Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/134: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
K (Automatic page editing) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851|133|134|135| | {{Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851|133|134|135|korrigiert}} | ||
==<center>'''No. 14.'''</center>== | ==<center>'''No. 14.'''</center>== |
Aktuelle Version vom 27. Januar 2012, 14:04 Uhr
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851 | |
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß: AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ Alphabetisches Namensregister: ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ | |
<<<Vorherige Seite [133] |
Nächste Seite>>> [135] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
No. 14.
Unter dem Anfügen, daß die Repartition von der unterzeichneten Regierungs-Commission vollzogen und die Beiträge in halbjährigen Raten – am 1. Mai und 1. October – an den Rechner der Landjudenschaft N. Heß dahier abgeliefert werden sollen, wird dieß hiermit zur Kenntniß der Interessenten gebracht. – Gießen, am 30. April 1851.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß, mit Ermächtigung Gr. Ministeriums des Innern, der Gemeinde Rodau gestattet worden ist, die Hälfte der im 1850r Voranschlag vorgesehenen Umlagen mit 192 fl. niederzuschlagen, unter dem Anfügen, daß hierunter:
- a. 52 fl. Parcellenvermessungskosten, und
- b. 140 fl.
enthalten sind, welche auf das Gesammtsteuercapital der Einwohner und Ausmärker ausgeschlagen worden sind. – Heppenheim, den 8. Mai 1851.
- Erledigt sind:
1) die neu errichtete evangelische Pfarrstelle zu Bottenhorn, im Regierungsbezirke Biedenkopf, mit einem jährlichen Gehalte von 500 Gulden;
2) die evangelische Pfarrstelle zu Lardenbach, im Regierungsbezirke Gießen, mit einem jährlichen Gehalte von 659 Gulden, zu welcher dem Herrn Grafen zu Solms-Laubach das Präsentationsrecht zusteht;
3) die katholische Pfarrstelle zu Lorsch, im Regierungsbezirke Heppenheim, mit einem jährlichen Gehalte von 1610 Gulden und der Verbindlichkeit, einen Kaplan zu halten;
4) die katholische Pfarrstelle zu Freimersheim, im Regierungsbezirke Worms, mit einem jährlichen Gehalte von 1000 Gulden, wovon jedoch 300 Gulden jährlich auf Lebenszeit des bisherigen Geistlichen abzugeben sind;
5) die katholische Pfarrstelle zu Bürstadt, im Regierungsbezirke Heppenheim, mit einem jährlichen Gehalte von 1418 Gulden 9 Kreuzer und der Verbindlichkeit, einen Kaplan zu halten;
6) die katholische Pfarrstelle zu Eich, im Regierungsbezirke Worms, mit einem jährlichen Gehalte von 568 Gulden.
- Gestorben sind:
1) am 27. Januar der Schullehrer GeorgBernhardt zu Heldenbergen, im Reg.-Bezirke Friedberg;
2) am 28. März der pensionirte Schullehrer Heinrich Spamer zu Langd, im Reg.-Bezirke Nidda;
3) am 8. April der pensionirte Kreirath Joseph Seitz dahier;
4) am 19. April der Rechnungskammer-Secretär Friedrich Krebs dahier.