Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/434: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 27. Januar 2012, 14:21 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1851.djvu
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No. 36.

Nachträgliche Uebersicht der für das Jahr 1851 und resp. 1851/53 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden im Regierungsbezirk Mainz.

Ordn.-
Nr.
Namen
der
Gemeinden.
Budget-Periode.
Ausschlag.
Erhe-
bungs-
ziele.
Repartitionsnorm.
Gulden.
kr.
1 Guntersblum 1851 263 56 6 Auf das Normalsteuercapital.
2 Oppenheim desgleichen. 200 - 6 desgleichen.
3 Mommenheim 1851, 1852 u.
1853
20 30 6 desgleichen.
4 Sauerschwabenheim desgleichen. 92 - 6 desgleichen.
5 Stadecken desgleichen. 105 - 6 Nach Klassen.
6 Waldülversheim. 1851 u.1852 135 - 6 Auf das Normalsteuercapital.

Vorstehende Uebersicht wird hiermit als wahrhaft bescheinigt und unter dem Bemerken zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen zu Anfang der Monate März, Mai, Juli, August, September und October der betreffenden Jahre geschehen soll.

Mainz, am 6. October 1851.
Großh. Hess. Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Mainz.
Schmitt.

Bekanntmachung, die Nichterhebung von zwei Drittheilen der für die Gemeinde Echzell für 1851 ausgeschlagcnen Umlagen zweiter Klasse betreffend.

Mit Genehmigung Großherzogl. Ministeriums des Innern sollen von den für das Jahr 1851 auf das Steuerkapital der Ortseinwohner der Gemeinde Echzell in zweiter Klasse ausgeschlagenen Umlagen die vier letzten Ziele im Betrage von 1000 Gulden nicht erhoben werden, welches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Nidda, am 28. September 1851.
Großh. Hess. Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Nidda.
Fuhr.