Domkapitel: Unterschied zwischen den Versionen
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In lutherischen Gebieten bestanden die Domkapitel auch über die Reformation hinaus. In einigen Fällen, blieb das Kapitel als Körperschaft bestehen und wurde eine weltliche Herrschaft. Viele lutherische Domkapitel wurden im Rahmen der Säkularisierung kirchlicher Güter im Reichsdeputationshauptschluss 1803 oder in Preußen bis 1810 aufgelöst<ref>{{Wikipedia-Link|Domkapitel | In lutherischen Gebieten bestanden die Domkapitel auch über die Reformation hinaus. In einigen Fällen, blieb das Kapitel als Körperschaft bestehen und wurde eine weltliche Herrschaft. Viele lutherische Domkapitel wurden im Rahmen der Säkularisierung kirchlicher Güter im Reichsdeputationshauptschluss 1803 oder in Preußen bis 1810 aufgelöst<ref>{{Wikipedia-Link|sect=Reformation}}</ref> | ||
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In Preußen und Sachsen führten die Bezeichnung auch einige aus dem alten Domkapitel übrig gebliebene Dotationsfonds für Staatsmänner und Feldherren; sie wurden 1930 in Stiftungen öffentlichen Rechts umgewandelt<ref>{{Haberkern/Wallach}}</ref>. | |||
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82 - Domkapitel - | Im GOV wird der Herrschaftsbereich des Domkapitels dargestellt - also welche Orte und/oder Verwaltungsstrukturen zu einem Kapitel gehörten bzw. gehören. | ||
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Aktuelle Version vom 30. Dezember 2014, 13:07 Uhr
Dieser Artikel ist noch in Bearbeitung. Wer sich an der Beschreibung der GOV-Objekttypen beteiligen möchte, kann sich im GOV-Projektbereich und auf der projektbegleitenden Mailingliste informieren. |
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Der Begriff
Domkapitel in einem Fürstbistum im HRR
Das Domkapitel in einem Fürstbistum war eine geistliche Korporation, welche aus der Gesamtheit der Domherren (=Clerus primarus) bestand, die mit dem Recht der Bischofswahl versehen war. Es war Landesherr in den Zeiten der Sedisvakanz und erster Landstand.
Allein von daher gab zwischen dem Domkapitel und dem "Hochfürstlichen Hofstaat" zahlreiche personelle Verflechtungen und Mitglieder des Domkapitels übten auch gleichzeitig Regierungsämter im Hofstaat aus.
Domkapitel nach der Reformation
In lutherischen Gebieten bestanden die Domkapitel auch über die Reformation hinaus. In einigen Fällen, blieb das Kapitel als Körperschaft bestehen und wurde eine weltliche Herrschaft. Viele lutherische Domkapitel wurden im Rahmen der Säkularisierung kirchlicher Güter im Reichsdeputationshauptschluss 1803 oder in Preußen bis 1810 aufgelöst[1]
Domkapitel als Fonds und Stiftung
In Preußen und Sachsen führten die Bezeichnung auch einige aus dem alten Domkapitel übrig gebliebene Dotationsfonds für Staatsmänner und Feldherren; sie wurden 1930 in Stiftungen öffentlichen Rechts umgewandelt[2].
Einzelne Definitionen
GOV-Objekttyp
Im GOV wird der Herrschaftsbereich des Domkapitels dargestellt - also welche Orte und/oder Verwaltungsstrukturen zu einem Kapitel gehörten bzw. gehören.
82 - Domkapitel (Herrschaft) -
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Domkapitel (Herrschaft),
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
Ähnliche Objekttypen
Anmerkungen und Quellenangaben
- ↑ Abschnitt Reformation im Artikel Domkapitel. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- ↑ HABERKERN, Eugen, WALLACH, Joseph Friedrich, Hilfswörterbuch für Historiker, Mittelalter und Neuzeit, Erster Teil: A-K, Zweiter Teil: L-Z, Tübingen 1987.