Auffahrt: Unterschied zwischen den Versionen

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==Bedeutung==
=== Heirat ===
Es existieren mehrere Bedeutungen des gleichen Begriffs:
* [[Auffahrt (Heirat)]] = feierliche [[Einheirat]] und [[Auffahrt]] in und auf ein Erbgut.
* [[Bestattung (Münsterland und Westfalen)]] = [[Auffahrt (Heirat)]]


===Heirat===
=== Abgabe (Steuer) ===
* Auffahrt = feierliche [[Einheirat]] und [[Auffahrt]] in und auf ein Erbgut.
* Gebühr bei Übernahme eines Anwesens
* Bestattung = feierlich mit Heiratsgut „ausbestatten“ einheiraten.
*: Gegenteil:Abfahrt


===Verweis===
* Siehe auch:[[Bestattung (Münsterland und Westfalen)]]


====Beispiel eines Regelkreises====
[[Kategorie:Historischer Begriff]]
1734 wurde ein Auffahrtsbrief der Grundherren Johann Franz v. Schorlemer und des Maximilian Friedrich Alexander v. Schorlemer zu Hellinghausen für ihren Eigenbehörigen Johan Schulte aus Ostinghausen zur Verheiratung mit der Tochter des Adolph Ulentrup zu Nordorf (Nartorpe) erstellt.
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]
 
Nach der schriftlichen Genehmigung und der Gebührfestsetzung zur Einheirat in den Hof wurde 1735 der [[Gewinnbrief]] mit der Gebührfestsetzung für nunmehrigen Johann Uhlentrop zum Erbgwinn erteilt.
 
Zur Festsetzung des Versterbgeldes der Vorgeneration war 1708 ein [[Sterbfall|Sterbfallinventar]] des vorgenannten Ulentrops-Hofes angelegt worden.
 
{{Vorlage:Begriffserklärung}}
 
[[Kategorie: Historischer Begriff]]

Aktuelle Version vom 17. Oktober 2023, 06:19 Uhr

Heirat

Abgabe (Steuer)

  • Gebühr bei Übernahme eines Anwesens
    Gegenteil:Abfahrt