundesacte zustehen.
- die Bundesversammlung erklärt, daß der Gräflichen Familie Bentinck nach ihren Standesverhältnissen zur Zeit des deutschen Reichs die Rechte des hohen Adels und der Ebenbürtigkeit im Sinne des Artikels 14 der deutschen Bundesacte zustehen.
Nachdem die Bundesversammlung in ihrer Sitzung vom 12. Mai d. J. die öffentliche Bekanntmachung jenes Beschlusses durch die einzelnen Bundesregierungen des Weiteren beschlossen hat, so wird derselbe hiermit zur Wissenschaft und Nachachtung im Großherzogthum Hessen verkündet.
- Darmstadt den 24. Juli 1853.
v. Dalwigk.