Nachlass: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 14. April 2013, 13:52 Uhr
Nachlass
Der Nachlass (die Erbschaft) ist das Vermögen des Erblassers, das mit dessen Tod auf die Erben übergeht. Die Erbschaft umfasst sämtliche vermögensrechtliche Positionen mit Aktiva und Passiva.
Synonyme
Der Nachlass wird auch als Erbschaft oder Verlassenschaft (österr.) bezeichnet.
Weblinks
- Artikel Nachlass. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- Artikel Verlassenschaftsverfahren. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- Nachlassdatenbank des Bundesarchivs
- Vergleiche
- Digitaler Nachlass
- Genealogischer Nachlass